Welche der folgenden Aussagen kann eine strafbare Beleidigung sein?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Gemeint war die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Stadt Göttingen. Der Beschwerdeführer beruft sich darauf, dass seine Äußerung nicht konkret genug war, sondern – wie ACAB – allgemeiner Natur. Hier sei allerdings zu differenzieren, so das BVerfG: 1 BvR 842/19
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