Landgerichtsbezirk: Dortmund
Amtsgerichtsbezirk: Kreisfreie Stadt Dortmund
in Zwangsversteigerungssachen bezüglich von im Schiffsregister eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken, die im Schiffsbauregister eingetragen sind oder in dieses eingetragen werden können, die Amtsgerichte der Landgerichtsbezirke Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Münster und Siegen
in Binnenschiffsregistersachen und Schiffsbauregistersachen das Amtsgericht Dortmund für Binnenschiffe mit Heimatort und Schiffsbauwerke mit Bauort in den Landgerichtsbezirken Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Münster und Siegen
in Konkurs- und Vergleichsverfahren die Amtsgerichtsbezirke Dortmund, Castrop-Rauxel und Lünen
in Insolvenzverfahren für den Landgerichtsbezirk Dortmund
in Jugendschöffengerichtssachen und Schöffengerichtssachen (Jugendrichter-Haftsachen) die Amtsgerichtsbezirke Dortmund und Castrop-Rauxel
in Schöffengerichtssachen und Strafrichterhaftsachen die Amtsgerichtsbezirke Dortmund, Castrop-Rauxel und Lünen
in Abschiebehaftsachen für die Amtsgerichtsbezirke Castrop-Rauxel, Dortmund, Lünen
Für die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszuge das Amtsgericht Dortmund
für den Dortmund-Ems-Kanal und für die Ems bis zur Landesgrenze zu Niedersachsen, für den Rhein-Herne-Kanal ab Kilometerpunkt 29,00 unweit der Westgrenze der Stadt Herne nach Osten, für den Wesel-Datteln-Kanal östlich von Zeche Auguste-Viktoria (Hafen) ausschließlich, für den Datteln-Hamm-Kanal und für die Ruhr oberhalb des Wehrs Kemnade unweit der Ostgrenze der Stadt Hattingen
Für die Verfahren nach dem Transsexuellengesetz das Amtsgericht Dortmund für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
in Umweltstrafsachen, Umweltordnungswidrigkeiten und Steuerordnungswidrigkeiten für den Landgerichtsbezirk Dortmund
Die deutschen Amtsgerichte zählen zu der sog. ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das heißt, dass sie gleichermaßen für Fälle des Straf- und des Privatrechts zuständig sind. So wenden sich beispielsweise Gläubiger, die offene Forderungen an Schuldner haben, an das Amtsgericht, um das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Auch bei Mietstreitigkeiten, in Nachlassfällen, Vollstreckungsangelegenheiten sowie in Fällen des Familienrechts wird das Amtsgericht tätig. Voraussetzung ist jedoch, dass sich der Streitwert unter der Grenze von 5.000 Euro bewegt.
In Strafsachen besteht ebenfalls eine Grenze, bis zu derer das Amtsgericht zuständig ist: nur bis zu einem möglichen Freiheitsentzug von weniger als 4 Jahren ist zuständig, darüber hinaus nicht. Wird eine drohende Sicherheitsverwahrung oder aber die Einweisung in eine psychiatrische Klinik als Option erkennbar, verliert das Amtsgericht ebenfalls seine Zuständigkeit.
Ein Amtsgericht ist grundsätzlich als Gericht erster Instanz zu betrachten. Ihm übergeordnet folgen das Landesgericht, das Oberlandesgericht sowie letztlich der Bundesgerichtshof. Diese Instanzen werden durchlaufen, sobald eine Partei nach einem durch das Amtsgericht gesprochenen Urteil in Revision geht. Das bedeutet, dass das nächsthöhere Gericht zur erneuten Überprüfung des Urteils erster Instanz auffordert. Welches der übergeordneten Gerichte dann zuständig ist, hängt maßgeblich auch vom Gegenstand des Rechtsstreits ab.
Das Amtsgericht ist neben Rechtsstreitigkeiten auch das jeweils für die entsprechende Gegend zuständige Registergericht. Das heißt, dass hier sowohl das Handelsregister geführt wird, als auch, dass das Genossenschaftsregister sowie das Vereins- und Güterregister hier geführt werden. Zudem zählt auch das Grundbuchamt zu dem jeweiligen Amtsgericht vor Ort, einzige Ausnahme ist hier das Bundesland Baden-Württemberg. Auskünfte aus dem Insolvenzregister sind für alle Bürgerinnen und Bürger online einsehbar.
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