Das LG Bonn hat das Verfahren gegen Bankier Christian Olearius aus gesundheitlichen Gründen eingestellt. Julian Assange kann aufgrund eines Deals nach Australien zurückkehren. Eine Tagung diskutierte Polens Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit.
Thema des Tages
LG Bonn zu Cum-Ex/Olearius: Das Landgericht Bonn hat das Strafverfahren gegen Christian Olearius, den Miteigentümer der Hamburger Warburg-Bank, wegen eines Verfahrenshindernisses eingestellt. Grund ist sein schlechter Gesundheitszustand, der nach einem medizinischen Gutachten nur 45-minütige Sitzungen pro Verhandlungstag erlaubt hätte. Die Beweisaufnahme hätte unter diesen Bedingungen voraussichtlich über drei Jahre gedauert, was das Gericht als unzumutbar wertete. Ob sich Olearius, wie ihm in der Anklage vorgeworfen wurde, in 15 Fällen wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung strafbar gemacht hat, wird somit nicht mehr geklärt. Die Staatsanwaltschaft will sich jedoch ein Einziehungsverfahren offenhalten, in dem Olearius zur Rückzahlung von Taterträgen in Höhe von 43 Millionen Euro verpflichtet werden könnte. Es berichten FAZ (Hanno Mußler), Hbl (Sönke Iwersen/Volker Votsmeier), Welt (Cornelius Welp), bild.de (Peter Tiede) und LTO. Die taz (Hermannus Pfeiffer) porträtiert Olearius.
Klaus Ott (SZ) sieht den eigentlichen Skandal darin, dass zehn Jahre nach den ersten Cum-Ex-Razzien erst ein Prozent der Beschuldigten angeklagt sei. Ein Lösungsansatz für dieses Problem seien "bestens ausgestattete Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität, die von anderen Aufgaben und von Kleinkram befreit sind." Als Beispiel nennt er Hessen. Volker Votsmeier (Hbl) findet, dass die Art, wie das Verfahren ende, dem Rechtsstaat schade, weil es bei Außenstehenden den Eindruck erwecke: "Die Großen lässt man laufen." Olearius hätte sich auch per Videotelefonie zuschalten oder darauf vertrauen können, "dass ihn seine vier hochbezahlten Anwälte angemessen vertreten".
Rechtspolitik
Cannabis: Auf LTO untersucht der Habilitand Sebastian Sobota das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und macht eine "hässliche strafrechtliche Seite" fest. Für die meisten Straftatbestände des § 34 KCanG fehle es schon an einem zu schützenden Rechtsgut. Durch die fehlende gesetzliche Bestimmung der "nicht geringen Menge" und den schnell einschlägigen Bandenbegriff drohten zudem überhöhte Strafen.
Bundespräsident: Der wissenschaftliche Mitarbeiter Maximilian Weber stellt auf FAZ-Einspruch die Frage, ob das Amt des Bundespräsidenten noch eine Funktion erfüllt. Es sei "eine ferne Reminiszenz eines überwundenen monarchischen Systems" und spiele im politischen Alltag keine Rolle. Zudem begrenze die Neutralitätspflicht die ohnehin geringen Befugnisse. Alle Aufgaben des Bundespräsidenten ließen sich problemlos auf Bundeskanzler, Bundestags- und Bundesratspräsident verteilen.
Staatliche Förderrung und Verfassungstreue: Die Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Berliner Haushaltsordnung vorgelegt, nachdem die Vergabe staatlicher Fördermittel künftig daran geknüpft sein soll, dass die Empfänger:in "keine verfassungsfeindlichen Bestrebungen verfolgt". Grundlage dieser Einordnung soll die Bewertung des Verfassungsschutzes sein. Wie die FAZ (Marlene Grunert) berichtet, lehnen andere Länder eine solche Regelung mit Blick auf die Kunstfreiheit ab.
Gemeinnützigkeit: 108 Organisationen, die sich gegen Rechtsextremismus engagieren, fordern in einem offenen Brief eine Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts. Sie warnen davor, dass ihnen die Gemeinnützigkeit aberkannt werden könnte, Anfragen von Finanzämtern, die die Gemeinnützigkeit bezweifeln, seien in Einzelfällen schon verschickt worden. Anlass dafür sei die Organisation von Demonstrationen und anderen Aktionen gegen Rechtsextremismus, auf die die Finanzämter teilweise von der AfD aufmerksam gemacht wurden. Seit seinem Attac-Urteil von 2019 unterscheidet der Bundesrechnungshof strikt zwischen gemeinnütziger politischer Bildung einerseits und Versuchen, im Sinne von "Einzelinteressen" auf die Politik einzuwirken andererseits. FAZ (Marlene Grunert) und taz (Konrad Litschko) berichten.
