Wissenschaftliche Mitarbeit

Nicht nur gut für den Lebens­lauf

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Eine Tätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter: Lohnt sich das für Studenten und Referendare? Viele Kanzleien und Juristen sind davon überzeugt. Welche Wege man gehen kann und warum es dabei oft nicht nur ums Geld geht.



Nach dem ersten Staatsexamen begann Philip Raszawitz mit seiner Doktorarbeit und arbeitete promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner. "Da ich meine Dissertation in der Zeit bis zum Beginn des Referendariats nicht fertig gestellt habe, bin ich nun nach dem Zweiten Staatsexamen wieder zweimal in der Woche als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei der Kanzlei Görg tätig, um mein Promotionsvorhaben abzuschließen", berichtet der 32-Jährige.

Die Promotionszeit finanziell zu überbrücken ist nur ein Grund, warum Juristen als wissenschaftliche Mitarbeiter tätig sind. Weitere nennt Dr. Oliver Glück, Managing Partner bei der
Kanzlei GSK Stockmann: "Zu uns kommen wissenschaftliche Mitarbeiter auch, um erstmals spezielle Rechtsgebiete kennenzulernen, mit denen sie im Rahmen ihrer Ausbildung in der Regel noch keine praktische Erfahrung sammeln konnten – so etwa Banking oder M&A."

Auch die fachliche Weiterentwickelung sei ein weiterer Grund: Die Kanzlei bietet ihren wissenschaftlichen Mitarbeitern die Gelegenheit, an Qualifizierungsmaßnahmen für junge Juristen teilzunehmen, zum Beispiel Crashkursen zur Vorbereitung des Zweiten Staatsexamens oder Seminaren zur Verbesserung der Soft Skills.

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Unterhaltsbeihilfe aufstocken, Spezialwissen erlangen

Jan Heiner Nedden, Managing Partner der Kanzlei Hanefeld Rechtsanwälte, weiß von wissenschaftlichen Mitarbeitern, die mit ihrer Tätigkeit gezielt ihr Referendargehalt aufbessern wollen. "Der Vorteil für uns ist: Wir können sie längerfristig auf größeren Projekten einsetzen und ihnen Aufgaben übertragen, die nicht unbedingt ausbildungsrelevant sind, also für Referendare eher ungeeignet wären". So werden wissenschaftliche Mitarbeiter zum Beispiel mit länger andauernden Rechercheaufgaben betraut. Aus diesem Grund beschäftigt man bei Hanefeld Rechtsanwälte wissenschaftliche Mitarbeiter gern mindestens sechs Monate oder länger.

In der Boutique-Kanzlei mit sieben Anwälten hat der wissenschaftliche Mitarbeiter einen festen Mentor, arbeitet aber mit allen Anwälten zusammen. "Wir wollen unser hochspezialisiertes Know-how in der Schiedsgerichtsbarkeit an Nachwuchsjuristen weitergeben", sagt der Managing Partner. Deshalb würden die wissenschaftlichen Mitarbeiter auch voll ins Team integriert. Bei GSK gilt das laut Dr. Glück ebenso: Hier nähmen die wissenschaftlichen Mitarbeiter überdies an den regelmäßigen Anwaltsstammtischen und den offiziellen Kanzlei-Frühstücks- und Gesprächsrunden zum fachlichen Austausch teil.

Die Aufgaben, die wissenschaftliche Mitarbeiter übernehmen, hängen von ihrer Einsatzzeit und der Berufserfahrung ab. Dr. Rainer Herschlein, Personalpartner bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Stuttgart, kennt die ganze Bandbreite. So arbeite derzeit bei den Stuttgartern ein Student in der Examensvorbereitung an verschiedenen Themen, die mittel- bis langfristig vorbereitet werden müssen. Ein Jurist mit erstem Staatsexamen, der seine Promotion schreibt, werde hingegen fast wie ein normaler Anwalt eingesetzt. Und ein weiterer Kandidat mit erstem Examen arbeite vier Monate in Vollzeit daran, einen Unternehmenskauf in die nächste Phase zu bringen. "Der größte Unterschied zwischen dem Einsatz während des Referendariats und der wissenschaftlichen Mitarbeit ist die Dauer des Einsatzes", so Herschlein. Das habe einen entscheidenden Vorteil: "Da wissenschaftliche Mitarbeiter meist länger bei uns bleiben, haben sie häufig auch mehr Mandantenkontakt als Referendare." Am Ende komme es aber immer darauf an, wie sehr sich die Person einbringe.

