Einstellungsoffensive der Justiz in Sachsen-Anhalt

"Vor Ruhe­stands­ein­tritt wollen wir für Ver­stär­kung sor­gen"

von Katharina UharekLesedauer: 2 Minuten

In den kommenden Jahren werden immer mehr Richterinnen und Richter in Rente gehen. Um rechtzeitig für Nachwuchs zu sorgen, ergreift Sachsen-Anhalt nun Maßnahmen, um den Richterberuf wieder attraktiver zu machen.

Nachdem Hessen mit der "Assessorbrücke" versucht, sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, zieht das Justizministerium in Sachsen-Anhalt nun nach. Entgegen der Konzepte in Berlin und Bremen soll die Anzahl der neuen Proberichterinnen und Proberichter allerdings nicht durch die Herabsetzung der Punktzahl erhöht werden, sondern durch attraktive und moderne Arbeitsmodelle.

"Auch die Justiz steht vor einem gewaltigen Generationswechsel, auf den wir uns vorbereiten. Bereits vor dem Ruhestandseintritt von vielen Kolleginnen und Kollegen wollen wir für Verstärkung in der Justiz sorgen. Wir setzen das vom Landtag beschlossene Personalfeinkonzept für die Justiz um und wollen u. a. jährlich bis zu 40 Juristinnen und Juristen für die Gerichte und Staatsanwaltschaften neu einstellen. Durch die Einstellungsoffensive kann vorhandenes Wissen an Nachwuchskräfte rasch weitergegeben werden", sagt Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger. Dies soll ab dem kommenden Jahr gelten.

Kern der Reform ist die Abschaffung des sogenannten Rotationsprinzips. Jede Proberichterin und jeder Proberichter soll nach seiner fachlichen und örtlichen Präferenz eingesetzt werden. Die bisherige Rotation zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie das Herumreisen im Bundesland während der Probezeit entfällt damit vollständig.

Auch die Rotationen in verschiedenen Fachgebieten sollen künftig nur noch erfolgen, wenn diese zwingend erforderlich oder ausdrücklich erwünscht sind. Grundsätzlich sollen die Proberichter und -richterinnen den Gerichten zugeordnet werden, an denen sie auch später bleiben werden. Vorher mussten sie beispielsweise auch eine Station bei der Staatsanwaltschaft absolvieren. Dies entfällt jetzt.  

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Justiz als moderner und familienfreundlicher Arbeitgeber

Neue Konzepte und Umstrukturierungen sollen die Proberichterinnen und Proberichter unterstützen. Ein Novum ist auch der Personenkreis, an den sich die Ausschreibung richtet. Die Justiz wendet sich nicht nur an Berufsanfängerinnen und Berufsanfänger, sondern explizit auch an berufserfahrene Juristinnen und Juristen, die sich umorientieren wollen –etwa aus der Anwaltschaft oder der freien Wirtschaft. Die einzige Einschränkung bildet dabei die im Landesrichtergesetz vorgesehene Grenze der Vollendung des 45. Lebensjahres.

"Um die Neueinstellungen in dem geplanten Umfang zu realisieren, werden durch das Justizministerium ab sofort neue Maßnahmen eingeleitet, um für die Juristinnen und Juristen den Einstieg in die Justiz des Landes Sachsen-Anhalt so attraktiv wie möglich zu gestalten. Wir werden das Tempo bei den Einstellungsverfahren erhöhen. Außerdem wollen wir jeder Bewerberin und jedem Bewerber ein individuelles Angebot für den Start in der Justiz unterbreiten […]", so Weidinger.

Gesamtnote "befriedigend" und insgesamt 16 Punkte 

Diese neuen Maßnahmen sollen die Justiz Sachsen-Anhalts für den Einstieg von Juristinnen und Juristen attraktiver machen – allerdings ohne Abstriche bei den fachlichen Einstellungsbedingungen. Ein "befriedigend" in beiden Staatsprüfungen sowie eine Gesamtpunktzahl von mindestens 16 Punkten werden weiterhin für die Einladung zum Vorstellungsgespräch vorausgesetzt. Ausnahmen können dabei für berufserfahrene Bewerber gelten.  

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