Die Vereinbarung einer dreijährigen Kündigungsfrist für eine Kündigung des Arbeitnehmers…
vorherige Frage nächste FrageGanz genau! Sofern es sich um AGBen handelt, liegt ein Verstoß gegen § 307 I 1 BGB auch dann vor, wenn eine Gegenleistung versprochen wurde. Es kommt wie bei allen Wertungsfragen aber auch auf den Einzelfall an. Wer einen interessanten Fall dazu lesen möchte: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bag-6azr15816-kuendigungsfrist-3-jahre-benachteiligung-arbeitgeber-berufsausuebungsfreiheit/
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