Grundrechte im Sinne von Art. 93 I Nr. 4a GG ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Im der sog. Entscheidung "Recht auf Vergessenwerden II" prüfte das BVerfG allein anhand von Unionsgrundrechten. Eine bahnbrechende Entscheidung, die es nachzulesen gilt: Az. 1 BvR 276/17.
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