Die StA Verden erhob beim LG Verden gegen Klette Anklage u.a. wegen Mordversuchs. Das BVerfG verhandelt heute über Verfassungsbeschwerden gegen den Solidaritätszuschlag. Der BGH tendiert im Scraping-Fall zur Gewährung von Schadenersatz.
Thema des Tages
LG Verden – Daniela Klette: Die Staatsanwaltschaft Verden hat vor dem Landgericht Verden Anklage gegen die 66-jährige ehemalige RAF-Terroristin Daniela Klette erhoben. Im Zusammenhang mit 13 Überfällen auf Geldtransporter und Supermärkte im Zeitraum von 1999 bis 2016 wird ihr versuchter Mord, unerlaubter Waffenbesitz sowie versuchter und vollendeter schweren Raub vorgeworfen. Die Verteidigung von Klette moniert eine "öffentliche Vorverurteilung" und weist den Vorwurf des versuchten Mordes zurück; auf den Fahrer eines Geldtransporters sei nicht gezielt geschossen worden. Das LG Verden wird nun über die Zulassung der Anklage entscheiden. Wegen der Beteiligung an Terroranschlägen der RAF zwischen 1990 und 1993 ermittelt die Bundesanwaltschaft in einem separaten Verfahren. Es berichten LTO, beck-aktuell, spiegel.de, zeit.de und bild.de (Franziska Ringleben).
Rechtspolitik
Bruch der Ampel/Schuldenbremse: Im Gespräch mit spiegel.de (Dietmar Hipp) widerspricht der emeritierte Rechtsprofessor Joachim Wieland der Aussage, Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) habe Finanzminister Christian Lindner (FDP) durch die Aufforderung, eine Ausnahme von der Schuldenbremse zuzulassen, zum Verfassungsbruch gedrängt. Die Aussetzungen der Schuldenbremse für die Ukrainehilfe wäre "klar von der Notsituation gedeckt" und "verfassungsrechtlich absolut gerechtfertigt" gewesen.
Bruch der Ampel/Weg zu Neuwahlen: Nach Informationen der SZ (Georg Ismar/Robert Roßmann) könnte der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz sich eine Neuwahl am 16. oder 23. Februar vorstellen – die Vertrauensfrage würde dementsprechend am 18. Dezember gestellt werden. Binnen 21 Tagen nach der Vertrauensfrage kann der Bundespräsident den Bundestag auflösen, danach muss die Neuwahl innerhalb von 60 Tagen stattfinden. taz (Sabine am Orde u.a.) und LTO (Max Kolter) schreiben, dass Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) laut seinem Regierungssprecher jedenfalls nicht bereits an diesem Mittwoch im Bundestag die Vertrauensfrage stellen wird. zeit.de (Charlotte Greipl u.a.) beschreibt die möglichen Hürden einer frühen Neuwahl.
Daniel Brössler (SZ) beschreibt die "in der Theorie bärenstarke Stellung des Bundeskanzlers", dem aber in der Praxis die "Mehrheit und Gestaltungsmacht" fehlt. Er appelliert an Kanzler Scholz, frühzeitig die Vertrauensfrage zu stellen, weil "alle Stärke, die Scholz nun wirklich noch ausspielen könnte, sich nicht aus der Stellung, die ihm das Grundgesetz garantiert, ergibt". Jost Maurin (taz) listet einige "praktische Gründe" auf, aufgrund derer Neuwahlen vor März nicht möglich seien: Es bedürfe der zusätzlichen Zeit u.a. zur Erstellung von Wahlprogrammen, zum Sammeln von Unterschriften für Kleinstparteien und zum Drucken der Wahlzettel.
