Die juristische Presseschau vom 15. November 2024: Neuer US-Jus­tiz­mi­nister Matt Gaetz? / Schwan­ger­schafts­ab­bruch bald legal? / Ver­liert Le Pen ihr pas­sives Wahl­recht?

15.11.2024

Donald Trump nominerte den radikalen Abgeordneten Matt Gaetz als neuen Attorney General. Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken wollen frühe Abtreibungen legalisieren. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre Gefängnis für Marine Le Pen.

Thema des Tages

USA – Justizminister Matt Gaetz: Donald Trump hat den radikalen Republikaner Matt Gaetz als neuen "Attorney General" im Department of Justice vorgeschlagen und damit Kritik auch in seiner republikanischen Partei hervorgerufen. Gaetz ist von Beruf Rechtsanwalt und Politiker, er kann keine Berufserfahrungen als Staatsanwalt oder Richter vorweisen. Wiederholt verbreitete er Verschwörungstheorien, u.a. über die angeblich gestohlene Wahl Donald Trumps 2021. Im Herbst 2023 hat er die Abwahl des republikanischen Repräsentantenhaussprechers Kevin McCarthy initiiert und dafür gesorgt, dass die Kammer monatelang nicht handlungsfähig war. Der Ethikausschuss des Repräsentantenhauses hatte gegen ihn ermittelt, u.a. weil er geprahlt hatte, er habe Sex mit minderjährigen Frauen gehabt. Der Abschlussbericht sollte eigentlich an diesem Freitag veröffentlicht werden. Nach seiner Nominierung durch Trump legte Gaetz sein Mandat im Repräsentantenhaus sofort nieder und verhinderte damit die Veröffentlichung des Berichts. Seine Ernennung muss eigentlich noch vom Senat bestätigt werden, in dem die Republikaner zwar mit 53 von 100 Sitzen eine knappe Mehrheit haben, aber auch republikanische Senator:innen Gaetz ablehnen. Möglicherweise könnte Trump diesen Schritt durch eine Sonderregelung umgehen, die es ihm erlaubt, Ministerposten in der Sitzungspause des Senats eigenmächtig zu vergeben. Es berichten SZ (Fabian Fellmann), FAZ (Sofia Dreisbach/Majid Sattar), taz (Hansjürgen Mai), spiegel.de (Marc Pitzke), beck-aktuell, LTO und bild.de. Auf welt.de wird erläutert, wie Trump seine Minister auch ohne Senat ernennen könnte.

Andreas Ross (FAZ) kommentiert, sehr vieles hänge jetzt davon ab, "ob und wo der Senat seine Linie zieht". Die Nominierung sei ein Loyalitätstest für die Kongress-Republikaner. Unter ihnen sei Gaetz "regelrecht verhasst". Doch Trump äußere bereits "mafiöse Drohungen: Wer als Senator nicht spure, der werde Trumps Rache spätestens in seinem nächsten Vorwahlkampf zu spüren bekommen."

Rechtspolitik

Schwangerschaftsabbruch: Abgeordnete von SPD, Grünen und Linken haben einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wonach Abbrüche in den ersten drei Monaten grundsätzlich rechtmäßig sein sollen. Regelungen für spätere Abbrüche sollen nicht im StGB, sondern im Schwangerschaftskonfliktgesetz stehen. Nach einer verpflichtenden Beratung soll es keine dreitägige Wartepflicht mehr geben. Im Falle einer Abtreibung ohne Beratungsschein soll sich zudem nur die Ärzt:in, nicht die Schwangere strafbar machen. Schließlich sollen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten des Abbruchs tragen. Unter den 236 Abgeordneten, die den Entwurf bislang unterschrieben haben, befindet sich auch Bundeskanzler Olaf Scholz. Von FDP und CDU/CSU kommt Kritik. Es berichten taz (Patricia Hecht), spiegel.de (Anne Eberhard/Milena Hassenkamp), zeit.de (Jonas E. Koch), beck-aktuell, zeit.de und LTO (Pauline Dietrich/Hasso Suliak).

Patricia Hecht (taz) bezeichnet den Gesetzentwurf als Minimalkonsens, da er von der Pflichtberatung nicht abrücke. Andererseits könne es in einer "nach rechts driftenden Gesellschaft" vorerst die letzte Möglichkeit sein, ein Recht auf legale Abtreibung zu schaffen. Daher gelte: "Nehmt, was ihr kriegen könnt. Besser die kleine Version – als gar keine."

