Die Anforderungen an die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB …
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Keine bahnbrechende Neuerung, jedoch ist BGH, Urteil vom 24. Februar 2016 - VIII ZR 38/15 ein guter Anlass, noch einmal Probleme rund um den wichtigen § 377 HGB zu wiederholen!
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