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2/2: Praxiserfahrung in der Kanzlei

Raszawitz hatte das Glück, dass er die Kanzleiabläufe bei Görg bereits während seiner Anwaltsstage im Referendariat kennengelernt hat. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter ist er nun intensiv in die Mandatsarbeit eingebunden, bereitet unter anderem Schriftsätze vor und führt die Korrespondenz mit Mandanten. Darüber hinaus unterstützt er die Partner bei wissenschaftlichen Buchprojekten. "Ich sehe es als großen Vorteil, dass ich viel mitbekomme, was mir für meine spätere Arbeit als Anwalt helfen kann", so der promovierende Volljurist. "Außerdem glaube ich, dass sich die praktische Arbeit mit den entsprechenden Arbeitszeugnissen auch im Lebenslauf gut macht."

Während seines Studiums hat Raszawitz als studentische Hilfskraft einige Jahre an einem Kölner Lehrstuhl für Arbeits- und Sozialrecht gearbeitet. "Promotionsbegleitend ist die wissenschaftliche Mitarbeit an Lehrstühlen bestens geeignet. Sieht man seine Zukunft indes weniger im wissenschaftlichen Bereich, bietet die Arbeit in einer Sozietät bereits vor dem eigentlichen Berufseinstieg die Möglichkeit, erste Praxiserfahrung zu sammeln und Kontakte zu knüpfen", so der angehende Anwalt.

In der Tat empfiehlt sich die wissenschaftliche Mitarbeit an der Universität nur für diejenigen, die eine wissenschaftliche Karriere anstreben. So sieht es auch Dr. Matthias Kober, Prodekan an der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg. "Nach hochschulrechtlichen Rahmenbedingungen dürfen wir neuerdings ohnehin nur noch Juristen als wissenschaftliche Mitarbeiter einstellen, die die Voraussetzungen für das Promotionsverfahren erfüllen und auch eine Promotion anstreben", erklärt Kober.

Referendare arbeiteten eher als Hilfskräfte an der Universität. "Sie wollen die Verbindung zur Wissenschaft halten, um nach dem Zweiten Staatsexamen wieder einzusteigen", so der Prodekan. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter unterstützen in der Regel Professoren bei der Erstellung von Publikationen oder der Vorbereitung von Vorlesungen. "Das sind anspruchsvolle Aufgaben", sagt Kober. "Daher ist es gar nicht so leicht, gute Kandidaten zu finden." Mit rund 13 Euro Stundenlohn ist die Arbeit nämlich nicht allzu üppig bezahlt.

Satte Vergütungen in der Privatwirtschaft möglich

Wissenschaftliche Mitarbeiter können in den (größeren) Kanzleien je nach Qualifikation zwischen 500 und 1000 Euro pro Wochenarbeitstag erhalten, beispielsweise also 2.500 bis 5.000 Euro bei einer vollen Fünf-Tage Woche. "Den meisten geht es aber gar nicht primär ums Geldverdienen", hat Herschlein beobachtet. "Sie wollen vielmehr einen guten Einblick in die Praxis bekommen."

Sein Kollege Nedden sieht die Beschäftigung von wissenschaftlichen Mitarbeitern als Gewinn für beide Seiten: "Es ist für eine spätere Möglichkeit der Zusammenarbeit natürlich von großem Vorteil, wenn man sich bereits kennengelernt hat."

Bei GSK Stockmann sind einige ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter Schritt für Schritt bis zur Partnerschaft aufgestiegen. Glück dazu: "Wir nutzen die Zusammenarbeit einerseits, um Talente zu entdecken und diesen langfristig eine berufliche Heimat zu geben. Andererseits sind zufriedene wissenschaftliche Mitarbeiter natürlich auch die besten Botschafter für unsere Nachwuchsrekrutierung."

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