Das Merkmal „beim Betrieb“ gem. § 7 I StVG ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Es kann daher auch bei einem parkenden Fahrzeug erfüllt sein – und zwar auch, wenn der Schaden vom Anhänger ausgeht, zum Beispiel weil dieser sich bei einem Unwetter verselbständigt hat. Siehe hierzu BGH zum Unwetter "Friederike", VI ZR 286/19.
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