Die juristische Presseschau vom 22. November 2024: Haft­be­fehl gegen Netan­jahu / BGH zu Auto­wa­sch­an­lage / Pam Bondi statt Matt Gaetz

22.11.2024

Der IStGH erließ einen Haftbefehl gegen Israels Premier Netanjahu. Der Betreiber einer Autowaschanlage haftet laut BGH für Schäden an serienmäßigem PKW-Zubehör. Trump hat die Anwältin Pam Bondi als künftige Justizministerin nominiert.

Thema des Tages

IStGH – Krieg in Gaza/Haftbefehle: Der Internationale Strafgerichtshof erließ Haftbefehle gegen Israels Premier Benjamin Netanjahu, den früheren israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant sowie den Befehlshaber des militärischen Flügels der palästinensischen Terrororganisation Hamas Mohammed Deif wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Vorprüfungskammer des IStGH stimmte damit weitgehend den Anträgen von Chefankläger Karim Khan aus dem Mai zu. Die Richter in Den Haag sahen ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die israelischen Verantwortlichen "absichtlich und wissentlich der Zivilbevölkerung im Gazastreifen wesentliche Dinge für ihr Überleben einschließlich Nahrung, Wasser sowie Medikamente und medizinische Hilfsmittel sowie Brennstoffe und Strom vorenthalten haben". Deif wird für den Terror-Angriff der Hamas am 7. Oktober 2023 verantwortlich gemacht. FAZ (Alexander Haneke), LTO (Franziska Kring), RND (Christian Rath), spiegel.de (Thore Schröder) tagesschau.de (Egzona Hyseni/Kolja Schwartz) und zdf.de (Daniel Heymann) berichten.

LTO hat Reaktionen auf den Erlass der Haftbefehle zusammengestellt. Netanjahu bezeichnete die Entscheidung als antisemitisch. Hamas bejubelte sie.

Peter Münch (SZ) kommentiert, dass der Erlass der Haftbefehle nicht antisemitisch, sondern richtig sei. Zwar könne eingewendet werden, dass der IStGH die Haftbefehle nicht mit eigenen Polizeikräften vollstrecken kann und die politischen Auswirkungen zu einer weiteren Polarisierung führen könnten, all das dürfe jedoch "keine Rolle spielen, wenn man die Bedeutung des Völkerrechts und der internationalen Gerichtsbarkeit ernst" nehme. Reinhard Müller (FAZ) meint, der IStGH setze "durch seine schon von der Anklagebehörde gepflegte faktische Gleichsetzung von Israel und der Hamas seine Autorität aufs Spiel". Susanne Knaul (taz) konstatiert: "Endlich bekommt Israels Regierungschef eine erste Quittung für die Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die Israels Armee in seinem Auftrag begeht." An einem Tag, an dem aus dem Kriegsgebiet erneut der Tod von über 50 Menschen gemeldet worden sei, könne man der Entscheidung in Den Haag nur zustimmen. Maximilian Popp und Julia Prosinger (spiegel.de) nennen die Haftbefehle einen "epochalen Moment in der Geschichte des Völkerstrafrechts" und einen "Sieg des Rechts über das Recht des Stärkeren". Die Haftbefehle sendeten eine wichtige Botschaft, nämlich die, dass die Palästinenser:innen in Gaza keine "menschlichen Tiere" sind, wie Gallant zu Kriegsbeginn gesagt hatte, sondern Menschen mit Rechten.

Rechtspolitik

Kriminalität: Der Richter am Bundesgerichtshof Andreas Mosbacher spricht sich auf beck-aktuell für eine vernunftgeleitete Kriminalpolitik aus, die den Fokus auf die Aufdeckung und Bekämpfung schwerer Verbrechen legt. Bagatelldelikte dagegen gehörten auf den Prüfstand. Auch eine Reform der Strafprozessordnung sei erforderlich. Diese müsse die Chancen künstlicher Intelligenz berücksichtigen und nicht nur die Wahrung von Beteiligtenrechten, sondern auch eine effektive Prozessführung zum Ziel haben.

Gewalt gegen Frauen: Katharina Riehl (SZ) befürchtet, dass der vom Bundesfamilienministerium vorgelegte Entwurf des Gewalthilfegesetzes, das u.a. einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung von betroffenen Frauen und eine Beteiligung des Bundes an den Kosten für Frauenhäuser vorsieht, nach dem Bruch der Ampel keine Mehrheit mehr finden wird. Die Union könne das Gesetz "natürlich noch vor der Wahl gemeinsam mit Rot und Grün beschließen, so wie es bei anderen zentralen Projekten auch geplant" sei. Ein zentrales Projekt sei der Schutz von Frauen für die CDU/CSU-Fraktion aber offensichtlich nicht.

