In Berlin streitet eine Frau mit Behinderung für eine Anerkennung als "aussagefähig". Sachsen will das Disziplinarrecht für Richter:innen reformieren. Die Treuhandverwaltung von Rosneft wirft enteignungsrechtliche Probleme auf.
Thema des Tages
VerfGH Berlin - Aussagefähigkeit behinderter Menschen: Die taz (Manuela Heim) schreibt über die Verfassungsbeschwerde einer 26-jährigen Frau mit kognitiver Behinderung vor dem Verfassungsgerichtshof Berlin. Sie hatte ihren Vorgesetzten in einer Behindertenwerkstatt wegen sexueller Belästigung angezeigt und zu den Vorfällen bei der Polizei ausgesagt. Routinemäßig wurde ein aussagespychologisches Gutachten angefertigt. Die Gutachterin hatte jedoch kein Fachwissen im Umgang mit Menschen mit kognitiver Behinderung und überforderte die Anzeigestellerin so, dass diese die Begutachtung abbrach. Daraufhin attestierte die Gutachterin, dass die Frau nicht aussagefähig sei, also nicht in der Lage sei, Informationen wahrzunehmen und wiederzugeben. Gegen die daraufhin erfolgte Einstellung der Ermittlungen geht die Frau nun mittels Verfassungsbeschwerde vor. Sie möchte erreichen, dass Ermittlungsverfahren Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung durch Leitfäden, spezielle Schulungen und Gutachter:innen mit entsprechender Expertise gerecht werden.
Rechtspolitik
Disziplinarrecht für Richter:innen: Als Lehre aus dem Fall des rechtsextremen Richters Jens Maier wird Sachsen bei der heutigen gemeinsamen Konferenz der Justiz- und Innenminister:innen von Bund und Ländern Änderungen des Bundesdisziplinargesetzes und des Richtergesetzes vorschlagen, wie die FAZ (Stefan Locke) berichtet. So sollen die Fristen für die Verfolgung von Verstößen gegen das Mäßigungsgebot oder die Verpflichtung zur Verfassungstreue verlängert werden. Zudem sollen Richtern die Dienstbezüge bis zur Hälfte gekürzt werden können, wenn ihnen die Dienstgeschäfte untersagt sind. Schließlich soll das Verhältnis von dienstrechtlichem Ruhestandsverfahren nach Richtergesetz und Disziplinarverfahren nach Bundesdisziplinarrecht geklärt werden.
Verbraucherschutz-Verbandsklagen: Nun schreibt auch die taz (Christian Rath) über den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG). Danach sollen künftig Verbraucherverbände die Ansprüche von einzelnen Betroffenen bündeln und mit einer Verbandsklage durchsetzen können. Die Zuständigkeit soll bei den Oberlandesgerichten liegen. Diese neuen Abhilfeklagen treten neben die bisher schon möglichen Unterlassungs- und Musterfeststellungsklagen.
Vorratsdatenspeicherung: Nun stellt auch netzpolitik.org (Tomas Rudl/Anna Biselli) eingehend die zur Zeit diskutierten Alternativen (Quick-Freeze-Verfahren, Login-Falle) zur Vorratsdatenspeicherung vor.
Cannabis: Rechtsanwalt Peter Homberg meint bei LTO, ohne eine Änderung der internationalen Verpflichtungen Deutschlands sei eine Legalisierung von Cannabis nicht rechtskonform möglich. Es führe kein Weg an einer beschwerlichen Nachverhandlung somit einer eindeutigen Änderung von EU-Recht vorbei.
Demgegenüber meinen die Unternehmer Niklas Kouparanis und Alfredo Pascual bei FAZ-Einspruch, Deutschland habe verschiedene Optionen, um Cannabis als Genussmittel im Einklang mit internationalen Verpflichtungen zu legalisieren. So könnte Deutschland aus maßgeblichen Völkerrechtsabkommen aus- und mit Vorbehalt wieder eintreten. Alternativ könnte eine liberale Drogenpolitik mit vorrangigen menschenrechtlichen Verpflichtungen begründet werden. Schließlich könnte die komplette Wertschöpfungskette für wissenschaftliche Zwecke legalisiert werden.
Justiz
BVerfG zu Wohnungsdurchsuchung: Die Durchsuchung einer Wohnung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die für die Annahme eines Anfangsverdachts erst erforderlich sind. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss aus dem Juli entschieden. Für die Rechtfertigung einer Wohnungsdurchsuchung seien auf konkreten Tatsachen beruhende Verdachtsgründe erforderlich, die über vage Anhaltspunkte und bloße Vermutungen hinausreichen. Dies gebiete das Gewicht des Eingriffs in die Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Entscheidung präsentiert Rechtsanwalt Thomas Knierim bei beck-aktuell.
