Beim Fußball gibt es keine strafbefreiende Selbstanzeige, aber Uli Hoeneß ist jetzt ja Unternehmer und potenzieller Steuerzahler. Außerdem in der Presseschau: Die neue Presse-Akkreditierung beim NSU-Prozess, die kommende EZB-Verhandlung am Bundesverfassungsgericht, Bushidos Generalvollmacht und welche Auswirkungen eine Marihuana-Plantage auf die Stromrechnung haben kann.
Uli Hoeneß – Steuerhinterziehung: Der Präsident von Bayern München, Uli Hoeneß, hat im Januar eine Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung erstattet, inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft, ob er tatsächlich straffrei ausgehen kann. Dies enthüllte am Wochenende der Focus (T. Treser/C.Elflein). Die Montags-SZ ( Andreas Burkert/Hans Leyendecker / Klaus Ott) und bild.de (Alfred Draxler) berichten weitere Details.
Im Interview mit der Montags-Welt (Jörg Eigendorf) erklärt der Anwalt Karsten Randt, dass eine Selbstanzeige nur selten öffentlich bekannt werde. Die nachfolgende Hausdurchsuchung bei Hoeneß deute auf Unstimmigkeiten in der Selbstanzeige hin. Die Badische Zeitung (Christian Rath) erläutert das Instrument der Selbstanzeige.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Videoüberwachung: Nach den Anschlägen von Boston sammelt der Focus (Margarete van Ackeren u.v.a., Kurzfassung auf focus.de) vor allem Stimmen, die sich für mehr Videoüberwachung in Deutschland aussprechen, zum Beispiel BKA-Chef Jörg Ziercke. Die Montags-FAZ (Peter Carstens) schildert, wie sich daraus ein Koalitionsdissens ergab, bei dem Innenminister Hans-Peter Friedrich eine Ausweitung befürwortet und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger sie ablehnt. Im Interview mit der Montags-taz (Ulli Schulte) hält Thilo Weichert, Datenschutzbeauftragter von Schleswig-Holstein, die Forderung nach mehr Videoüberwachung für überflüssig. In Deutschland gebe es bereits genug Kameras im öffentlichen Raum.
Zahlungsverzug: Bei der Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche die Zahlungshöchstfrist für gewerbliche Kunden auf 60 Tage festlegt, ist die Bundesregierung weiter im Verzug - und mit unterschiedlichen Wirtschaftsinteressen konfrontiert. Während das Baugewerbe für deutlich kürzere nationale Zahlungshöchstfristen plädiere, hält der Einzelhandel 60 Tage für eine gute Grenze, berichtet das Handelsblatt (K. Ludowig/G. Weishaupt).
Sammelklagen: Nach Informationen der Samstags-FAZ (Hendrik Kafsack) will die EU-Kommission im Juni die EU-Staaten zur Einführung von kollektiven Schadensersatz- und Unterlassungsklagen auffordern. Im Wettbewerbsrecht wolle sie sogar eine verbindliche Richtlinie vorschlagen. Grundsätzlich sollen sich Verbraucher ausdrücklich einer Sammelklage anschließen müssen (Opt-in-Prinzip), Erfolgshonorare für Anwälte und Straf-Schadensersatz soll ausgeschlossen sein. Obwohl sich die Vorschläge also weniger als ursprünglich geplant an US-Vorbildern orientieren, lehnt sie Corinna Budras (Samstags-FAZ) als "unnötig" und "schädlich" ab.
Die juristische Presseschau vom 20. - 22. April 2013: . In: Legal Tribune Online, 22.04.2013 , https://www.lto.de/persistent/a_id/8575 (abgerufen am: 22.11.2024 )
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