Bei Gefährdungshaftungen…
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Einen kuriosen Fall hatte der BGH jüngst entschieden und dabei auch interessante Erwägungen zu § 830 I 2 BGB gemacht. Für Fragen rund um die Gefährdungshaftung ist die Lektüre des Urteils wärmstens zu empfehlen (Urt. v. 24.04.2018, Az.: VI ZR 25/17).
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