Der BGH bestätigte die Verurteilung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung. Das BVerfG muss über die Erhöhung des Rundfunkbeitrags entscheiden. Am morgigen Freitag beginnt der Musterprozess im Fall Wirecard.
Thema des Tages
BGH – Weimarer Familienrichter: Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung des Weimarer Familienrichters Christian Dettmar wegen Rechtsbeugung zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Dettmar hatte als Familienrichter am Amtsgericht Weimar im April 2021 in einem Kindeswohlverfahren per einstweiliger Anordnung die Aufhebung der Corona-Regeln inklusive Maskenpflicht an zwei Weimarer Schulen angeordnet. Laut BGH hat er dabei sein Richteramt missbraucht und Verfahrensvorschriften elementar verletzt. Er habe das Verfahren nämlich selbst initiiert, um mit Hilfe einseitig ausgewählter Sachverständiger ein von vornherein beabsichtigtes Ergebnis zu erzielen und um den Beschluss medienwirksam veröffentlichen zu können. Dabei habe er den Freistaat Thüringen und die Eltern benachteiligt, die die Corona-Maßnahmen gut hießen. Seine Verstöße gegen Verfahrensvorschriften wögen so schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Richters noch darauf ankomme, ob die Entscheidung materiell rechtskonform gewesen ist. Mit dem rechtskräftig gewordenen LG-Urteil endet sein Richteramt. LTO (Tanja Podolski), taz.de (Christian Rath), tagesschau.de (Christoph Kehlbach), zdf.de (Christoph Schneider) zeit.de, und beck-aktuell berichten.
Philip Raillon (tagesschau.de) kommentiert, das Urteil stärke das Vertrauen in staatliches Handeln. "Wer als Richter gesellschaftliches Vertrauen und Amt missbraucht, muss mit den Konsequenzen leben."
Rechtspolitik
Gesichtserkennung: Innenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte auf der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes, sie führe mit der CDU/CSU-Fraktion Gespräche mit dem Ziel, den biometrischen Teil des Sicherheitspaketes noch vor der Wahl zu verabschieden. Der Bundesrat hatte auf Betreiben der von CDU und CSU regierten Länder das entsprechende Gesetz im Bundesrat blockiert. Faeser sagte, sie könne die Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten Louisa Specht-Riemenschneider an dem Gesetz "nur zum Teil nachvollziehen". Zudem gab sie an, mit den Unionsparteien über die Vorratsdatenspeicherung zu verhandeln. Die SZ (Christoph Koopmann) berichtet.
Christoph Koopmann (SZ) kommentiert, angesichts einer wachsenden terroristischen Bedrohung sollte die Polizei Gesichtserkennung auf Basis künstlicher Intelligenz einsetzen dürfen. Die Grenze zum Überwachungsstaat sei erst mit einer Echtzeit-Überwachung überschritten.
Mietpreisbremse: Die Doktorandin Selma Gather argumentiert auf dem Verfassungsblog gegen die Rechtsauffassung, die Mietpreisbremse greife unverhältnismäßig tief in das Eigentumsgrundrecht der Vermieter:innen ein. Das Grundrecht schütze nicht das Interesse an größtmöglichen Gewinnen und garantiere auch nicht, dass sich der Staat ordnender Maßnahmen enthalten werde. Angesichts der Bedeutung einer "Existenzsicherung für breite Kreise der Bevölkerung" sei die Verlängerung der Mietpreisbremse rechtlich geboten.
Mit den möglichen Folgen eines Endes der Mietpreisbremse setzen sich Zeit (Marcus Rohwetter) und Hbl (Carsten Herz) auseinander.
Carsten Herz (Hbl) kommentiert, dass die Mietpreisbremse zwar tatsächlich dämpfend auf den Markt wirke. In den nächsten Jahren müsse sie allerdings auslaufen: Es sei keine nachhaltige Lösung, die "Verantwortung für die Probleme pauschal auf die Schultern der Vermieter abzuwälzen". Ein derart starker Eingriff in den Mietwohnungsmarkt sei allenfalls übergangsweise zu rechtfertigen.
