Abschiebungen in die EU-Staaten, die ein Asylbewerber auf seiner Flucht als erstes betreten hat, bleiben die Regel. Entgehen kann man ihnen nun durch freiwillige Ausreise. Rolf Gutmann über den zweifelhaften Sinn des Dublin-Verfahrens.
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Bestimmten Gruppen von EU-Bürgern, die zu ihren Familienangehörigen nach Deutschland ziehen wollen, legt das hiesige Recht große Steine in den Weg. So können etwa homosexuelle Personen nicht ohne Weiteres einwandern, um mit ihrem Lebenspartner in…
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