Kein Karrierekiller mehr
Dass sie ihre Familie und Karriere gut unter einen Hut bringen könnten, hört man von Großkanzlei-Partnern häufig. Was das für ein Hut sein soll, und für wen darin wie viel Platz vorgesehen ist, bleibt aber vielfach dunkel. Irgendwie beschleicht den Gesprächspartner eine gewisse Skepsis: Wenn jemand häufig zwölf Stunden pro Tag und nicht selten auch am Wochenende arbeitet, wie viel Zeit kann er für sein Privatleben dann überhaupt noch haben?
Im Falle von Katrin Süßbrich fällt die Antwort leichter. Die Rechtsanwältin ist seit 2011 Partnerin im Kölner Büro der Kanzlei Luther - und seit letztem Jahr in Teilzeit tätig, um Familie und Beruf besser vereinen zu können. Seitdem arbeitet sie im Regelfall nur noch vier Tage in der Woche mit verkürzten Arbeitszeiten. Dadurch hat sie mehr Zeit für ihren kleinen Sohn, ohne dafür Abstriche bei der Karriere machen zu müssen.
Beispiele wie jenes von Süßbrich sind keine Seltenheit mehr. Teilzeit wird bei Rechtsanwälten immer beliebter, wie Thomas Schmidt, Head of Human Resources bei der Kanzlei Linklaters, bestätigt. Von den insgesamt 315 Anwälten in den deutschen Linklaters-Büros arbeiten immerhin 13 Frauen und neun Männer in Teilzeit. Und die Nachfrage steigt stetig, unabhängig von Alter oder Geschlecht. "Anfragen kommen sowohl von jungen als auch von älteren Kollegen, von Frauen und Männern, aus verschiedenen Gründen", so Schmidt.
Um der Nachfrage gerecht zu werden, haben sowohl Groß- als auch mittelständige Kanzleien reagiert und bieten ihren Beschäftigten mittlerweile Teilzeitmodelle sowie die Möglichkeit an, trotz verringerter Arbeitszeit weiterhin an der Karriere feilen zu können. Aus gutem Grund, wie Vivian Hermann, Head of HR Germany bei der Kanzlei White & Case, verrät: "Wenn man sich den Wettbewerb um die besten Köpfe anschaut, ist jeder Arbeitgeber schlecht beraten, der fähigen Mitarbeitern den Karriereweg verstellt."
Flexibilität als Kernvoraussetzung
In der Theorie bieten sich zwei Teilzeitmodelle an: Verkürzte Arbeitszeiten oder weniger Tage in der Woche im Büro. In der Kanzleipraxis verschwimmen jedoch häufig die Grenzen, da die Anwälte wegen der Mandatsarbeit trotz Teilzeit eine gewisse Flexibilität mitbringen müssen. "So kann es sein, dass ein Anwalt am Nachmittag kurz das Büro verlässt, um die Kinder aus der Kita abzuholen und dann anschließend wieder für ein paar Stunden von zu Hause aus arbeitet", erzählt Thomas Schmidt von Linklaters.
Individuelle Absprachen sind daher die Regel. Dabei spiele vor allem der Tätigkeitsbereich und die Position eine große Rolle, erzählt Dr. Günter Seulen, Personalpartner bei der Kanzlei Oppenhoff & Partner. Seine Sozietät beschäftigt eine Reihe von Anwälten in Teilzeit, auch auf Partnerebene. "Grundsätzlich ist Teilzeitarbeit einfacher in Bereichen umzusetzen, in denen die Arbeit kontinuierlich planbar ist", sagt er.
Ohne eine gewisse Flexibilität ginge es trotzdem nicht, meint Sylvia Ebersberger, Local Partner bei White & Case, insbesondere wenn wichtige Mandate anstehen. "Da müssen E-Mails auch mal von zu Hause aus bearbeitet werden, auch wenn es außerhalb der offiziellen Arbeitszeit ist. Diese Mehrarbeit in Hochzeiten kann dann in Zeiten wieder ausgeglichen werden, in denen weniger zu tun ist."
