Ein Diebstahl, der die Voraussetzungen des § 247 StGB erfüllt, wird nur auf Antrag verfolgt. Ist dieses Antragsrecht vererblich?
vorherige Frage nächste FrageDas ist falsch. Zwar handelt es sich grundsätzlich um ein Offizialdelikt, aber gerade im Fall § 247 StGB ist dies anders.
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