Eine muslimische Rechtsreferendarin ...
vorherige Frage nächste FrageRichtig. Das entschied das BVerfG per Beschluss vor kürzlich (Az. 2 BvR 1333/17). Wegen der Einschlägigkeit vieler Grundrechte definitiv ein Kandidat für Examensklausuren und mündliche Prüfungen!
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