Schuldenbremse: Grüne und SPD haben der CDU/CSU-Fraktion angeboten, die Schuldenbremse noch vor den Neuwahlen zu reformieren. Sie reagieren damit auf Friedrich Merz (CDU), der eine entsprechende Grundgesetzänderung am Mittwoch nicht mehr kategorisch ablehnte. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann wies das Angebot jedoch zurück und erklärte, die CDU stehe zur Schuldenbremse. Auch FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte, die Schuldenbremse habe sich bewährt und müsse bleiben. Es berichten taz (Sabine am Orde) und spiegel.de (Florian Gathmann).

Anna Lehmann (taz) erklärt sich Merz' Umschwung bei der Schuldenbremse damit, dass er "gedanklich schon im Kanzleramt" sitze. Er solle mit einer Reform allerdings nicht bis nach der Wahl warten. AfD und BSW könnten dann genügend Sitze haben, um die Verfassungsänderung zu blockieren. Diese Sorge äußert auch Markus Brauck (spiegel.de), der sich ebenfalls für eine Reform ausspricht. "In Zeiten wie jetzt, in denen der Schuldenstand niedrig ist und die Herausforderungen groß sind, sollte die Regierung mehr Kredite aufnehmen können."

Resilienz des BVerfG: Wolfgang Janisch (SZ) fordert im Leitartikel, dass das Zwei-Drittel-Quorum für die Wahl der BVerfG-Richter:innen im Grundgesetz verankert werden müsse. Die Gesetze zur Stärkung der Resilienz des BVerfG müssten entsprechend nachgebessert werden. Der Gedanke, dass das Gericht in schwerer Krise noch gerettet werden könne, indem eine einfache demokratisch gesinnte Parlamentsmehrheit das Zwei-Drittel-Quorum senke, sei verfehlt: "Das wäre keine Rettung, das wäre sein Tod. Denn an diesem Quorum hängt alles, was das Gericht ausmacht – Fähigkeit zum Kompromiss, Unabhängigkeit, Professionalität." Weiterhin fordert Janisch, Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes künftig an die Zustimmung des Bundesrats zu knüpfen.

BVerfG-Richterwahl: Die FR (Ursula Knapp) macht darauf aufmerksam, dass die Amtszeit von Bundesverfassungsrichter Josef Christ am 24. November endet und der CDU im Bundestag das Vorschlagsrecht für dessen Nachfolger:in zukommt. Wegen der erforderlichen Zweidrittel-Mehrheit sei die CDU/CSU auf eine Einigung mit den Ex-Ampel-Parteien angewiesen.

TKÜ: Der Bundestag verlängerte die Erlaubnis zur Telekommunikationsüberwachung bei Verdacht auf Wohnungseinbruchsdiebstahl um fünf Jahre. Die Ermächtigungsgrundlage wäre in wenigen Wochen ausgelaufen. Es war das erste Gesetz, das die rot-grüne Minderheitsregierung mit den Stimmen der CDU/CSU-Fraktion verabschiedete. Im sogenannten Omnibusverfahren wurde es als sachfremder Artikel mit der Änderung der Höfeordnung verbunden. Es berichten FAZ (Mona Jaeger/Eckart Lohse), spiegel.de und netzpolitik.org.

Bruch der Ampel/Gesetzvorhaben: Auf beck-aktuell schlüsselt die Beraterin Judith C. Nikolay auf, welche rechtspolitischen Gesetze der Bundestag bis zur Neuwahl noch verabschieden könnte und welche wohl ein Opfer der Diskontinuität werden. netzpolitik.org (Tomas Rudl u.a.) gibt einen Überblick über EU-Regeln, die wegen des Ampel-Bruchs auf eine Umsetzung oder Anpassung an das deutsche Recht warten müssen.

Tobias Freudenberg kommentiert auf beck-aktuell, dass mit dem Ampel-Bruch eine "sehr produktive Phase der Gesetzgebung" ins Wasser falle. Die Modernisierungen von ZPO und StPO etwa würden nicht mehr umgesetzt. Dies sei "misslich im Sinne der Fortentwicklung des Rechts".