Die taz (Christian Rath) schildert, dass die Ampel-Koalition die geforderte Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts bereits im Koalitionsvertrag vereinbart hat, dass die Umsetzung in der Abgabenordnung aber noch aussteht.
Diversität im Öffentlichen Dienst: Der noch nicht veröffentlichte Entwurf des Bundesinnenministeriums für ein Bundespartizipationsgesetz, wonach die Bundesverwaltung für Menschen mit Einwanderungsgeschichte attraktiver gemacht werden soll, wird von focus.de (Ulrich Reitz) kritisiert. Wer Migrant:innen aus Prinzip bevorzugen wolle, gehe ein erhebliches Verfassungsrisiko ein. Das Grundgesetz knüpfe den Zugang zu öffentlichen Ämtern nur an persönliche Eignung und fachliche Leistung.
Organspenden: Anlässlich eines interfraktionellen Gruppenantrags von Bundestagsabgeordneten mit dem erneuten Ziel, die Widerspruchslösung für Organspenden einzuführen, argumentiert Rechtsprofessor Josef Franz Lindner im Verfassungsblog, dass die Realisierung der Widerspruchslösung verfassungsrechtlich möglich sei. Das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen bleibe durch das Widerspruchsrecht gewahrt. Allerdings müsse der Widerspruch niedrigschwellig möglich sein. Auch seien Probleme wie Sprachbarrieren oder Obdachlosigkeit zu beachten.
Auch Daniel Deckers (FAZ) begrüßt den Vorstoß der Abgeordneten. Er betont, die Beweislast für die Verfassungsmäßigkeit einer Widerspruchslösung liege nach wie vor bei deren Befürworter:innen. "Doch deren Gegner wären gut beraten, rhetorisch ein wenig abzurüsten."
LVerfG Berlin-Richterwahl: Die Grünen schlagen die Frankfurter Anwältin Seda Başay-Yildiz nicht mehr als Verfassungsrichterin für das Land Berlin vor, meldet die SZ (Annette Ramelsberger). Gegen ihre Wahl hatte es in der CDU Vorbehalte gegeben, weil sie als Anwältin auch Islamist:innen vertrat.
Annette Ramelsberger (SZ) kommentiert, dass Başay-Yıldız eine Idealbesetzung für das Amt hätte sein können und kritisiert den stillosen Umgang der Grünen mit der Anwältin. Diese habe erst aus den Medien von der Entscheidung erfahren. "Wenn die Verteidigung von Angeklagten, die mehr begangen haben als einen Ladendiebstahl, als Makel gilt, dann stellt sich der Rechtsstaat selbst infrage."
Justiz
BGH zu Rechtsbeugung bei Psychiatrie-Einweisungen: Der BGH hob die Verurteilung einer Richterin wegen Rechtsbeugung auf, der vorgeworfen wurde, 15 Menschen gegen ihren Willen in die Psychiatrie eingewiesen zu haben, ohne diese persönlich angehört zu haben. Der BGH begründete seinen Beschluss damit, dass das LG Stade nicht ausreichend geprüft habe, ob eine Anhörung im jeweiligen Einzelfall wegen Gefahr in Verzug ausbleiben durfte. LTO berichtet.
LG Halle – Björn Höcke: Vor dem LG Halle begann der zweite Prozess gegen Björn Höcke (AfD) wegen dessen Verwendung der SA-Parole "Alles für Deutschland". Diesmal geht es um eine Rede Ende 2023 bei einer AfD-Veranstaltung in Gera mit 350 Teilnehmer:innen, in der Höcke das letzte Wort nicht aussprach, die Parole aber durch das Publikum vervollständigt wurde. Höcke wird vorgeworfen, das Publikum durch eine Handbewegung dazu animiert zu haben. Es berichten die taz (Gareth Joswig), spiegel.de (Wiebke Ramm), LTO, bild.de (Uwe Freitag) und focus.de (Göran Schattauer). Wie die Welt (Frederik Schindler) zudem berichtet, hatte Höcke zwischenzeitlich den rechtsextremen Szeneanwalt Hendrik Schnelle mandatiert.
In einem weiteren Text geht taz.de (Gareth Joswig) darauf ein, dass das Gericht die anwesenden Pressefotograf:innen aus dem Saal schickte, bevor Höcke eintrat. Der Richter Jan Stengel sei damit einer Bitte Höckes nachgekommen, der nicht fotografiert werden wollte. Nach der Pause durften die Fotograf:innen dann doch noch Fotos machen.
