Landgerichtsbezirk: Regensburg
Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Regensburg und Landkreis Regensburg
Besondere ausschließliche Zuständigkeiten:
in Urheberrechtsstreitsachen für den Bezirk der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg, Straubing
in Landwirtschaftssachen als Landwirtschaftsgericht für den Bezirk der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg, Straubing
in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Konkurs- und Insolvenzsachen für den Bezirk der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg
in der Führung des Handels- und Vereinsregisters für den Bezirk der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg
in Strafsachen als Haftgericht für männliche Beschuldigte für den Bezirk der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg, Straubing
für weibliche Beschuldigte für den Bezirk der Amtsgerichte Amberg, Cham, Kelheim, Regensburg, Schwandorf, Straubing, Tirschenreuth, Weiden
in Steuerstrafsachen und Wirtschaftsstrafsachen für den Bezirk der Amtsgerichte Amberg, Cham, Kelheim, Regensburg, Schwandorf, Straubing, Tirschenreuth, Weiden
in Personenstandssachen für Entscheidungen nach §§ 45 und 47 Personenstandsgesetz für den Bezirk der Amtsgerichte Cham, Kelheim, Regensburg, Straubing
in Binnenschifffahrtssachen als Schifffahrtsgericht für die Gewässer in den Landgerichtsbezirken Amberg, Deggendorf, Landshut, Passau, Regensburg, Weiden
für die Führung des Schiffs- und Schiffbauregisters für das von der Donau und ihren nördlichen Nebenflüssen umfasste sowie für das südlich der Donau gelegene Gebiet des Freistaates Bayern
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.
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