Mutterschutz bei Fehlgeburt: Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hofft noch in dieser Legislatur auf eine Initiative "aus der Mitte des Parlaments", den gesetzlichen Mutterschutz auf Frauen auszuweiten, die zwischen der 15. und 24. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden. Damit würden sie Ansprüche auf eine Freistellung sowie Mutterschutzgeld erhalten. Bislang greift der Mutterschutz nur bei einer Totgeburt, die in der Regel erst nach der 24. Schwangerschaftswoche vorliegt. Paus schlägt nun einen zeitlich gestaffelten Mutterschutz vor. LTO berichtet.
Justiz
BVerfG – Rundfunkbeitrag: Im Gespräch mit der Zeit (Götz Hamann/Roman Pletter) erläutert ARD-Vorsitzende Kai Gniffke, warum sein Sender eine Verfassungsbeschwerde erhoben hat, um eine Erhöhung des Rundfunkbetrags um 58 Cent zu erreichen. Es müssten sich alle "an Recht und Gesetz halten. Auch die Ministerpräsidenten." Das Bild, das die Klage abgebe, sei "nicht gut für uns, es ist nicht gut für die Länder und vermutlich auch nicht für das Bundesverfassungsgericht." Aber es sei noch schlechter, wenn das "unabhängige Verfahren zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks" einfach drangegeben würde. Er prognostiziert: "Die Kritiker werden auf uns eindreschen."
Claudia Tieschky (SZ) kommentiert, der Hebel, den die Länder für eine Beitragssenkung haben, sei, den Auftrag der Sender festzulegen. Das verfassungsgemäße Verfahren für die Beitragserhöhung vorläufig einfach zu ignorieren, sei dagegen "richtig abenteuerlich". Michael Hanfeld (FAZ) bezeichnet dagegen die Verfassungsbeschwerde als "Blutgrätsche". "Sie klagen und sagen, es gehe um die Rundfunkfreiheit, Recht und Gesetz; dabei geht es ihnen um Pfründe." Es könne sogar sein, dass die Sender mit ihrer Verfassungsbeschwerde Erfolg hätten. "Doch gewonnen wäre damit für die Sender nichts." Christian Rath (taz) geht davon aus, dass die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben wird, da die Sender nach ständiger BVerfG-Rechtsprechung einen Anspruch auf funktionsgerechte Finanzierung und damit auf Umsetzung der Empfehlung der KEF-Kommission zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags hätten. "Fast könnte man meinen, die Länder zielen darauf ab, die unpopuläre Entscheidung den Richte r:innen zu überlassen". Christian Meier (Welt) kommentiert, die Klage der Sender sei "formal sicherlich ihr gutes Recht. Doch sie senden damit ein falsches, wenn nicht sogar ein fatales Signal." Denn es seien nicht nur die üblichen GEZ-Verweigerer, die gegen die Beitragserhöhung seien, sondern "Politiker wie Bürger, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sinnvoll und sinnstiftend erachten".
BayObLG – Wirecard-Anleger:innen: Am Freitag beginnt der Kapitalanleger-Musterprozess im Fall Wirecard vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht. Der Musterkläger, Kurt Ebert, hatte beim Wirecard-Absturz mehr als eine halbe Million Euro verloren. Beklagte ist unter anderem die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Bis zur Entscheidung ruhen die Klagen von 8500 weiteren Anleger:innen. 19 000 weitere Aktionär:innen könnten je nach Ausgang des Musterverfahrens ebenfalls eine Klage erheben. Die SZ (Stephan Radomsky) erläutert die wichtigsten Fragen zum Verfahren.
Mark Fehr (FAZ) kommentiert, dass die Justiz bei der Wirecard-Aufarbeitung gründlich sein müsse, sich "aber nicht ewig Zeit lassen" dürfe. Es sei für einzelne Kläger:innen frustrierend, auf den Ausgang des Musterverfahrens zu warten. Unter ihnen wachse die Angst, dass sich das Verfahren ähnlich lange ziehen könnte wie der Musterprozess der Telekom-Aktionär:innen
VerfGH Thü zu Auskunftsanspruch gegen Verfassungsschutz: Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz muss zwei AfD-Abgeordneten Auskunft darüber geben, wie viele verdeckte Accounts es in den sozialen Netzwerken nutzt. Dies entschied der Thüringer Verfassungsgerichtshof. Die Landesregierung hatte die fehlende Auskunft mit dem Geheimhaltungsinteresse begründet. Die Richter:innen entschieden jedoch, dass ein solches Interesse nur bei einigen Fragen bestand. Zu Recht erhielten die Abgeordneten demnach keine Antwort auf die Frage, welche Chatgruppen der Verfassungsschutz im Einzelnen selbst erstellt habe. LTO berichtet.
