Hessen bemüht sich um Bewerber

"Assessor-Brücke" soll Jus­tiz­nach­wuchs sichern

von Pauline Dietrich, LL.M.Lesedauer: 2 Minuten

Die Einstellung in den Richterdienst geht nicht so flott wie in der freien Wirtschaft und viele Nachwuchsjuristen wollen nicht warten. Hessen will das nun ändern und denkt über eine befristete Anstellung als Überbrückung nach.

Nachwuchsjurist:innen mit guten Noten, die gleich nach dem Staatsexamen in die freie Wirtschaft abdüsen, weil der Staat mal wieder länger braucht – dieser Entwicklung möchte das hessische Justizministerium entgegenwirken. "Assessor-Brücke" nennt sich der Plan, dessen Einführung das Land gerade prüfe, wie Justizstaatssekretärin Tanja Eichner bei einer Amtsrechtstagung bekanntgab.

Demnach sucht Hessen nach Möglichkeiten, um als attraktiver Arbeitgeber mithalten zu können. Gerade am Wirtschafts- und Finanzstandort Frankfurt am Main böten sich viele interessante Arbeitsmöglichkeiten. Wegen der häufig vorkommenden Wartezeiten bei Bewerbungen für den höheren Justizdienst entschieden sich viele Nachwuchstalente dann lieber für andere Arbeitgeber.

Die Ursache des Problems: In Hessen gibt es für die Einstellung von Richter:innen und Staatsanwält:innen keine festen Termine. Die Einstellungen erfolgen nach der Zustimmung des verfassungsrechtlich vorgesehenen Richterwahlausschusses, der aber nur etwa viermal im Jahr tagt.

Anzeige

"Vergütung der Qualifikation entsprechend"

"Durch die 'AssessorBrücke' könnten zukünftig gute Assessoren bis zu ihrer Ernennung ins Richterverhältnis auf Probe durch einen befristeten Arbeitsvertrag beim Land Hessen gehalten und zugleich finanziell abgesichert werden", lautet nun laut Pressemitteilung der Plan. Die Pläne beziehen sich insbesondere auf den juristischen Nachwuchs im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes, ergänzt das Justizministerium gegenüber LTO.

Eichner zufolge würden in dieser Zeit die Nachwuchskräfte als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen in der hessischen Justiz arbeiten und "Richterinnen und Richter sowie Staatsanwälte bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen". Eine "Win-Win-Situation" sowohl für Bewerber als auch für die Justiz, findet Eichner.

Einen Zeitplan für die Einführung dieser Brücke gibt es noch nicht. Das Justizministerium hält sich auf Nachfrage von LTO hin vage und erklärt, der "neue Ansatz" werde "derzeit eingehend geprüft". Wie hoch die Vergütung ausfallen wird, scheint auch noch unklar zu sein: "Die Bewerberinnen und Bewerber sollten als juristische Assessoren ihrer Qualifikation entsprechend vergütet werden, um eine finanzielle Absicherung bis zu ihrer Ernennung ins Richterverhältnis auf Probe zu gewährleisten", so das Justizministerium.

In Berlin gibt es schon ein vergleichbares Projekt für Absolvent:innen des Ersten Staatsexamens. Weil die Wartezeiten für das Referendariat dort sehr lang sind, stellt das Land Diplom-Jurist:innen zum Beispiel in Behörden an, um zu vermeiden, dass sie "abwandern" - und hofft natürlich auch, dass einige Kandidat:innen statt des Referendariats gleich in den Beruf einsteigen und beim Land bleiben.

Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.

Thema:

Referendariat

Verwandte Themen:
  • Referendariat
  • Justiz
  • Richter
  • Staatsanwaltschaft

Teilen

Ähnliche Artikel

Newsletter