Zweckgebunden und begrenzt: Infor­ma­ti­ons­rechte des Betriebs­rats

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

16.06.2020

Betriebsräte haben in vielen Fällen ein Recht auf Auskunft gegenüber dem Unternehmen. Der Betriebsrat ist an vielen HR-Prozessen intern beteiligt – so auch an der Personalplanung. Seine Informationsrechte haben aber Grenzen.

Arbeitgeber:innen müssen den Betriebsrat in die Lage versetzen, Vorschläge bei der Personalplanung unterbreiten zu können. Weil das Unternehmen aber die Letztentscheidungskompetenz behält, muss der Betriebsrat erklären, aus welchen Gründen er geforderte Informationen für erforderlich hält.

Für Arbeitgeber:innen lohnt es sich zu erläutern, warum vom Betriebsrat angeforderte Informationen keine Rückschlüsse auf die Personalplanung zulassen. So können Auskunftsverlangen des Betriebsrats wirksam eingeschränkt werden.

Mehr Informationen zum Thema Informationsrechte des Betriebsrats finden Sie im Arbeitsrechts-Blog von Buse Heberer Fromm.

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Zitiervorschlag

Zweckgebunden und begrenzt: . In: Legal Tribune Online, 16.06.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/41906 (abgerufen am: 20.11.2024 )

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