Im zweiten Versuch

BRAK besch­ließt Fach­an­walt für Mig­ra­ti­ons­recht

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Die Satzungsversammlung der BRAK hat am Montag in der ersten Sitzung ihrer neuen Legislaturperiode den Fachanwaltstitel für Migrationsrecht beschlossen. Der erste Versuch im März war noch gescheitert.

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Die Einführung des neuen Fachanwaltstitels geht auf Vorbereitungen aus der vergangenen Legislaturperiode der Satzungsversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und einer Initiative aus den Reihen der Satzungsversammlung zurück. Den Initiatoren gehören unter anderem der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Ulrich Schellenberg, und die Präsidenten einiger Landesrechtsanwaltskammern an. In der Begründung der Erstunterzeichner der Initiative hieß es: "Unabhängig von den aktuell brisanten Fragestellungen ist die Zuwanderung - ob nun legal oder illegal - Teil der Lebenswirklichkeit in Deutschland." Es stellten sich "spezielle Rechtsfragen, welche durch keine bisher vorhandene Fachanwaltschaft professionell abgedeckt werden können." Es gebe derzeit zu wenige Kolleginnen und Kollegen, welche sich im Bereich des Ausländer- und Asylrechts spezialisiert haben. Ein guter Migrationsrechtler müsse sich nicht nur mit nationalen Bestimmungen, sondern auch mit unions- und völkerrechtlichen Migrationsregelungen, mit Konventionen über internationalen Flüchtlingsschutz sowie mit Sozialrecht, Arbeitsrecht und den einschlägigen Strafrechtsnormen auskennen. Dabei sei die Anwaltschaft gehalten, auf Veränderungen des Rechtsberatungsmarktes aktiv zu reagieren. Auch die aktuellen Flüchtlingszahlen sind eine solche Veränderung, auf welche die Advokaten mit ihrem Beschluss vom Montag reagieren. Die derzeit auf dem Gebiet des Migrationsrechts tätigen Anwälte seien dem Ansturm der Neuankömmlinge nicht gewachsen. Ohne eine sofortige Qualifzierungsoffensive werde eine große Menge Rechtsuchender dauerhaft ohne kompetenten Rechtsrat auskommen müssen, heißt es in der Begründung zur Einführung des Fachanwalts für Migrationsrecht. Der neue Titel soll aber nicht nur auf asylrechtliche Fragen begrenzt werden. Der beschlossene Katalog der zu erwerbenden Kenntnisse umfasst nach Angaben der BRAK vielmehr auch Fragen zur europäischen und außereuropäischen Arbeitsmigration. ms/LTO-Redaktion

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