Nennen Sie ein "sonstiges Recht" im Sinne von § 823 I BGB!
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Das stellt der BGH in VI ZR 272/18 fest. Hier ging es konkret um Ansprüche im Zusammenhang mit der äußeren Beeinträchtigung einer Grabstätte. Das klingt exotisch, die Anspruchsgrundlage ist aber jedem bekannt – und gerade deshalb so interessant für die Prüfungsämter!
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