Bruch der Ampel/Vertrauensfrage: Auf dem Verfassungsblog schreibt der Doktorand Hao-Hao Wu über die Geschichte der Vertrauensfrage. Sollte sich das BVerfG mit der kommenden Vertrauensfrage von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) beschäftigen, komme es darauf an, ob eine politische Instabilität gegeben sei. Es sei "durchaus diskussionswürdig, ob allein die Stellung als 'Minderheitenkanzler' ausreichend ist, um eine politische Instabilität zu bejahen."

Justiz

EuGH zu Erhalt von Mähwiesen: Weil es in Deutschland immer weniger artenreiche Mähwiesen gibt, wurde die Bundesrepublik wegen Verstoßes gegen die EU-Habitatrichtlinie vom Europäischen Gerichtshof verurteilt. Geklagt hatte die EU-Kommission, bei der zuvor eine Beschwerde des Naturschutzbundes (Nabu) eingegangen war. Die Mähflächen würden zu viel gedüngt und zu früh gemäht, entschied das Gericht und forderte rechtlich verbindliche Schutzmaßnahmen. Die taz (Jost Maurin) berichtet.

EuGH – Steuer auf Immobilienverkäufe: Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem EuGH, weil Deutschland bei der Besteuerung von Gewinnen aus Immobilienverkäufen zwischen deutschen und ausländischen Unternehmen unterscheide und damit gegen die Kapitalfreiheit verstoße. Da nur bei inländischen Unternehmen vermutet wird, dass eine Niederlassung in Deutschland besteht, erhalten diese nach aktuellem Recht leichter einen Steueraufschub. spiegel.de berichtet.

BGH zu K.O.-Tropfen: Nun berichtet auch taz.de (Christian Rath) über die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach K.O.-Tropfen kein gefährliches Werkzeug gem. § 177 Abs. 8 Nr. 1 StGB darstellen. Das Mindeststrafmaß von fünf Jahren Freiheitsstrafe könnte laut BGH allerdings auch wegen Verursachung einer konkreten Lebensgefahr gem. § 177 Abs. 8 Nr. 2b StGB anzunehmen sein.

LG Berlin I – "From the river…"/§ 86a StGB: Der Bundesgerichtshof muss in einem Revisionsverfahren über die Frage entscheiden, ob sich eine Berlinerin wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen nach § 86a StGB strafbar machte, als sie 2023 die "From the river…"-Parole zweimal in voller Länger auf Instagram teilte. Das LG Berlin I hatte die Frau Anfang November verurteilt. Da es nach einer Regelung im Gerichtsverfassungsgesetz ausnahmsweise erstinstanzlich zuständig war, handelte es sich um die erste LG-Entscheidung zum Thema, die mit der Revision zum BGH angefochten werden konnte. spiegel.de berichtet. LTO (Max Kolter) geht detailliert auf die streitigen juristischen Fragen ein.

LG München I – KI-Training durch Songtexte: Die Verwertungsgesellschaft Gema verklagt ChatGPT vor dem Landgericht München I, weil das Unternehmen seine KI mit Songtexten der Gema-Mitglieder trainiert habe, ohne eine Lizenz zu erwerben. Dies zeige sich daran, dass ChatGPT die Lyrics auf Bitte wiedergebe. Das LG wird unter anderem entscheiden müssen, ob beim Training der KI die Ausnahme für Text- und Data-Mining nach § 44b UrhG greift und ob die bloße Wiedergabe der Songtexte eine urheberrechtlich relevante Nutzung ist. LTO berichtet.

LG Meiningen zu Urinkontrolle im Strafvollzug: Ende September urteilte das LG Meiningen, dass eine Urinkontrolle in der Thüringer JVA Untermaßfeld rechtswidrig war, weil gegenüber dem Gefangenen angeordnet wurde, sich vollständig zu entkleiden. Das Gericht hielt diese Anordnung für nicht nachvollziehbar. Auf dem JuWissBlog geht Staatsanwalt Lorenz Bode auf das Urteil ein und setzt den Vorfall in Verbindung mit den öffentlich gewordenen Haftbedingungen in der JVA Augsburg-Gablingen. Bei Vorfällen im Strafvollzug sei es wichtig, genauer hinzusehen, um dem Resozialisierungsanspruch gerecht zu werden.

LG Dortmund zu Befangenheit einer Schöffin: Das LG Dortmund hat eine Schöffin für befangen erklärt, weil diese während der Hauptverhandlung etwa 19 Minuten lang in ihr privates Notizbuch schrieb. Sie erklärte ihr Verhalten damit, dass die "Kritzeleien" nicht der Ablenkung, sondern gerade der Aufrechterhaltung der Konzentration gedient hätten. Das LG ließ sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. LTO berichtet.

