In der Pandemie stellen sich viele Rechtsfragen neu: Neue Gesetze und Verordnungen und die aktuelle Rechtsprechung sind bei der Beantwortung zu berücksichtigen: Welche Rolle spielt die neue Rechtslage und das Ansteckungsrisiko beim Umgang?
Ist der Umgang eines Vaters zu seinen Kindern wegen Corona einzuschränken oder auszusetzen? Das AG Frankfurt wog die Gesundheitsrisiken und die Gefahr des Bindungsabbruchs zwischen den Kindern und ihrem Vater gegeneinander ab. Es berücksichtigte die im Landesrecht erlassene Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte, und ob die Beteiligten zu einer Risikogruppe gehören. Das Gericht schloss den Umgang nicht aus. Es erwartet aber, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.
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juris Das Rechtsportal: immer aktuell – jetzt gratis testen: . In: Legal Tribune Online, 12.05.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41509 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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