Ist die Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts rechtsmissbräuchlich (§ 242 BGB), wenn der Verbraucher es nur deshalb ausübt, weil er ein besseres Angebot entdeckt hat?
vorherige Frage nächste FrageDas stimmt nicht.
Nächste Frage oder andere Antwort wählen
Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.