NSU-Dokumentationszentrum: Bis 2030 sollte ein NSU-Dokumentationszentrum in Berlin entstehen, um den NSU-Opfern zu gedenken und zu verhindern, dass der rechtsextreme Terror in Vergessenheit gerät. Das entsprechende Stiftungsgesetz sollte demnächst das Bundeskabinett passieren, ob es aber vor der Neuwahl noch im Bundestag verabschiedet werden kann, ist unklar. Thomas Krüger, Präsident der Bundeszentrale für politische Bildung, die das Projekt vorbereitet, ist überzeugt, dass es einen tiefgreifenden Vertrauensverlust der Betroffenen und der engagierten Zivilgesellschaft in die politisch Verantwortlichen bedeuten würde, wenn das Projekt nun nicht zustande käme. Es berichtet die SZ (Roman Deininger/Annette Ramelsberger/Uwe Ritzer).

Jumiko – Cannabis: In einem von der Berliner Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) eingebrachten Beschlussvorschlag für die am Donnerstag beginnende Justizministerkonferenz wird kritisiert, dass infolge der Cannabis-Teillegalisierung den Strafverfolgungsbehörden bei der Verfolgung von illegalem Cannabishandel bestimmte Ermittlungsinstrumente wie etwa die Protokollierung von Standortdaten des Mobiltelefons nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb soll der Bundesjustizminister – aktuell Volker Wissing – gebeten werden, im Rahmen der bevorstehenden Evaluierung des Konsumcannabisgesetzes entsprechende Neuregelungen in den Blick zu nehmen, so LTO (Hasso Suliak).

Justiz

BGH zu Schaden in Autowaschanlage: Wenn ein serienmäßig ausgestattetes Auto und eine Autowaschanlage nicht "zueinander passen" und dadurch ein Schaden am Auto entsteht, haftet der Anlagenbetreiber. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Ursache der Beschädigung liege in einem solchen Fall im Obhuts- und Gefahrenbereich des Anlagenbetreibers. Daran änderten auch die in dem zugrundeliegenden Fall ausgehängten AGB nichts. Denn darin sei nur von "nicht ordnungsgemäß" befestigten oder "nicht zur Serienausstattung" gehörenden Fahrzeugteilen die Rede, was bei Nutzer:innen das Vertrauen erzeuge, mit einem serienmäßig ausgestatteten Pkw gefahrlos in die Waschanlage einfahren zu können. Nicht der Kunde müsse eine passende Waschanlage für sein Auto identifizieren, sondern der Betreiber müsse unpassende Autos ausschließen. LTO und tagesschau.de (Philip Raillon) berichten.

EuGH - Diesel-Abgasreinigung: Generalanwalt Athanasios Rantos hat im Verfahren des Europäischen Gerichtshofs zu Vorlagefragen des Landgerichts Duisburg Stellung genommen. Nach seiner Auffassung liegt eine illegale Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung bereits dann vor, wenn sich die Emission auch nur einer schädlichen Substanz grundsätzlich erhöhe. Es komme dann nicht darauf an, ob der Ausstoß anderer schädlicher Substanzen verringert wird. Mit dieser Definition würde sich die Zahl der Diesel-Fahrzeuge mit illegaler Abschalteinrichtung deutlich erhöhen, analysiert Richter Bruno Menhofer auf beck-aktuell.

BGH zu Weimarer Familienrichter: Tanja Podolski (LTO) kritisiert, dass manche Jurist:innen die vom BGH bestätigte Verurteilung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung nicht richtig darstellen. Dettmar sei nicht verurteilt worden, weil er als Familienrichter in einer Kindeswohlsache unzuständig staatliche Corona-Maßnahmen an Schulen außer Kraft setzte. Er sei vielmehr verurteilt worden, weil er seine Machtposition als Richter missbraucht habe, um voreingenommen ein Verfahren mit vorbestimmtem Ausgang zu initiieren und durchzuführen. 

BVerwG - Abschiebung nach Italien: Asylanträge von Flüchtlingen, die bereits in Italien Asyl erhalten haben, sind unzulässig. Ihre Abschiebung nach Italien ist möglich, jedenfalls wenn sie alleinstehend, erwerbsfähig und nicht-vulnerabel sind. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht im Fall einer Syrerin und einer Somalierin. Sie könnten in Italien ihre elementarsten Grundbedürfnisse hinsichtlich Unterkunft, Ernährung und Hygiene befriedigen. Das Urteil fiel im Rahmen einer so genannten Tatsachenrevision. beck-aktuell berichtet.

BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Ausführlich berichten nun auch Hbl (René Bender/Bert Fröndhoff) und beck-aktuell über den am heutigen Freitag beginnenden Kapitalanleger-Musterprozess im Fall Wirecard vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Der Musterkläger, Kurt Ebert, hatte beim Wirecard-Absturz mehr als eine halbe Million Euro verloren. Beklagte ist unter anderem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Bis zur Entscheidung ruhen die Klagen von 8500 weiteren Anleger:innen. 19 000 weitere Aktionär:innen könnten je nach Ausgang des Musterverfahrens ebenfalls eine Klage erheben.

OVG NRW zu Ex-Staatssekretärin Döring: Die frühere Staatssekretärin im Bundesbildungsministerium Sabine Döring hat keinen Anspruch auf die Änderung einer Pressemitteilung ihres Ministeriums vom 16. Juni, in der die Versetzung Dörings in den einstweiligen Ruhestand mitgeteilt wurde. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren entschieden und damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden bestätigt. In der Pressemitteilung sei nicht behauptet worden, dass Döring die Prüfung von Fördermitteln von kritischen Wissenschaftler:innen in Auftrag gegeben habe, sondern nur dass sie sich bei einem Telefonat mit dem zuständigen Abteilungsleiter missverständlich ausgedrückt habe. FAZ (Heike Schmoll) und beck-aktuell berichten.

OVG NRW – Präsidentenposten am OVG NRW: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat das gerichtliche Verfahren um die Besetzung der Präsidentenstelle am OVG Münster eingestellt, nachdem die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben. Zwei unterlegene Bewerber waren gegen die Besetzungsentscheidung von Landesjustizministers Benjamin Limbach (Grüne) vor Gericht gezogen. Einer von ihnen hatte letztlich beim Bundesverfassungsgericht Erfolg, das eine erneute Prüfung des Auswahlverfahrens durch das OVG anordnete. Inzwischen hat Minister Limbach jedoch das Auswahlverfahren neu eröffnet, nachdem sich zeigte, dass die dienstliche Beurteilung seiner Kandidatin im Landesinnenministerium verfahrensfehlerhaft zustande gekommen war. LTO (Tanja Podolski) berichtet.

OLG Köln zu Auskunftspflicht im Urheberrecht: Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass der Fernsehsender RTL der Filmemacherin Jana Bernhardt Auskunft über die im Umfeld ihren Filme erzielten Werbeeinnahmen erteilen muss. Die Filmemacherin benötigt die Informationen, um eventuell eine Nachvergütung nach dem urheberrechtlichen Fairnessparagrafen verlangen zu können. LTO (Pauline Dietrich) berichtet. Die Entscheidung sei die erste zum Umfang des Auskunftsrechts gem. § 32e Urheberrechtsgesetz im Privatrundfunk.

LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Vor dem Landgericht Bonn hat der Prozess gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Kai-Uwe Steck wegen Steuerhinterziehung begonnen. Dem früheren Kanzleipartner von Hanno Berger werden acht Taten der besonders schweren Steuerhinterziehung im Zeitraum von 2007 bis 2015 vorgeworfen. Dadurch soll der Fiskus um 428 Millionen Euro betrogen worden sein. Trotz seiner umfangreichen Aussagen in früheren Verfahren stellte die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen gegen Steck nicht ein, kritisierte Stecks Anwalt am ersten Verhandlungstag und forderte Straffreiheit für seinen Mandanten. Man habe Steck zum "Objekt" des Staates gemacht und ihn im Zustand der völligen Ungewissheit gelassen. Das Gericht hat bis zum 14. Februar 2025 insgesamt 24 Verhandlungstage terminiert. Es berichten SZ (Nils Heck), FAZ (Marcus Jung), Hbl (René Bender/Sönke Iwersen/Volker Votsmeier) und LTO.

LG Erfurt – Vergewaltigungen mittels K.O.-Tropfen: Weil er 17 Frauen mittels K.O.-Tropfen betäubt und anschließend vergewaltigt haben soll, muss sich ein 34-Jähriger vor dem Landgericht Erfurt verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm 31 Taten vor, darunter auch einen sexuellen Missbrauch an einem Kleinkind. Der Angeklagte räumte die Taten zu großen Teilen ein. Im Falle einer Verurteilung droht ihm auch eine Sicherungsverwahrung, so spiegel.de.

Recht in der Welt

USA – neue Justizministerin Pam Bondi : Der designierte US-Präsident Donald Trump hat seine ehemalige Anwältin Pam Bondi als neue Justizministerin nominiert. Bondi hatte rund 20 Jahre als Staatsanwältin gearbeitet und war zeitweise auch Generalstaatsanwältin von Florida. Sie gehörte zum Anwaltsteam, das Trump im Amtsenthebungsverfahren verteidigte. Die jüngsten Strafverfahren gegen Trump bezeichnete sie als politische Manöver. spiegel.de berichtet. 