OLG Frankfurt/M. zu "Anti-Kater"-Werbung: Mineralstofftabletten dürfen nicht als "Anti-Kater"-Mittel beworben werden, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/M. Lebensmittel, zu denen das Gericht auch die Tabletten zählte, dürfen nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung nicht mit der "Heilung einer menschlichen Krankheit" beworben werden. Da das Gericht einen Kater als Krankheit einstufte, sah es in der Werbung einen Verstoß gegen das Verbot. LTO und beck-aktuell berichten.
OLG Karlsruhe zu Rückforderung durch Schwiegereltern: Schwiegereltern können wertvolle Geschenke an ein Ehepaar nach der Scheidung anteilig zurückfordern, wenn die Schenkung im Vertrauen auf den Fortbestand der Ehe erfolgte und die Scheidung die Geschäftsgrundlage entfallen ließ. Das Oberlandesgericht Karlsruhe ging in einem Beschluss vom Dezember 2023 davon aus, dass der Zweck der Schenkung nach 25 Jahren vollständig erfüllt ist. Bei einer Scheidung nach fünf Jahren könnten die Schwiegereltern daher 80 Prozent ihrer Schenkung zurückfordern.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Im Strafverfahren gegen Ex-Wirecard-Chef Markus Braun sagte vor dem Landgericht München I zum ersten Mal ein Wirtschaftsprüfer von EY, Nicolas L., aus. In seiner Aussage gab er jedoch meist an, Sachverhalte nicht mitbekommen zu haben. Er könne sich zudem "nach so vielen Jahren" an keine Details erinnern. Die SZ (Harald Freiberger) berichtet.
Die Zeit (Ingo Malcher) berichtet, dass das Landgericht München I Pav Gill als Zeugen geladen hatte, der 2020 als Whistleblower in Singapur über die Bilanzfälschung bei Wirecard berichtet hatte und damit entscheidend zur Aufdeckung des Wirecard-Skandals beitrug. Gill erschien jedoch nicht und gab persönliche Gründe für sein Fehlen an. Das Gericht habe nicht für seine Sicherheit gesorgt. 2021 sagte er bereits der Staatsanwaltschaft ab, die ihn zum Wirecard-Verfahren verhören wollte.
LG Bonn – Cum-Ex/Kronzeuge Steck: Die FAZ (Marcus Jung) portraitiert Kai-Uwe Steck, den ehemaligen Kanzleipartner von Hanno Berger und Cum-Ex-Kronzeugen, der sich ab heute vor dem LG Bonn wegen Steuerhinterziehung verantworten muss. Trotz seiner umfangreichen Aussage stellte die Staatsanwaltschaft Köln ihre Ermittlungen gegen ihn nicht ein. Sie gab Steck keine Garantien, obwohl seine Strafverteidiger auf solche drängten. Steck sagte bislang als Zeuge in elf Strafprozessen und einem weiteren Verfahren aus.
AG Hanau zu Vater von Hanau-Attentäter: Nun berichtet auch die Zeit (Martín Steinhagen) über die Verurteilung des Vaters des Hanau-Attentäters u.a. wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe durch das Amtsgericht Hanau. Weil er vor Gericht nicht erschien, wurde er in Abwesenheit verurteilt. Die Richterin nannte die Forderung der Nebenklage nach einer Haftstrafe nachvollziehbar, aber nicht angemessen. "Der provoziert, der stört, und der nervt", sagte sie bei der Urteilsverkündung, doch das müsse eine freie Gesellschaft aushalten.