LG Frankfurt/M. zu Vergewaltigung durch Religionslehrer: Vor dem LG Frankfurt/M. ist ein ehemaliger Religionslehrer und freikirchlicher Pfarrer zu vier Jahren und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er eine 16-jährige Schülerin nach dem Unterricht vergewaltigte. Der 65-jährige Verurteilte leidet unter gesundheitlichen Einschränkungen und muss die Haftstrafe zunächst nicht antreten. spiegel.de berichtet.

LG Frankfurt/M. zu Insiderhandel/Deutsche Börse AG: Vor dem LG Frankfurt/M. wurde ein ehemaliger Mitarbeiter der Deutschen Börse zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er in 14 Fällen Insidergeschäfte vorgenommen hatte. Der Mann hatte Informationen aus Börsenmeldungen, die ihm 30 Minuten vor der Veröffentlichung vorlagen, für den privaten Handel genutzt. Bloomberg (Karin Matussek) berichtet.

AG Biberach zu Bauernprotest: Vor dem Amtsgericht Biberach ist erstmals eine Person im Zusammenhang mit den gewaltsamen Bauernprotesten gegen den politischen Aschermittwoch der Grünen im Februar verurteilt worden. Der 40-jährige Lehrer wurde wegen Landfriedensbruchs in Tateinheit mit Nötigung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Bislang wurden in dem Komplex mehr als 40 Strafbefehle beantragt und 14 Anklagen erhoben. Die SZ berichtet.

Präsidentenposten am OVG NRW: Das NRW-Innenministerium hat die fachliche Beurteilung der von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ernannten Kandidatin für den Präsidentenposten am Oberverwaltungsgericht Münster aufgehoben, es habe möglicherweise Formfehler gegeben. Zuvor hatte ein Gutachten im Auftrag der Opposition im NRW-Landtag mögliche Rechtsfehler bei der Beurteilung der ehemaligen Abteilungsleiterin im Innenministerium benannt. spiegel.de berichtet.

Recht in der Welt

Frankreich – Marine Le Pen: Im Prozess gegen die Rechtspopulistin Marine Le Pen wegen der Veruntreuung öffentlichen Geldes forderte die Staatsanwaltschaft eine fünfjährige Haftstrafe, davon drei Jahre auf Bewährung. Zudem beantragte sie, Le Pen mit sofortiger Wirkung für fünf Jahre das passive Wahlrecht zu entziehen. Sollte das Gericht dem Plädoyer folgen, dürfte die Parteichefin bei der französischen Präsidentschaftswahl 2027 nicht kandidieren. Ihr wurden bislang große Chancen ausgerechnet, die Wahl zu gewinnen. Nach der Verhandlung attackierte Le Pen die Justiz. Diese versuche den Bürger:innen die Möglichkeit zu nehmen, sie zu wählen. Das Urteil wird für Anfang 2025 erwartet. Es berichten SZ (Oliver Meiler), FAZ (Michaela Wiegel), taz (Rudolf Balmer), Welt (Martina Meister) und spiegel.de.

Oliver Meiler (SZ) bezeichnet das Plädoyer in seinem Kommentar als "Donnerschlag". Doch trotz der politischen Brisanz gehe es im Prozess allein um "Regeln und Gesetze und Justiz". Die Politikerin an der Urne zu schlagen, wäre zwar besser. "Aber wenn sie sich selbst davon ausschließt – was soll man da machen?" Michaela Wiegel (FAZ) kommentiert, dass die Anklage gegen Le Pen von einem funktionierenden Justizsystem zeuge. Auf einem anderen Blatt aber stünde, "ob es der französischen Demokratie zugutekommt, wenn Richter und nicht Wähler den Auswahlprozess für das höchste Staatsamt bestimmen."

Österreich – Herbert Kickl: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat das österreichische Parlament um die Aufhebung der Immunität des FPÖ-Vorsitzenden Herbert Kickl ersucht. Er soll im April eine Falschaussage vor einem Parlamentsausschuss gemacht haben. Die FPÖ sprach von einem "politischen Manöver". zeit.de berichtet. 

