Die Halterhaftung im Rahmen von § 7 I StVG ...
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Im zugrundeliegenden Fall (Az. BGH VI ZR 236/18) ging es um einen auf den Unfall zurückführenden Kurzschluss, der weitere umfangreiche Schäden verursachte. Unbedingt studieren!
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