Am 9. November treffen sich internationale Wirtschaftsstrafexperten der Roxin Alliance, Unternehmensjuristen und Compliance-Verantwortliche zum Erfahrungsaustausch. Über die offene Veranstaltung informiert Dr. Karl Sidhu im Interview.
Durch ihre wachsende internationale Verflechtung sind große Unternehmen, zunehmend aber auch mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer mit den Bedingungen ausländischen Strafrechts konfrontiert. Kann schon das deutsche Nebenstrafrecht manches Risiko für die betriebliche Praxis nach sich ziehen, sind das materielle Strafrecht und mehr noch die ermittlungs- und strafprozessuale Praxis in ausländischen Rechtsordnungen von wachsender Relevanz, nicht zuletzt für Compliance-Verantwortliche in den Unternehmen.
Am 9. November 2016 treffen sich über 20 Wirtschaftsstrafrechtsexperten der Roxin Alliance, die in zahlreichen Ländern praktizieren, sowie Vertreter von Ermittlungsbehörden. Im Zentrum ihres Erfahrungsaustauschs stehen die internationale Anwendung der Strafrechtsordnungen sowie Empfehlungen für die juristische und die Compliance-Praxis der Unternehmen.
Ausblick auf das Roxin Alliance Meeting
Dr. Karl Sidhu, Director des internationalen Netzwerkes Roxin Alliance, spricht im Interview über aktuelle wirtschaftsstrafrechtliche Entwicklungen und die Vorteile der internationalen Zusammenarbeit.
Frage: Herr Dr. Sidhu, die aktuelle Berichterstattung weckt den Eindruck, dass international tätige Unternehmen immer häufiger grenzüberschreitenden Ermittlungen ausgesetzt sind. Deckt sich dieser Eindruck mit Ihrer Wahrnehmung?
Karl Sidhu: Absolut. Wenn Sie an bekannte Fälle wie die Abgasaffäre bei Volkswagen denken oder an die Ermittlungen gegen zahlreiche Banken rund um die Offenlegung der "Panama Papers", wird dieses Phänomen sehr plastisch.
Uns erreichen zunehmend auch Ermittlungsverfahren, die nicht nur im Ausland ihren Anfang nehmen, sondern auch solche, die auf die Erkenntnisse internationaler Ermittlungsbehörden zurückgreifen – beispielsweise das europäische Amt für Betrugsbekämpfung "OLAF" oder Koordinierungsstellen wie "Eurojust".
Frage: Wie kommt es zu diesem Anstieg in der strafrechtlichen Verfolgung von Unternehmen?
Karl Sidhu: Ausschlaggebend ist hier meiner Auffassung nach zunächst die stetige Verschärfung des Wirtschaftsstrafrechts. – Es ist nur wenig zugespitzt, wenn Sie sagen: Es vergeht kaum ein Monat, in dem der Gesetzgeber keine neue Initiative zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität auf den Weg bringt und umsetzt.
"Wachstum" des Wirtschaftsstrafrechts: Weltweites Phänomen
Und dies ist eine Entwicklung, die weltweit zu beobachten ist. Auf der anderen Seite steht eine unternehmerische Wirtschaft, die nicht nur unter den Bedingungen der Globalisierung arbeitet, sondern zunehmend auch durch die internationale Digitalisierung geprägt ist. Die Zunahme grenzüberschreitender und unternehmensbezogener Ermittlungsverfahren ist die logische Folge.
Frage: Ist das Strafrecht nicht traditionell ein "nationales Spielfeld", auf das sich Unternehmen entsprechend einstellen können?
Karl Sidhu: Wenn Sie hier von einer "traditionellen" Betrachtungsweise sprechen, trifft dies zu. Und wenn Sie Strafrechtstheoretiker fragen, werden diese auch gute Gründe dafür nennen, warum das auch so bleiben sollte: Leitgrundsätze unseres deutschen Strafrechts, wie das Erfordernis des legitimen Schutzzwecks einer Norm, das Ultima-ratio-Prinzip, der Schuldgrundsatz, dürfen auch in der Zukunft durch die benannten Entwicklungen nicht ausgehöhlt werden. Praktisch sehen sich aber immer mehr deutsche Unternehmen dem Druck von Fahndern aus verschiedenen Ländern ausgesetzt. Im Ergebnis kommt es dann auf praktikable – und vor allem länderübergreifende – Lösungen an.
Frage: Was würden Sie Unternehmen raten, die sich entsprechenden Ermittlungsverfahren ausgesetzt sehen?
Karl Sidhu: Ein Unternehmen, das sich Ermittlungsverfahren im Inland und im Ausland ausgesetzt sieht, benötigt ein konzertiertes Vorgehen in den betreffenden Ländern. Die Verteidigungsstrategie muss dann auf Folgendem aufbauen: Erstens, Kenntnis des Sachverhalts in den jeweiligen Ländern. Zweitens, Kenntnis der Rechtsordnungen sowie der Ermittlungspraxis vor Ort. Und, drittens, Kenntnis der internationalen Kooperationsintensität zwischen den Staatsanwaltschaften.