VerfGH Berlin – Wahlen in Berlin: Nun schreibt auch LTO über die bevorstehende Verhandlung vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof über eine mögliche Wiederholung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen vom 26. September 2021.
BGH zu Kindesmissbrauch Münster: Der Bundesgerichtshof hat das Strafmaß im Urteil gegen die Mutter eines vielfach vergewaltigten Jungen in Münster aufgehoben. Die Frau war vom Landgericht Münster wegen Beihilfe durch Unterlassen zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der BGH entschied nun laut spiegel.de, die besondere Vertrauensstellung der alleinerziehenden Mutter sei zu stark strafschärfend berücksichtigt worden.
OVG NRW zu elektronischem Schriftsatzversand: Einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster zufolge kann ein Anwalt, dessen Internetverbindung gestört ist, nicht ohne Weiteres auf den Versand per besonderem elektronischen Anwaltspostfach (beA) verzichten. An die Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung im Sinne des § 55d S. 3 Verwaltungsgerichtsordnung seien erhöhte Anforderungen zu stellen. Als Prozessbevollmächtigter hätte sich der Anwalt zumindest um die Einrichtung eines Hotspots bemühen müssen, so das Gericht laut LTO.
LSG NRW zu Hilfsbedürftigkeit im Hawala-Zahlungssystem: Nachdem bei einem Mann 16.300 Euro von der Polizei beschlagnahmt worden waren, ist dieser nun mit einem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Einstellung von Hartz-IV-Zahlungen vor dem Landessozialgericht NRW gescheitert. Der Mann wird dem illegalen Hawala-Zahlungssystem zugerechnet, das auch Zahlungen in kriminellen Netzwerken abwickelt. Die Einstellung der Grundsicherungsleistungen sei rechtmäßig, so das Gericht laut LTO. Wegen der unklaren wirtschaftlichen Verhältnisse bestünden Zweifel an der Hilfsbedürftigkeit des Mannes.
LAG SH zu diskriminierender Stellenanzeige: Das schleswig-holsteinische Landesarbeitsgericht hat im Juni einem Mann wegen einer diskriminierenden Stellenanzeige eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz zugesprochen. Der Mann hatte sich auf eine Stelle als "Sekretärin" beworben und war von dem Unternehmen mit der Begründung abgewiesen worden, es "suche eine Dame". Es berichtet beck-community (Markus Stoffels).
LG Hagen – weglaufende Polizistinnen: Vor dem Landgericht Hagen hat der Berufungsprozess gegen zwei Polizistinnen begonnen. Sie waren weggelaufen, als Kollegen von einem Dealer beschossen wurden, statt den Kollegen zu helfen. Das Amtsgericht Schwelm hatte die Beamtinnen im November letzten Jahres zu jeweils einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Ihnen wird gemeinschaftliche versuchte gefährliche Körperverletzung im Amt durch Unterlassen vorgeworfen. Es berichtet spiegel.de.
LG Frankfurt/M. – Cum-Ex/Maple-Bank: Die FAZ (Marcus Jung) berichtet vom Schlussplädoyer der Rechtsanwältin Barbara Livonius für ihren Mandanten Wolfgang Schuck, den ehemaligen Deutschlandchef der Maple Bank und Hauptangeklagten wegen deren Cum-Ex-Geschäften. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft fünf Jahre und drei Monate Haft gefordert hatte, hob die Anwältin Schucks Beteiligung an der Schadenswiedergutmachung hervor und nahm die Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer in Verantwortung. Diese hatte die Cum-Ex-Geschäfte mit Gutachten für zulässig erklärt.
ArbG Karlsruhe zu Gender Pay Gap: Das Hbl (René Bender) schreibt über die nun erstinstanzlich abgewiesene Klage einer Frau vor dem Arbeitsgericht Karlsruhe. Diese geht als ehemalige Personalleiterin der L-Bank davon aus, dass männliche Kollegen, die den Posten vor und nach ihr innehatten, bis zu 25 Prozent mehr verdient haben. Die Bank erklärte hingegen, sie bezahle die Mitarbeitenden "genderunabhängig". Die Gehälter der männlichen Kollegen wollte sie aber nicht offenlegen, da weniger als sechs von ihnen eine vergleichbare Aufgabe hatten. Die Urteilsgründe sind noch nicht bekannt.
