8. Welches Strafmaß hatte die ursprüngliche Fassung des § 239 von 1871 für den Grundtatbestand vorgesehen?
vorherige Frage nächste FrageWas heute gegen sämtliche rechtsstaatliche Prinzipien verstoßen wurde, war 1871 im Deutschen Reich, wo es auch noch die Todesstrafe gab, nicht unüblich. In einigen Normen wurde pauschal von „Gefängnisstrafe“ gesprochen.
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