Welche Pflicht trifft den Betreiber einer Waschstraße?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! Im zugrundeliegenden Sachverhalt hat ein willkürliches, aber ausreichend vorhersehbares Fehlverhalten des einen Waschanlagenbenutzers zu einem Unfall in der Waschanlage geführt. Der BGH bestätigt die Annahme der Vorinstanz, dass eine Verkehrssicherungspflicht verletzt wurde: Auch seltenes Fehlverhalten muss durch Hinweispflichten, z.B. einem Schild wie "Auf keinen Fall abrupt bremsen", vermieden werden. (Urt. v. 19.07.2018, Az.: VII ZR 251/17)
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.