Asyl für Iranerinnen: Die taz (Christian Jakob) zeichnet nach, dass Iranerinnen, die den Kopftuchzwang des Mullah-Regimes ablehnen, bislang keine guten Aussichten haben, in Deutschland Asyl zu erhalten. Deutsche Verwaltungsgerichte hätten in entsprechenden Strafmaßnahmen des Iran keine politische Verfolgung gesehen. Frauen seien schon gezwungen worden, sich mit Kopftuch fotografieren zu lassen, um einen für die Abschiebung benötigten iranischen Pass zu beschaffen.
Recht in der Welt
Globale Strafjustiz: Arne Perras (SZ) nimmt das Ende des Kambodscha-Tribunals zum Anlass für Reflektionen über internationale Strafjustiz. Überzogene Erwartungen seien nicht angebracht. Das Kambodscha-Tribunal habe über die Jahre nur drei Urteile gesprochen und sei mitnichten ein Meilenstein im Kampf gegen die Straflosigkeit gewesen. Dort sei der politische Druck besonders groß gewesen. Erfolgreicher seien außerhalb der betroffenen Länder angesiedelte Gerichte. Zudem seien zeitnahe Urteile entscheidend.
IStGH/Zentralafrikanische Republik – Ex-Rebellenkommandeur: In Den Haag steht seit dem gestrigen Montag ein ehemaliger Rebellenkommandeur aus der Zentralafrikanischen Republik vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Er gehörte zu den muslimischen Seleka-Rebellen, die 2013 Staatschef François Bozizé gestürzt hatten, und soll ein Folterzentrum geleitet haben. Ihm werden Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Es berichtet die SZ.
Iran – Sondergerichte: LTO zufolge will die iranische Justizbehörde Sondergerichte für Demonstrierende einrichten. Zu den Sondergerichten soll auch das Revolutionsgericht gehören, das für Verstöße gegen die nationale Sicherheit zuständig und für seine harten Urteile berüchtigt ist.
Griechenland – Siemens-Schmiergeldprozess: Das griechische Berufungsgericht in Athen hat im Siemens-Schmiergeldskandal alle angeklagten Manager des Konzerns freigesprochen. Die wesentlichen Tatvorwürfe seien bereits verjährt. Die Vorinstanz hatte die Siemens-Führungskräfte Ende 2019 noch zu teils langjährigen Haftstrafen verurteilt. Es berichtet das Hbl (Volker Votsmeier).
Sonstiges
Treuhandverwaltung von Rosneft: Rechtsprofessor Till Patrik Holterhus und der wissenschaftliche Mitarbeiter Sven Siebrecht analysieren auf dem Verfassungsblog die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die Treuhandverwaltung von Rosneft Deutschland. Die Rechtsgrundlage des § 17 Energiesicherheitsgesetz (EnSiG) stehe zwar in Konflikt mit Art. 25 Grundgesetz, da sie Ausgleichsleistungen für ausländische juristische Personen des Privatrechts generell ausschließe. Bei der fremdenrechtlichen Pflicht zur Enteignungsentschädigung handele es sich um eine allgemeine Regel des Völkerrechts, die in der Normenhierarchie über dem EnSiG stehe. Auch auf Grundlage des Investitionsschutzvertrags zwischen Deutschland und Russland könnte Rosneft ein Entschädigungsanspruch grundsätzlich zustehen. In beiden Konstellationen wäre die Kompensationspflicht aber wegen eines Mitverschuldens von Rosneft möglicherweise auf null reduziert.
Energiepreise und Störung der Geschäftsgrundlage: Rechtsprofessor Roland Schimmel beschäftigt sich auf LTO mit der Frage, ob ein Energieversorger Preiserhöhungen gegenüber Kunden mit befristeten Verträgen mit Preisgarantie auf Grundlage von § 313 Bürgerliches Gesetzbuch durchsetzen kann. Die Erfolgsaussichten seien sehr gering. Maßgeblich sei bei der Störung der Geschäftsgrundlage die Frage der Risikozuweisung. Das Risiko liege hier bei dem Unternehmen, habe dieses doch eine Beschaffungsschuld übernommen und zudem bessere Möglichkeiten als die Kunden, die drohenden Verluste wirtschaftlich auszugleichen.
Großkanzleien in London: Einem Bericht von LTO zufolge macht der Brexit den Finanzstandort London noch attraktiver für deutsche Wirtschaftskanzleien. Hintergrund ist der seitdem erhöhte Beratungsbedarf britischer Unternehmen im EU-Recht. Zudem ist der britische Rechtsmarkt der weltweit zweitgrößte und London weiterhin eines der führenden Wirtschafts- und Finanzzentren.
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LTO/jng
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Die juristische Presseschau vom 27. September 2022: . In: Legal Tribune Online, 27.09.2022 , https://www.lto.de/persistent/a_id/49743 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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