AG Bamberg – Habeck-Beleidigung "Schwachkopf": Die FAZ (Finn Hohenschwert) stellt die noch offenen Rechtsfragen im "Schwachkopf"-Fall dar. So sei fraglich, ob die Bezeichnung von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) als "Schwachkopf" durch einen Rentner mit rund 900 X-Followern geeignet ist, sein öffentliches Wirken erheblich zu erschweren (was Voraussetzung einer Strafverfolgung gem. § 188 StGB wegen Beleidigung einer Person des politischen Lebens ist). Fraglich sei auch, ob die Anordnung einer Durchsuchung verhältnismäßig war.
Der Tsp (Jost Müller-Neuhof) erläutert, dass sich die Betreiber des Portals Nius nach § 353 d StGB strafbar gemacht haben könnten, da sie im Rahmen ihrer Berichterstattung den Durchsuchungsbeschluss des AG Bamberg im Wortlaut veröffentlicht hatten. Darin könnte eine verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen liegen. Die Staatsanwaltschaft gab an, es lägen bislang keine Strafanzeigen vor.
AG Berlin-Tiergarten zu falschem Attest: Zwei Brüder aus der Abou-Chaker-Familie wurden vom AG Berlin-Tiergarten wegen Urkundenfälschung und Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse zu Geldstrafen verurteilt. Sie sollen ein ärztliches Attest gefälscht haben, um in einem anderen Prozess nicht zur Verhandlung erscheinen zu müssen. spiegel.de (Wiebke Ramm) berichtet.
VG München zu Verdachtsfall AfD: Endstation Rechts (Thomas Witzgall) analysiert die Urteilsgründe des Verwaltungsgerichts München, das im Juli entschieden hatte, dass der AfD-Landesverband vom Verfassungsschutz als Verdachtsfall eingestuft werden darf. Im Fokus der Begründung des Gerichts stehen verschiedene Äußerungen des rechtspolitischen Sprechers der AfD-Landtagsfraktion, René Dierkes. Er habe unter anderem Beiträge von Martin Sellner geteilt.
Bedrohung von Journalist mittels Strafanzeigen: Die FAZ (Reiner Burger) berichtet über Einschüchterungsversuche gegenüber dem Investigativ-Reporter Axel Spilcker, gegen den immer wieder substanzlose Strafanzeigen gestellt werden, um seine Adresse in Erfahrung zu bringen. Anders als bei Presserechtsverfahren bestehe bei Strafanzeigen kaum ein Kostenrisiko. Zuletzt stellte die Dortmunder Staatsanwalt ein Verfahren gegen Spilcker mangels Anfangsverdachts ein, allerdings erst nach eineinhalb Jahren.
Überlastung der Strafjustiz: Der Deutsche Richterbund (DRB) warnt angesichts angesichts wachsender Fallzahlen und fehlenden Personals vor einer Überlastung der Strafjustiz. 2023 seien 350.000 Fälle mehr als im Vorjahr bei den Staatsanwaltschaften aufgelaufen. Insgesamt seien es mehr als je zuvor. Gleichzeitig sinke die Anklagequote der Staatsanwaltschaften deutlich. Der DRB fordert "einen Schulterschluss von Bund und Ländern", um die Justiz zu stärken. LTO berichtet.
JVA Gablingen: Die taz (Dominik Baur) sprach mit zwei Männern, die circa ein Jahr in der JVA Gablingen inhaftiert waren. Sie berichten von einer Sicherungsgruppe in der JVA mit dem Namen "SIG", die stets zu fünft oder sechst in komplett schwarzen Uniformen aufgetreten sei. Die Gruppe habe Häftlinge blutig geschlagen und zur Strafe in den besonders gesicherten Haftraum gesteckt, zum Beispiel als ein Häftling während der Coronapandemie seine Maske nicht aufsetzte. Zudem erheben sie den Vorwurf, in Gablingen sei der Wunsch, seinen Anwalt anzurufen, grundsätzlich abgelehnt worden.
Recht in der Welt
USA – Trump/Stormy Daniels: Nachdem die Staatsanwaltschaft im Schweigegeldprozess gegen Donald Trump am Dienstag gefordert hatte, das Verfahren nicht einfach einzustellen, aber die Verkündung des Strafmaßes auf 2029 zu verschieben, wird auf die Entscheidung des Richters gewartet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Einstellung abgelehnt, weil das strafrechtlich relevante Verhalten Trumps vor seine erste Amtszeit falle und er daher keinen besonderen Schutz genieße. Die richterliche Entscheidung wird angesichts des in den USA herrschenden Respekts vor dem Präsidentenamt mit einem Drahtseilakt verglichen. Es berichten SZ (Christian Zaschke) und LTO.