LG Köln zu pornografischen Schriftsätzen: Der Rechtsanwalt Martin Riemer wurde im Januar vom LG Köln wegen Verbreitung von Pornografie verurteilt, nachdem er in einem Verfahren vor dem Anwaltsgerichtshof NRW pornografische Bilder in seine Berufungsbegründung aufgenommen hatte. Riemer ist für seine teils grenzüberschreitenden Werbemaßnahmen bekannt und stritt im Ausgangsverfahren über die Zulässigkeit von "Pin-Up-Kalendern" zur Werbung für seine Kanzlei. Die pornografischen Darstellungen im Schriftsatz sollten eine Abgrenzung seiner Pin-Ups zu tatsächlich sexistischen Bildern belegen. Es berichtet beck-aktuell.
Klagen gegen Rundfunkbeitrag: 2023 wurden 2282 Verfahren zum Rundfunkbeitrag vor deutschen Gerichten anhängig gemacht, berichtet die FAZ (Jochen Zenthöfer). Klammert man Asylverfahren aus, betreffen somit 2,75 Prozent der verwaltungsgerichtlichen Verfahren den Rundfunkbeitrag. Im Verhältnis zu den 47 Millionen Beitragskonten erscheine die Zahl gering. Weil die Sendeanstalten den Rechtsstreit oft für erledigt erklären und die Forderungen erlassen, werden zahlreiche Fälle nicht entschieden.
EUStA – Werner Hoyer: Gegen den Ex-Chef der Europäischen Investitionsbank (EIB) Werner Hoyer (FDP) ermittelt die Europäische Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Korruption, des Amtsmissbrauchs und der Veruntreuung von EU-Geldern. Anlass sei ein Hinweis des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung. Nach Angaben seines Anwalts drehen sich die Ermittlungen um die Abfindung eines früheren EIB-Beschäftigen. Die SZ (Jan Diesteldorf u.a.) und das Hbl (Carsten Volkery/Daniel Klager) berichten.
StA Neubrandenburg – "Ausländer raus": Teilnehmer:innen eines Dorffests in Vorpommern, die im Oktober 2023 zu dem Song "L’amour toujours" den Text "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus" sangen, haben sich nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg nicht strafbar gemacht. Wie spiegel.de (Jean-Pierre Ziegler) berichtet, stellte sie das Verfahren ein, weil die Aussage an sich nach ständiger Rechtsprechung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist und keine besonderen Umstände vorlagen.
StA Hannover – Büroleiterin Stephan Weil: Die Hannoveraner Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen unbekannt im Rahmen der Gehaltsaffäre um die Büroleiterin von Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eingestellt. Der Anfangsverdacht der Untreue habe sich nicht bestätigt, da jedenfalls kein vorsätzlicher Rechtsverstoß vorliege. Ob die rückwirkende Gehaltserhöhung für Weils Büroleiterin verwaltungsrechtlich standhält, ist damit nicht geklärt. FAZ (Reinhard Bingener) und bild.de (Daniel Puskepeleitis) berichten.
Recht in der Welt
Julian Assange: Wikileaks-Gründer Julian Assange kann in sein Heimatland Australien zurückkehren. Im Rahmen eines Deals mit den US-Behörden soll der Whistleblower noch heute vor einem US-Gericht auf einer Inselgruppe im Westpazifik einen Verstoß gegen US-Spionage-Gesetze einräumen. Die Strafe soll 62 Monate betragen, aber als verbüßt gelten, sodass er sofort nach Australien weiterreisen kann. Assange verließ London noch in der Nacht. Er war zwölf Jahre eingesperrt, zunächst freiwillig in der Botschaft von Ecuador, dann in britischer Auslieferungshaft. Es berichten spiegel.de und bild.de.
Polen – Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit: Auf einer Tagung an der Uni Freiburg stellte Polens Justizminister Adam Bodnar Ende vergangener Woche seine Pläne zur Rückabwicklung der Justizreform der vorherigen PiS-Regierung vor. Behindert werden sie dadurch, dass Polens Präsident gegen Gesetze ein Veto einlegen kann und das polnische Verfassungsgericht noch vollständig mit Richter:innen besetzt ist, die von der PiS-geführten Koalition gewählt wurden. Die Tagung behandelte vor allem die Frage, ob die heutige polnische Regierung bei der Rückkehr zur Rechtsstaatlichkeit selbst strikt rechtsstaatlich vorgehen sollte oder ob hierbei auch revolutionäre Akte legitim sind. Bodnar ignoriert derzeit die Entscheidungen des polnischen Verfassungsgerichts. Auf der Tagung lehnte er es aber ab, das Gericht "einfach aufzulösen". LTO (Christian Rath) berichtet.
