Mithilfe unseres kostenlosen Prozesskostenrechners können Sie im Handumdrehen die zu erwartenden Kosten Ihres Rechtsstreits ermitteln. Dies beinhaltet auch eigene und gegnerische Anwaltskosten.
Bei einem Rechtsstreit fallen sowohl Anwaltskosten als auch - wenn der Streit nicht mehr außergerichtlich, sondern vor einem Gericht geklärt werden soll- auch Gerichtskosten an.
Die Gebühren für anwaltliche Leistungen richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet.
Die Gerichtskosten werden unterteilt in gerichtliche Gebühren und in Auslagen.
Die Gerichtsgebühren richten sich nach dem Streitwert, wohingegen die Auslagen des Gerichts für Zeugenentschädigungen, Pauschalen für Dokumente oder Kosten eines Sachverständigengutachtens o.ä. anfallen, wenn diese im Prozess im konkreten Fall anfallen.
Als Prozesskosten bezeichnet man die Gerichtskosten und die Honorare der Anwälte auf beiden Seiten. Am Ende des Gerichtsprozess steht in der Regel ein Urteil, welches auch darüber entscheidet, wer diese Kosten tragen muss.
Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs können die Parteien auch vereinbaren, wer die Gerichtskosten zu welchem Anteil zu tragen hat oder dies dem Gericht überlassen, welches sodann eine prozentuale Kostenquote bildet.
Der Streitwert ist die Berechnungsgrundlage für den Rechtsstreit, also der Wert, um den es geht.
Möchten Sie beispielsweise eine Forderung in Höhe von 500 Euro geltend machen, so ist dies auch der Streitwert des Gerichtsverfahrens.
Wird um Gegenstände gestritten, so ist der aktuelle Wert der Sache als Streitwert zugrunde zu legen.
Bei wiederkehrenden Leistungen wird die Ermittlung des Streitwertes unterschiedlich gehandhabt, je nachdem, ob es sich um Streitigkeiten in Bezug auf das Arbeitsverhältnis oder Mietforderungen geht.
Ist der Streitwert beim besten Willen nicht zu ermitteln, da kein berechenbarer Wert existiert, so ist im Zweifel ein Streitwert von 4.000 Euro zugrunde zu legen, was wiederum bei wirtschaftlichem Interesse einer Partei eine Ermessensfrage sein kann.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die gesetzlich vorgesehenenAnwaltsgebühren nach dem RVG (Vorsicht: Falls Sie mit Ihrem Anwalt eine Vergütungsvereinbarung treffen, die über die ihm gesetzlich zustehenden Kosten des RVG hinausgehen, übernimmt die Versicherung nur die Kosten, die dem Anwalt nach dem RVG zustehen und keine darüber hinausgehenden Kosten!). Außerdem zahlt die Versicherung die Gerichtskosten und die Kosten der anderen Partei, wenn Sie als Versicherungsnehmer zu dieser Zahlung verpflichtet sind. Zu beachten sind dabei ggf. Selbstbeteiligungs-Summen, die davon in Abzug zu bringen sind.
Unser Prozesskostenrechner basiert auf zivilrechtlichen, also privatrechtlichen Streitigkeiten.
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