Argentinien - Cristina Kirchner: Ein Berufungsgericht in Buenos Aires hat die Verurteilung der heute 71-jährigen Ex-Präsidentin Cristina Kirchner zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe wegen Korruption bestätigt. Es ging um die Auftragsvergabe für 51 Straßenbauprojekte in der Provinz Santa Cruz. Kirchner will noch Revision zum Obersten Gerichtshof einlegen. Wenn auch dieser das Urteil bestätigt, kann sie nicht mehr für öffentliche Ämter kandidieren. Die taz (Jürgen Vogt) berichtet.

USA – Sonderermittler Jack Smith: Der Sonderermittler Jack Smith, der Trump unter anderem wegen privat aufbewahrter Geheimdokumente angeklagt hatte, kündigte an, von seinem Amt zurückzutreten und so einer Entlassung durch den neuen Präsidenten zuvorzukommen. Zudem kündigte er an, seine Berufung gegen die im Juli erfolgte Einstellung des Verfahrens zurückzuziehen, schreibt spiegel.de.

Italien – Asylverfahren in Albanien/Gewaltenteilung: Nachdem ein römisches Gericht Anfang der Woche erneut anordnete, Flüchtlinge aus den albanischen Lagern nach Italien zu bringen, verschärft sich in Italien die Krise zwischen Regierung und Justiz. Die Gerichte halten das Dekret, in dem Giorgia Meloni verschiedene Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft hat, nicht für anwendbar, da es gegen EU-Recht verstoße. Die SZ (Andrea Bachstein) berichtet. Die FAZ (Matthias Rüb) widmet sich der Rolle von Elon Musk, der am Dienstag bei X über die italienische Justiz schrieb: "Diese Richter müssen nach Hause gehen".

Ulrich Ladurner (zeit.de) kommentiert, "die Auseinandersetzung zwischen Meloni und den Richtern ist im Kern hochpolitisch". Es gehe letztlich um Melonis Verhältnis zum Rechtsstaat. Musk, ein politischer Freund und Vertrauter Melonis, warte "gewiss nur darauf, dass Meloni sich auf die dunkle Seite der Geschichte begibt." Nikolas Busse (FAZ) schreibt, dass Musks Forderung dem Politikverständnis von Rechtspopulisten in vielen Ländern entspreche. "Sie stellen letztlich die Gewaltenteilung infrage, wollen alles dem 'Volkswillen' unterordnen." Meloni, die sich als konservativ-konstruktive Kraft in der EU etablieren wolle, müsse genauer überlegen, mit wem sie Freundschaften pflegt.

Juristische Ausbildung

Feminist Law Clinic: Im Gespräch mit beck-aktuell (Manuel Leidinger) berichten drei Kölner Jurastudentinnen, was sie dazu bewegte, eine feministische Law Clinic zu gründen. Sie wollten sich unter anderem mit dem Sexualstrafrecht beschäftigen und fordern, dass dieses auch in der Lehre behandelt wird.

Sonstiges

Facebook Marketplace: Die EU-Kommission verhängte gegen den Konzern Meta eine Geldbuße von knapp 800 Millionen Euro, weil er mit dem Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace gegen Kartellrecht verstoßen habe. Der Kleinanzeigendienst sei automatisch mit einem Facebook-Konto verknüpft und werde dort auch beworben. Diesen Vertriebsvorteil könnten Wettbewerber nicht ausgleichen. Meta kündigte an, die Entscheidung anzufechten. FAZ (Werner Mussler), Hbl (Olga Scheer), bild.de, zeit.de und LTO berichten.

Anwältin Stephanie Beyrich: LTO (Stefan Schmidbauer) spricht im Format "Most Wanted" mit Stephanie Beyrich, Geschäftsführerin bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und Jura-Podcasterin.

Das Letzte zum Schluss

Bärenstarker Versicherungsbetrug: In den USA werden vier Männer beschuldigt, sich als Bär verkleidet und ihre Luxusautos beschädigt zu haben. Sie hatten bei der Versicherung angegeben, ein Bär sei ins Innere der Autos eingedrungen. Zudem legten sie Bilder einer Überwachungskamera vor, die den Einbruch zeigen sollte. Nun flog alles auf: "Nach der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses fanden die Ermittler das Bärenkostüm in der Wohnung der Verdächtigen", teilte die US-Versicherungsbehörde mit. spiegel.de berichtet.

 

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Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

LTO/pna/chr

(Hinweis für Journalist:innen)

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 15. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 15.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55869 (abgerufen am: 21.11.2024 )

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