Psychisch vermittelte Kausalität bzw. Rechtsgutverletzungen sind im Rahmen von § 823 I BGB häufig Gegenstand von Klausuren. Kann ein Polizist innerhalb dieser Fallgruppe einen Amokläufer in Anspruch nehmen?
vorherige Frage nächste FrageDas ist nicht die Ansicht des BGH – ähnlich war aber diejenige der Vorinstanz.
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