Amtsgericht Nürnberg

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Nürnberg
Fürther Str. 110 und Flaschenhofstr. 35
90429 Nürnberg

Tel.: (09 11) 3 21-01
Fax: (09 11) 3 21-26 17
poststelle@ag-n.bayern.de
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/

Amtsgericht Nürnberg - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Nürnberg-Fürth

Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Nürnberg

Besondere ausschließliche Zuständigkeiten:

in Landwirtschaftssachen als Landwirtschaftsgericht für den Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth

in Zwangsversteigerungs-, Zwangsverwaltungs-, Insolvenz-, Konkurs- und Vergleichssachen für den Bezirk der Amtsgerichte Hersbruck, Neumarkt/OPf. und Schwabach

in der Führung des Handels- und Vereinsregisters für den Bezirk der Amtsgerichte Schwabach, Neumarkt/OPf. und Hersbruck

in Urheberrechtsstreitsachen für den Bezirk des Landgerichts Nürnberg-Fürth

in Strafsachen als Haftgericht bei männlichen Beschuldigten für den Bezirk der Amtsgerichte Hersbruck, Neumarkt/OPf. und Schwabach; bei weiblichen Beschuldigten für den Bezirk der Amtsgerichte Ansbach, Erlangen, Hersbruck, Neumarkt/OPf. und Schwabach

in Wirtschaftsstrafsachen einschließlich Steuerstrafsachen mit Bußgeldsachen für die Bezirke der Landgerichte Nürnberg-Fürth und Ansbach

in Binnenschifffahrtssachen für die Bezirke der Landgerichte Ansbach, Ingolstadt und Nürnberg-Fürth sowie die Amtsgerichtsbezirke Dillingen a.d. Donau, Günzburg, Neu-Ulm und Nördlingen

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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