Zuvor hatte sich Trumps ursprünglicher Kandidat, der Rechtsanwalt und Politiker Matt Gaetz, zurückgezogen. Nach Beratungen mit US-Senator:innen hatte Gaetz mitgeteilt, für das Amt nicht mehr zur Verfügung zu stehen, wie LTO berichtet. 

USA/Indien - Gautam Adani: Die New Yorker Staatsanwaltschaft hat laut SZ (David Pfeifer) und taz (Natalie Mayroth) Anklage gegen Gautam Adani, einen der reichsten Menschen der Welt, wegen seiner Rolle in einem Bestechungssystem erhoben. Der Schaden soll sich auf bis zu 265 Millionen US-Dollar belaufen. Mit den Bestechungen habe sich die Adani-Gruppe Aufträge gesichert, etwa das größte Solarkraftprojekt Indiens zu bauen. Die insgesamt acht Angeklagten hätten "ein ausgeklügeltes System" inszeniert, um indische Beamt:innen zu bestechen und sich Verträge zu sichern. Nach amerikanischem Recht ist es möglich, Korruptionsfälle zu verfolgen, wenn amerikanische Investoren oder Märkte betroffen sind.

USA – Mord an Laken Riley: Wie spiegel.de schreibt, verurteilte ein Gericht in Georgia einen 26-Jährigen wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe. Der venezolanische Migrant soll die 22-jährige Krankenschwesternschülerin Laken Riley getötet haben. Zuvor soll er versucht haben, sie zu vergewaltigen. Donald Trump hatte den Fall immer wieder in seinem Wahlkampf instrumentalisiert, um gegen Einwanderer zu hetzen.

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Die FAZ (Michaela Wiegel) schreibt ausführlich über den Strafprozess in Avignon, vor allem aber über Gisèle Pelicot und die Auswirkungen, die ihre Aussagen auf das Leben von Frauen haben können. So seien etwa hunderte an Gisèle Pelicot gerichtete Briefe bei Gericht eingegangen, in denen Frauen ihre eigenen Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt geschildert hatten.

Frankreich – Marine Le Pen: Nachdem die Staatsanwaltschaft im Prozess gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlichen Geldes fünf Jahre Haft, davon drei auf Bewährung und zwei mit elektronischen Fußfesseln, zudem eine Geldstrafe von 300 000 Euro und fünf Jahre politische Unwählbarkeit gefordert hatte, inszeniert sich die Angeklagte nun als unschuldiges Opfer der Justiz, so die SZ (Oliver Meiler). “Die Franzosen müssen wissen, dass man ihnen ihre Wahl wegnehmen will”, sagte Le Pen im Fernsehen. Eine Petition “Soutenez Marine” wurde bereits über 100.000 Mal unterzeichnet. Das Urteil soll erst Anfang 2025 verkündet werden.

Italien – Straßenverkehr: Der italienische Senat stimmte einer Reform der Straßenverkehrsordnung zu, die hohe Strafen und Bußgelder vorsieht, so spiegel.de.  So solle etwa bei Fahrer:innen unter Drogeneinfluss eine Null-Toleranz-Politik gelten. Wer erwischt werde, dem drohe ein Führerscheinentzug bis zu drei Jahren. Wer sein Handy am Steuer nutze, müsse bis zu 1000 Euro zahlen.

Israel – Abschiebungen: Die Doktorandinnen Anja Bossow und Stav Zeitouni setzen sich auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) kritisch mit einem vor zwei Wochen in Israel verabschiedeten Gesetz auseinander, das vorsieht, Familienangehörige von Terrorist:innen aus Israel abzuschieben.

Sonstiges

Die Linke vs. RTL: Weil sie als einzige derzeit im Bundestag vertretene Partei nicht zu den geplanten TV-Wahlduellen des Fernsehsenders RTL eingeladen wurde, prüft die Linke derzeit rechtliche Schritte gegen den Sender, so die SZ (Sara Maria Behbehani).

Das Letzte zum Schluss

Verwechslung mit Folgen: Eigentlich wollten die beiden Männer einen Geldautomaten einer Kölner Bankfiliale sprengen. Allzu gut vorbereitet hatten sie sich darauf jedoch nicht, denn statt des Geldautomaten sprengten sie lediglich den Kontoauszugsdrucker. Die Verwechslung verhinderte eine Festnahme nicht, wie spiegel.de berichtet.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/bo/chr

(Hinweis für Journalist:innen)  

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 22. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55931 (abgerufen am: 22.11.2024 )

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