Probefahrten und gutgläubiger Erwerb führen immer wieder zu Problemen: Liegt ein Abhandenkommen im Sinne des § 935 I BGB vor, wenn der Kaufinteressent das Fahrzeug nach der Probefahrt nicht zurückgibt?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Nur eine Frage der Zeit, bis ein solcher Fall im Examen drankommt. Punkten wird man vor allem mit einer schlüssigen Argumentation können – z.B. derjenigen des BGH unter V ZR 8/19.
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