In viele Länder darf nur mit einem gültigen Visum eingereist werden. Fehlt dieses, kann gegen das Luftverkehrsunternehmen sogar ein Bußgeld verhängt werden. Kann dieses sich den Betrag vom Fluggast wiederholen?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Der BGH sieht eine vertragliche Nebenpflicht des Fluggastes, nicht ohne die erforderlichen Unterlagen einzureisen. Mangels Kontrollen der Fluggesellschaft sollte man aber auch an § 254 BGB denken! Ein hübscher Fall, um bekannte Problemfelder zu wiederholen. (Urt. v. 15.05.2018, Az.: X ZR 79/17)
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