Ein Diebstahl, der die Voraussetzungen des § 247 StGB erfüllt, wird nur auf Antrag verfolgt. Ist dieses Antragsrecht vererblich?
vorherige Frage nächste FrageRichtig! So argumentiert der BGH. § 77 II StGB erfordert nämlich eine gesetzliche Bestimmung. An einer solchen fehlt es aber gerade bei § 247 StGB. Wann diese Frage wohl als Zusatzfrage im Examen auftauchen wird? Den Beschluss gibt’s jedenfalls unter Az.: 3 StR 453/16 (Beschl. v. 21.12.2016).
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