Für Tarifbeschäftigte in Krankenhäusern…
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! So steht es grundsätzlich in § 3 II BUrlG, der auch für Tarifbeschäftigte in Krankenhäusern keine Ausnahme macht. Wer mehr über die BAG-Entscheidung wissen möchte, kann sich hier schlau lesen: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bag-6azr143-16-samstag-werktag-tvoed-krankenschwester-arbeitszeit/
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