Von einem Grundsatzurteil sprach der Vorsitzende des Sportgerichts des Deutschen Fußball-Bunds (DFB), Hans E. Lorenz, kurz nachdem er die Entscheidung im Fall Torsten Lieberknecht Ende April verkündet hatte. Weil sich die Äußerungen und die Körpersprache des Trainers nicht gegen den Schiedsrichter, sondern gegen dessen Entscheidung gerichtet hätten, könne man Lieberknecht keinen Vorwurf machen. Zu der vom DFB-Kontrollausschuss beantragten 4.000-Euro-Strafe kam es also nicht.
Lieberknecht hatte während des Spiels in Leverkusen in Richtung des vierten Offiziellen protestiert, um so seinem Ärger über eine strittige Entscheidung des Schiedsrichters Guido Winkmann Luft zu machen. Später bekam sogar der Trainerstuhl einen satten Schlag des wutentbrannten Übungsleiters ab. (Bild: © PATRIK STOLLARZ / AFP)