Psychisch vermittelte Kausalität bzw. Rechtsgutverletzungen sind im Rahmen von § 823 I BGB häufig Gegenstand von Klausuren. Kann ein Polizist innerhalb dieser Fallgruppe einen Amokläufer in Anspruch nehmen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Bei dieser Fallgruppe sind pauschale Ausführungen in der Regel nicht gewinnbringend. Umso wichtiger ist es, sich mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt zu befassen. Der BGH macht hier fast lehrbuchartige Ausführungen, sodass sich der Fall besonders gut zur Wiederholung dieser Fallgruppe eignet! (Urt. v. 17.04.2018, Az.: VI ZR 237/17)
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