Toiletten als Raucherzimmer
Seit in immer mehr Gebäuden und öffentlichen Verkehrsmitteln Rauchverbot herrscht, sehen sich viele gezwungen ihrer Sucht auf Toiletten zu frönen. Das ist unangenehm für Nichtraucher und für die Raucher mit einem hohen Haftungsrisiko verbunden, das sich schnell verwirklicht, wenn dadurch ein Feueralarm ausgelöst wird.
Strafrechtlich hält sich das Risiko aber in Grenzen – jedenfalls wenn man auf dem WC eines Flugzeugs raucht. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Beschl. v. 29.06.2000, Az. 1 Ws 362/00).
Obwohl an Bord absolutes Rauchverbot herrschte, hatte ein Passagier auf der Toilette gequalmt und dadurch den sogenannten Smoke Detektor aktiviert. Dadurch wurde die gesamte Besatzung in Alarmbereitschaft versetzt und musste Schutzmaßnahmen gegen Feuer an Bord vorbereiten. Ihren eigentlichen Aufgaben zur Durchführung eines sicheren Fluges konnte sie daher nicht nachgehen.
Nicht gerade ideale Flugbedingungen. Das Verhalten des Rauchers erfüllt aber nicht den Tatbestand eines gefährlichen Eingriffs in den Luftverkehr nach § 315 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 Strafgesetzbuch (StGB), so die Düsseldorfer Richter.
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