Ihr Kinderlein, kommet!
16 beziehungsweise 17 Referendare haben sich zu den Einstellungsterminen im Sommer 2016 und Winter 2015 gemeldet. Damit hatte Mecklenburg-Vorpommern einen historischen Tiefstand erreicht, was die Zahlen seiner neuen Kandidaten für den juristischen Vorbereitungsdienst angeht. Und solche Zahlen sind auch für den Bedarf des überschaubaren Flächenlandes zu niedrig, in dem man mittlerweile nur noch an der Universität Greifswald das Staatsexamen ablegen kann. Abhilfe schaffen sollte die 2016 groß angelegte Imagekampagne, die mehr Referendare ins Land locken sollte. Mit je rund 30 Kandidaten zu den vergangenen drei Einstellungsterminen ist das auch gelungen – aber noch lange nicht genug: Mittelfristig sollen es jährlich zu den zwei Einstellungsterminen jeweils 65, also insgesamt 130 Referendare sein. Deshalb legte die Landesregierung jetzt nach und brachte Mitte März einen Gesetzentwurf für "ein Drittes Gesetz zur Änderungen des Juristenausbildungsgesetzes" in den Landtag ein, der aktuell in den Ausschüssen diskutiert wird. Danach sollen Referendare künftig als Beamte auf Widerruf in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Mehr als 300 Euro netto zusätzlich im Monat
Der Hintergedanke: Referendare mit diesem Status bekämen mehr Geld – und zwar recht ordentlich im Vergleich zu jetzt. Von 1.195 Euro brutto, die den derzeitigen Referendaren im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses zustehen, bleibt diesen ein Netto von rund 1.035 Euro. Mit Beamtenstatus wären es rund 1.450 Euro brutto, von denen circa 1.360 am Ende des Monats auf dem Konto ankämen, also 325 Euro mehr als derzeit. Zwar müssten sich künftige Kandidaten als Beamte anteilig privat versichern, je nach Anbieter und Tarif bliebe ihnen aber immer noch signifikant mehr als ihren Kollegen, die aktuell als sozialversicherungspflichtige Angestellte im öffentlichen Dienst "nur" gesetzlich (pflicht-)versichert sind. Mit der Einführung des Beamtenstatus auf Widerruf könnte sich Mecklenburg-Vorpommern ein Alleinstellungsmerkmal schaffen: Denn seit Thüringen den Beamtenstatus für seine Referendare 2016 in Frage gestellt und letztlich abgeschafft hat, gibt es aktuell kein Bundesland mehr, das den ohnehin nicht gerade gut verdienenden Referendaren mit diesem finanziellen Leckerli ein wenig entgegen kommt.Mehr Geld, mehr Referendare?
Auch im Ländervergleich geht die obige Rechnung auf, denn der Bundesdurchschnitt der Unterhaltsbeihilfe für Rechtsreferendare liegt bei etwas über 1.000 Euro netto. Der Plan der Schweriner Landesregierung, Referendare aus anderen Bundesländern mit mehr Netto vom Brutto und privater Krankenversicherung in ein Bundesland mit vergleichsweise günstigen Lebenshaltungskosten zu locken, könnte also aufgehen. Stellt sich die Frage, ob so gewonnene Kandidaten dann letztlich auch in der heimischen Justiz als Richter und Staatsanwälte anfangen werden. Messen kann das niemand so genau, doch in der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es dazu: "Nach bisherigen Erfahrungen wählen Absolventinnen und Absolventen des Zweiten Juristischen Staatsexamens eher eine berufliche Karriere im Land, wenn sie hier ihre Referendarzeit absolviert haben." Die Macher des Gesetzes zeigen sich also optimistisch – und planen für ihr Vorhaben einen jährlichen Mehraufwand von rund 168.600 Euro im Vergleich zum Status Quo ein. Zumindest auf den ersten Blick ein überschaubarer Preis, wenn es dafür gelingen sollte, die Bewerberzahlen mehr als zu verdoppeln.Ein kleines Goodie für Studenten
Als zweiter wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs kommt ebenso auf die Jurastudenten des Landes eine Änderung zu. Sie sollen einen optionalen Notenverbesserungsversuch erhalten – und zwar auch dann, wenn sie zuvor nicht den sogenannten Freischuss genutzt haben. Wie in den meisten anderen Bundesländern auch, muss der in Mecklenburg-Vorpommern nach einer vorgeschriebenen Semesteranzahl abgelegt werden. Gelingt das einem Studenten nicht, verfällt der Freischuss und der Kandidat behält seine zwei regulären Versuche. Die Krux an der Sache: Besteht er den ersten davon, steht seine Note fest. Ziemlich blöd, wenn das Ergebnis eher schwach ausgefallen sein sollte. Nur, wenn er zuvor den Freischuss genutzt hat und durchgefallen ist, kann er bei Bestehen des ersten regulären Versuchs einen Verbesserungsversuch starten. Das andere ungünstige Szenario: Wer den Freischuss (knapp) besteht, ist gezwungen, einen etwaigen Verbesserungsversuch innerhalb einer bestimmten Frist – meist innerhalb eines Jahres – zu unternehmen. Das Abwägen der Vor- und Nachteile des Freischusses führt unter Studenten regelmäßig zu allerhand studientaktischen Überlegungen und Unsicherheit. Die in Mecklenburg-Vorpommern geplante Regelung soll den Examenskandidaten die Entscheidung erleichtern, indem sie Gelegenheit zur Verbesserung erhalten, auch ohne den Freischuss genutzt zu haben. Damit der aber nicht obsolet wird und Studenten zum Hinauszögern des Examenstermins animiert werden, soll er kostenpflichtig sein. Denn das Bundesland braucht den juristischen Nachwuchs – und zwar so schnell wie möglich.Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2018 M03 29
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