Bleibt bei solchen Ansprüchen an Flexibilität von der Teilzeitstelle dann überhaupt noch etwas übrig, oder leistet man am Ende doch dieselbe Arbeit wie die Vollzeit-Kollegen, nur für weniger Gehalt? "Ganz und gar nicht", meint Katrin Süßbrich von Luther. "Mit einem guten beruflichen Team und einer guten Organisation im privaten Bereich lässt sich die vereinbarte Teilzeit im Regelfall auch tatsächlich gut leben."
2/2: Immer möglich, aber nicht immer sinnvoll
Wer aber kann nach Teilzeit fragen und für wen macht es Sinn? "Grundsätzlich besteht für alle Beschäftigten die Möglichkeit, den Wunsch nach einer Teilzeittätigkeit zu äußern", erklärt Ute-Inken Grund, Leiterin Human Resources bei der Kanzlei Sonntag & Partner. "Bei uns ist der Grund für die Teilzeittätigkeit unerheblich für die Frage, ob jemand in Teilzeit tätig sein kann. Diese Frage richtet sich vielmehr nach dem Zuschnitt der zu besetzenden Stelle."
Grundsätzlich könne man daher sogar schon im Einstellungsgespräch nach Teilzeit fragen. "So können frühzeitig die Möglichkeiten, die Position in Teilzeit auszuüben, geklärt werden, um später erfolgreich in dem besprochenen Arbeitszeitmodell tätig sein zu können", erzählt Grund.
Thomas Schmidt von der Kanzlei Linklaters hält eine Teilzeitbeschäftigung direkt nach der Einstellung dennoch nicht für empfehlenswert. "Sinnvoller ist es sicherlich, erst ein paar Jahre in Vollzeit gearbeitet zu haben, bevor man mit dem Wunsch nach Teilzeit an die Kanzlei herantritt, denn zu Beginn ist es wichtig, sich schnell in die Abläufe in der Kanzlei einzuarbeiten. Das ist in Vollzeit einfacher als in Teilzeit." Dies aber hänge wiederum stark vom Tätigkeitsbereich ab und müsse im Einzelfall geklärt werden.
Karriereziele bleiben in Sichtweite
Betrat man mit dem Eintritt in die Teilzeit früher häufig auch die letzte Sprosse der Karriereleiter, so müssen sich reduzierte Arbeitszeiten und berufliches Vorankommen heute nicht mehr gegenseitig ausschließen.
Ganz von allein kommt die Beförderung aber auch nicht, stellt Süßbrich klar: "Im Prinzip hängt das stark vom Engagement des Einzelnen ab. Möchte man die Karriere weiter ausbauen, erfordert dies in den meisten Fällen auch ein persönliches Engagement, das über die pure Abarbeitung der Mandatsarbeit hinaus geht, ganz unabhängig davon, ob man in Teilzeit arbeitet oder nicht."
Dem kann Kathrin Vossen, Partnerin im Arbeitsrecht im Kölner Büro der Kanzlei Oppenhoff & Partner, nur zustimmen. Vossen hat einen ähnlichen Weg beschritten wie Katrin Süßbrich, mit dem Unterschied, dass sie bereits in Teilzeit gearbeitet hatte bevor sie Partnerin wurde. "Für die Karriere ist es grundsätzlich kein Kriterium, ob man in Teilzeit arbeitet oder nicht. Aber natürlich muss man qualitativ die gleichen Anforderungen erfüllt wie die Vollzeit-Kollegen."
Außerdem müsse man naturgemäß mehr Zeit für die Erreichung seiner Ziele einplanen, so Vivian Hermann von White & Case. "Zu einer ehrlich geführten Debatte gehört auch, dass in einer leistungsbetonten Arbeitsumgebung Karriereschritte an Zielgrößen festgemacht werden. Und die lassen sich in Teilzeit unter Umständen weniger schnell erreichen als in Vollzeit."
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2014 M04 21
Anwaltsberuf
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