Ist die echte Wahlfeststellung im Strafrecht bzw. Strafprozessrecht verfassungskonform?
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Nach dem Anfragebeschluss des 2. Strafsenats des BGH im Jahr 2014 war diese Frage auch in der Literatur heftig umstritten. Der Große Senat hat nun mit Beschluss vom 08.05.2017, GSSt 1/17 die Vorschrift prozessual eingeordnet und einen Verstoß gegen Art. 103 II GG ausgeschlossen. Vielleicht kommt diese Frage auch einmal vor das BVerfG!
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