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Nachdem Deutschland im Februar als 17. Mitgliedsstaat das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht ratifiziert hat, wird nun das Gericht zum 1. Juni 2023 seine Arbeit aufnehmen. Zum 1. März 2023 ist die sog.“sunrise period“ gestartet, in der Inhaber von bestehenden europäischen (Bündel-)Patenten für weitere Patentstreitigkeiten die ausschließliche Zuständigkeit des Einheitlichen Patentgericht ausschließen („opt-out“) und weiterhin vor den jeweiligen nationalen Gerichten klagen können. Mit Spannung wird verfolgt, wie viele Patentinhaber von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und aus welcher Branche die meisten Ausschlüsse erfolgen werden.
Wir halten Sie stets über die Entwicklungen auf dem Laufenden, um Sie bei der Vorbereitung auf Verfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht zu unterstützen.
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Für Experten im Patentrecht | ANZEIGE: . In: Legal Tribune Online, 13.06.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/51973 (abgerufen am: 23.11.2024 )
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