Ausschlaggebend sind oft nicht die internationalen Rechtshilfeübereinkommen, sondern vielmehr oftmals die praktische Handhabung des einschlägigen Rechts durch die beteiligten Staatsanwaltschaften.
Antwort auf staatliche Anklage-Kooperation: Effektive Verteidigung
Frage: Unter den Ermittlungs- und Anklagebehörden wird sozusagen von Staats wegen kooperiert. Auf welche Weise reagiert beispielsweise Ihre Kanzlei auf den erhöhten Organisationsgrad der staatlichen Seite?
Karl Sidhu: Die Kanzlei Roxin Rechtsanwälte LLP hat im Jahr 2011 mit der Roxin Alliance einen internationalen Zusammenschluss von Wirtschaftsstrafrechtlern gegründet.
Gerade im Bereich des Strafrechts ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit unerlässlich. Die über Ländergrenzen hinweg ausgetauschten Informationen sind im konkreten Fall naturgemäß hochsensibel. Außerdem ist es oftmals notwendig, äußerst schnell zu reagieren, zum Bespiel bei Durchsuchungen oder anderen Zwangsmaßnahmen vor Ort.
Für den Mandanten ist es hierbei ein erheblicher Mehrwert, wenn in solchen Situationen nicht erst eine geeignete Kanzlei vor Ort ausfindig gemacht werden muss. Da es einen Zusammenschluss von Wirtschaftsstrafrechtlern nicht gab, beschlossen wir, selbst ein solches Netzwerk zu gründen.
Frage: Wie sieht Ihr Netzwerk zurzeit aus? Wie arbeitet man zusammen, wenn es nicht aktuell um die Kooperation zu einem konkreten Fall geht?
Karl Sidhu: Die Vertiefung der Beziehungen zwischen den Mitgliedern der Roxin Alliance findet durch jährliche Treffen statt – im vergangenen Jahr in Brasilien, dieses Jahr bei uns in München. Darüber hinaus gibt es Working Groups, die zu ausgewählten Themen Praxisstandards erarbeiten. Unser Ziel ist es hier, den Austausch stetig weiter zu intensivieren. Zudem sind wir gerade dabei, weitere Mitglieder in asiatischen und afrikanischen Staaten zu identifizieren, in denen unsere Mandanten regelmäßig auf Compliance-Herausforderungen stoßen.
Frage: Wie darf man sich die thematische Ausrichtung und die Frequenz solcher Meetings vorstellen?
Karl Sidhu: In diesem Jahr – in München – findet das fünfte Annual Meeting statt. Schwerpunkte der Vergangenheit waren beispielsweise der Umgang mit den Compliance-Anforderungen in Ländern, in denen Korruption "an der Tagesordnung" ist, sowie die Abstimmung zu Maßnahmen einer effektiven grenzüberschreitenden Unternehmensverteidigung.
Die internationale Entwicklung rund um das Thema Unternehmensstrafrecht steht natürlich immer auf der Agenda unserer Meetings.
Streng in Deutschland – streng in Indien, China oder Brasilien?
Frage: Welche Schwerpunkte behandeln Sie im November in München?
Karl Sidhu: In München werden wir insbesondere die neueren praktischen Entwicklungen rund um das US-amerikanische Korruptionsgesetz FCPA und den UK Bribery Act näher beleuchten. Beide Gesetze sind in breiter Form extraterritorial anwendbar, hinzu kommen die gravierenden gesetzlichen Sanktionsmöglichkeiten, die diese Gesetze verankern. Darin liegt insbesondere eine ständige Herausforderung für die Compliance-Abteilungen internationaler Unternehmen.
Weiter widmen wir uns dem aktuellen Thema der grenzüberschreitenden internen Untersuchung einschließlich der Folgefrage: Wie ist mit den Ergebnissen solcher Untersuchungen umzugehen? Hier existieren maßgebliche Unterschiede von größter praktischer Relevanz in den verschiedenen Jurisdiktionen. Schließlich gehen wir auf das ständig aktuelle Thema Korruption & Hospitality ein. Dabei werden wir uns besonders der Frage widmen: Gilt unser strenger deutscher Maßstab tatsächlich auch in aufstrebenden Ländern wie Indien, China oder Brasilien?
Herr Dr. Sidhu, wir danken Ihnen für das Gespräch.
Information und Kontakt:
Die Veranstaltung am 9. November 2016 in München ist für interessierte Mitarbeiter von Rechts- und Compliance-Abteilungen offen. Interessenten können sich unter www.roxin.de zur Teilnahme anmelden.
Ihre Informationen reichweitenstark auf LTO
Schalten Sie ein Advertorial im redaktionellen Look.
Offener Unternehmertag Strafrecht: . In: Legal Tribune Online, 02.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21027 (abgerufen am: 23.11.2024 )
Infos zum Zitiervorschlag