Amtsgericht Koblenz

Adresse und Kontaktdaten:

Amtsgericht Koblenz
Karmeliterstraße 14
56068 Koblenz

Tel.: (02 61) 1 02-0
Fax: (02 61) 1 02-10 63
agko@ko.jm.rlp.de
http://www.agko.justiz.rlp.de

Amtsgericht Koblenz - Aktuelle Nachrichten, Urteile und Beschlüsse

Landgerichtsbezirk: Koblenz

Amtsgerichtsbezirk:

Zugehörige Gemeinden: Städte Bendorf und Koblenz sowie die Verbandsgemeinden Rhens, Untermosel und Vallendar

Besondere ausschließliche Zuständigkeiten:

in Landwirtschaftssachen: für den Bezirk der Amtsgerichte Koblenz, St. Goar

in Urheberrechtsstreitsachen: für den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz

in Insolvenzsachen: für den Bezirk der Amtsgerichte Koblenz, Lahnstein, St. Goar

in der Führung des Handels- und Vereinsregisters: für den Bezirk der Amtsgerichte Cochem, Koblenz, Lahnstein, St. Goar, Andernach, Mayen, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig

in der Führung des Partnerschaftsregisters: für den Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz

in Wirtschaftsstrafsachen: (Schöffengericht und Einzelrichter) für den Bezirk der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Koblenz (Altenkirchen, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig, Westerburg)

in Wein- und Lebensmittelstrafsachen, sowie in gerichtlichen Verfahren bei Ordnungswidrigkeiten in Wein- und Lebensmittelsachen: (Schöffengericht und Einzelrichter) für den Bezirk der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Koblenz (Altenkirchen, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig, Westerburg)

in Haftsachen: für den Bezirk der Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Koblenz (Altenkirchen, Andernach, Bad Neuenahr-Ahrweiler, Betzdorf, Cochem, Diez, Koblenz, Lahnstein, Linz, Mayen, Montabaur, Neuwied, St. Goar, Sinzig, Westerburg)

Amtsgerichte in Deutschland - Zuständigkeit, Stellung, Besonderheiten

Zuständigkeiten der Amtsgerichte

Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.

In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.

Stellung der Amtsgerichte

Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.

Besonderheiten der Amtsgerichte

Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.

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