01. November 2024

Dr. Hendrik von Mellenthin wechselt zu Kapellmann und Partner

Externer Inhalt (Kanzleimitteilung)
Dr. Hendrik von Mellenthin

Kapellmann baut arbeitsrechtliche Praxis aus

Zum 01. November wechselte Dr. Hendrik von Mellenthin, LL.M. zu Kapellmann in Düsseldorf. Der Fachanwalt für Arbeitsrecht steigt als assoziierter Partner ein. Er war seit 2017 in der Wirtschaftskanzlei ARQIS tätig und davor als Abteilungsleiter im Vorstandsstab der KfW-Bankengruppe.

Dr. Tom Giesen, Leiter der Praxisgruppe Arbeitsrecht bei Kapellmann, freut sich über den Neuzugang: „Dr. von Mellenthin ist eine großartige Ergänzung für unser wachsendes Arbeitsrechtsteam – sowohl fachlich als auch menschlich. Mit seinen Beratungsschwerpunkten können wir unsere Mandanten zukünftig noch umfassender arbeitsrechtlich begleiten.“

Der Tätigkeitsschwerpunkt von Dr. Hendrik von Mellenthin liegt in der arbeitsrechtlichen und strategischen Beratung von mittelständischen, großen und börsennotierten Unternehmen in allen Aspekten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Er vertritt Mandanten umfassend in arbeitsgerichtlichen Urteils- und Beschlussverfahren und begleitet sie bei Restrukturierungen und Konzernumstrukturierungen, häufig unter Einbindung von Betriebsräten  bei Verhandlungen über Interessenausgleich und Sozialpläne. 

Ein weiterer Fokus liegt auf dem deutschen und europäischen Unternehmensmitbestimmungsrecht, insbesondere in Arbeitnehmerbeteiligungsverfahren zur Errichtung Europäischer Aktiengesellschaften (SE) und Europäischer Betriebsräte. Dies umfasst zudem die Beratung und Begleitung von SE-Betriebsratswahlen sowie Wahlen zu Europäischen Betriebsräten und die Beratung zum Drittelbeteiligungsgesetz und Mitbestimmungsgesetz.

Darüber hinaus berät er zu vergütungsrechtlichen Projekten wie Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen und Long-Term Incentive Programmen sowie zur regulatorischen Vergütung im Finanz- und Versicherungssektor. Ein weiterer Aspekt ist die Beratung in organrechtlichen Fragen, insbesondere den Rechten und Pflichten von Vorständen und Geschäftsführern und der Gestaltung und Prüfung von Organverträgen.

Die Praxisgruppe Arbeitsrecht von Kapellmann umfasst nach dem Wechsel von Dr. von Mellenthin sieben Anwältinnen und Anwälte an den Standorten Düsseldorf, Mönchengladbach und München, sechs davon mit Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht. Ein weiterer Ausbau ist geplant.

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