Gegen welches Grundrecht verstößt eine Verordnung, nach welcher Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern Fläche aus Gründen des Infektionsschutzes überhaupt nicht öffnen dürfen?
vorherige Frage zur AuswertungRichtig! Einige Gerichte haben hierin einen Verstoß gegen Art. 3 GG gesehen. In der Regel sind es allerdings Eilverfahren ohne Entscheidung in der Hauptsache. Für Klausursteller dürfte dies allerdings bereits eine Einladung sein, ähnliche Fälle nachzubilden. Näheres inkl. Fundstelle unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bayerischer-verwaltungsgerichtshof-20ne20793-verkaufsflaechenregel-800-qm-verfassungswidrig-gleichheitssatz-ungleichbehandlung-coronamassnahmen-bayern-laeden-oeffnungen/
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.