Polen – Staatstrojaner: Wie netzpolitik.org (Constanze Kurz) berichtet, hat die polnische Staatsanwaltschaft vergangene Woche die Zentrale der polnischen Antikorruptionsbehörde durchsucht und Hard- und Software sowie Dokumente des Staatstrojaners Pegasus beschlagnahmt. Die Ermittlungen sollen Auskunft geben, ob der Trojaner stets rechtmäßig eingesetzt wurde. Vor den polnischen Parlamentswahlen 2019 wurden wichtige Oppositionspolitiker, Journalisten, aber auch Regierungspolitiker der PiS Opfer von Hacking-Angriffen.
Juristische Ausbildung
Künstliche Intelligenz: Das Hbl (Niclas Braun) geht davon aus, dass die KI bald Aufgaben übernehmen wird, die bisher "menschlichen Juristen" vorbehalten waren, und erwartet Auswirkungen dieser Entwicklung auf die juristische Ausbildung. Die Herausforderung sei, die Studierenden auf die Zusammenarbeit mit KI vorzubereiten. Anwält:innen sollten KI nicht nur nutzen, "sondern auch gestalten können."
Sonstiges
Digitale Märkte/Apple: Nachdem die EU-Kommission im März ein Verfahren nach dem Digital Markets Act (DMA) gegen Alphabet, Apple und Meta eröffnet hatte, teilte sie nun Apple als erstem Unternehmen mit, dass es vermutlich gegen den DMA verstößt. Grund ist die Gestaltung des App-Stores. Nach dem DMA müssen auch App-Downloads außerhalb des App-Stores, zum Beispiel direkt im Browser, möglich sein und der Apple-App-Store muss die Leitung von Nutzern auf alternative Downloadquellen ermöglichen. Bei einem Verstoß gegen den DMA sind Strafen von zehn Prozent des jährlichen Umsatzes möglich. Die SZ, FAZ (Werner Mussler), taz (Svenja Bergt), Hbl (Christof Kerkmann u.a.), LTO und netzpolitik.org (Tomas Rudl) berichten.
Werner Mussler (FAZ) bemerkt, dass das DMA-Verfahren bislang nach Zeitplan laufe. Am Ende würden aber die Gerichte entscheiden, "die sicher nicht beabsichtigen, ihre Verfahren generell zu beschleunigen." Nach Svenja Bergt (taz) zeige das Verfahren, dass die Marktmacht der großen Unternehmen kein Naturgesetz sei. Die EU-Kommission breche die Monopole der IT-Riesen zumindest etwas auf.
Demonstrationsverbote während EM: Die taz (Johannes Kopp) berichtet über eine Demonstration von Jurastudierenden gegen Versammlungsverbote, die am Sonntag vor dem EM-Spiel nahe des Stuttgarter Stadions stattfand. Mit der Aktion wollen sie auf Vorgaben der Uefa aufmerksam machen, wonach in "clean zones" um die Stadien keine politischen Versammlungen stattfinden sollen. Während der Demonstration hätten Uefa-Bedienstete vor Ort erfolglos versucht, die Veranstaltung zu beenden. Die Stadt Stuttgart betont, die Gefahr eines Demonstrationsverbotes habe nie bestanden.
Vom Opernsänger zum Anwalt: beck-aktuell (Esther Wiemann) porträtiert den Rechtsanwalt Wolfgang Schwaninger, der nach seinem Jurastudium und kurzer Anwaltstätigkeit 24 Jahre als Opernsänger arbeitete, bevor er mit 54 Jahren wieder Rechtsanwalt wurde. Heute berät er Theaterschaffende und verhandelt für sie Tarifverträge.
Unternehmenskommunikation: Der Rechtsanwalt Kilian Bälz fordert auf beck-aktuell eine Debatte über rechtliche Leitplanken für politisches Engagement von Unternehmen, insbesondere im Rahmen einer Corporate Political Responsability. Es sei zB. nicht klar, ob eine Haftung gem. § 93 Aktiengesetz analog einsetzt, wenn ein progressiv gemeinter Post einen Shit-Storm zur Folge hat.
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 25. Juni 2024: . In: Legal Tribune Online, 25.06.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54845 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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