Marc Pitzke (spiegel.de) sieht in einem etwaigen Aufschub der Verkündung des Strafmaßes bis 2029 bereits einen Sieg Trumps über das Recht. Damit ende die amerikanische Justiz. Das System habe "die gesamte Nation verraten, ungerührt und unwiderruflich. Ein Despot, der auch ein Gangster ist, kommt ungeschoren davon." Der Grundsatz "Equal Justice Under Law" sei zum Witz verkommen.
IStGH - Al-Hassan: Der Islamist Al-Hassan Ag Abdoul Aziz Ag Mohamed Ag Mahmoud aus Mali wurde vom Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu zehn Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn schon im Juni wegen Folter, Verstümmelung und Verfolgung schuldig. Nun verkündete es das Strafmaß. Al-Hassan hatte sich 2018 den Behörden gestellt. Er war Chef der "Religionspolizei" der Miliz Ansar Dine und setzte als solcher in Timbuktu Verbote von Musik, Tanz, Kunst und Sport mit Gewalt durch. Die taz (Daniel Bax) stellt ihn vor.
Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: In seinem Plädoyer zog der Anwalt von Gisèle Pelicot sein Fazit zu dem zweieinhalb Monate dauernden Prozess in Avignon. Er wies nochmals darauf hin, dass sich keiner der Mitangeklagten dazu entschieden hatte, zur Polizei zu gehen, um Dominique Pelicot anzuzeigen. FAZ (Michaela Wiegel) und SZ (Oliver Meiler) berichten.
Juristische Ausbildung
Reform des Jurastudiums: Am heutigen Donnerstag will sich die "Gesellschaft für Didaktik der Rechtswissenschaft" mit dem Ziel gründen, die Debatte um Reformvorschläge zu professionalisieren und "die verschiedenen Stakeholder, die sich mit der Juristenausbildung und ihrer Reform befassen, zusammenzubringen." Im Interview mit beck-aktuell (Denise Dahmen) erörtert der Initiator, Rechtsprofessor Julian Krüper, warum die große Reform des Studiums bislang ausgeblieben ist.
Sonstiges
Einstufung der AfD/Neutralitätsgebot: Auf die Anfrage, wann das Verfassungsschutzgutachten zur AfD veröffentlicht werde, erklärte das Bundesinnenministerium gegenüber der taz (Konrad Litschko), dass das Gutachten noch gar nicht fertig sei. Zudem kommt in dem Beitrag der Bielefelder Rechtsprofessor Christoph Gusy zu Wort, der dem Verfassungsschutz einen "durchaus weiten Einschätzungsspielraum" zum Veröffentlichungstermin einräumt.
Anwalt im Luftfahrtrecht: Im Interview mit LTO-Karriere (Franziska Kring) erzählt der Anwalt Sascha Laib von seiner Tätigkeit im Luftfahrtrecht. Neben Fragen zu Fluggastrechten und der Haftung für verspätete oder ausgefallene Flüge beschäftige er sich auch mit dem Kauf oder Verkauf von Flugzeugen.
Das Letzte zum Schluss
Münchener Schulessen: Die Frage, was typisch deutsch ist, beantwortet Detlef Esslinger (SZ) mit einem jetzt bekannt gewordenen Beschluss der Münchener Verwaltung. Lehrerinnen und Lehrer an den 38 Grundschulen der Stadt dürfen seit dem 1. November nicht mehr gewöhnlich am Mittagessen teilnehmen, da eine "Dokumentations- und Abrechnungsmöglichkeit" fehle, um den Lehrer:innen ein Essen "zu einem nicht ermäßigten Preis" anzubieten. Ein Essen zum "ermäßigten Preis" würde dagegen dem "kommunalen Schenkungsverbot" widersprechen. Unter dem Begriff "pädagogischer Happen" erlaube die Verwaltung den Lehrer:innen aber, eine halbe Kinderportion mitzuessen. Die falle nicht unter das Schenkungsverbot.
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LTO/pna/chr
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Die juristische Presseschau vom 21. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 21.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55917 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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