Probefahrten und gutgläubiger Erwerb führen immer wieder zu Problemen: Liegt ein Abhandenkommen im Sinne des § 935 I BGB vor, wenn der Kaufinteressent das Fahrzeug nach der Probefahrt nicht zurückgibt?
vorherige Frage nächste FrageNein, das war nicht die Argumentation in der jüngsten Rechtsprechung und ist auch im Ergebnis falsch.
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