Bundeswahlleiterin Ruth Brand: Die SZ (Constanze von Bullion) porträtiert die 57-jährige Bundeswahlleiterin Ruth Brand, die als "gänzlich unbegabt zum Skandal gilt", nun aber wegen eines Schreibens, in dem sie vor einer überstürzten Neuwahl warnte, in "einen mühsam einzufangenden Empörungssturm geraten ist". Im Leben von Brand, die auch Präsidentin des Statistischen Bundesamts ist, "kann man lange nach Spuren überschießender politischer Leidenschaft" suchen. "Absurd" sind daher laut Regierungssprecher Steffen Hebestreit (SPD) die Vorwürfe einer Parteinahme Brands. Die FAZ (Marlene Grunert) beschreibt Brands Umgang mit den aktuellen "holprigen Zeiten". Brand betonte der FAZ gegenüber, dass sie "neutral und objektiv und zur Einhaltung der wahlrechtlichen Vorgaben verpflichtet" sei und sich aktiv einbringen möchte.
Reinhard Müller (FAZ) meint, man müsse "schon länger in einer tiefen Höhle gelebt haben, um nicht mitbekommen zu haben, dass ein Ende der Ampelkoalition und damit Neuwahlen möglich erscheinen". Thorsten Jungholt (Welt) deutet an, die Bundeswahlleiterin Brand komme ihrer Pflicht, "die Verfassungsnormen schlicht zu exekutieren", möglicherweise nicht gänzlich nach. "Die Väter und Mütter des Grundgesetzes fanden eine Frist von insgesamt 81 Tagen ausreichend" – könne die aktuelle Bundeswahlleiterin das nicht umsetzen, solle sie ihr Amt abgeben.
Hamas-Kennzeichen: In einem der Welt (Frederik Schindler) vorliegenden Schreiben wies das Bundesinnenministerium (BMI) die Bundesländer darauf hin, dass es das rote Hamas-Dreieck und Bildnisse von Hamas-Führern ebenfalls als verbotene Hamas-Kennzeichen einstuft, deren Verbreitung eine Strafbarkeit nach § 86a StGB nach sich ziehen könnte. Die taz (Christian Rath) erläutert, dass durch die BMI-Einstufung zwar nicht die ursprüngliche Hamas-Verbotsverfügung verändert wurde, es nun jedoch vermutlich vermehrt zu entsprechenden Demonstrationsverboten und Strafverfahren kommen werde.
AfD-Verbot: Der Initiator des AfD-Verbotsantrags, Marco Wanderwitz (CDU), möchte den Antrag noch vor den abzusehenden Neuwahlen in den Bundestag einbringen und abstimmen lassen. Dagegen hat eine Gruppe von Grünen-Politiker:innen um Renate Künast inzwischen einen eigenen Antrag vorgelegt, in dem zur Vorsicht gemahnt wird. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) solle erst Gutachten zu den Erfolgsaussichten eines Verbotsantrags in Auftrag geben. Ebenso müssten zunächst die Sicherheitsbehörden eine umfassende Materialsammlung über die AfD dem Bundestag vorlegen. Erst dann solle über einen Verbotsantrag abgestimmt werden. Es berichten taz (Konrad Litschko) und zeit.de.
In einem separaten Beitrag betrachtet zeit.de (Henri Schlund) den Umgang anderer europäischer Staaten mit rechtsextremen Parteien.
Justiz
BVerfG – Solidaritätszuschlag: Am heutigen Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsbeschwerde von sechs FDP-Politiker:innen gegen das Solidaritätszuschlagsgesetz. Sie halten die Ergänzungsabgabe, die seit 2021 nur noch bei etwa 900.000 Steuerzahler:innen mit hohem Einkommen erhoben wird, für verfassungswidrig, weil der Zweck – die Finanzierung der Wiedervereinigung – erreicht sei. Im Frage-Antwort-Format beantwortet die SZ (Wolfgang Janisch) die wichtigsten Fragen.
Der Welt (Karsten Seibel) liegt ein Analysepapier des Wirtschaftswissenschaftlers Stefan Bach vor, wonach die vereinigungsbedingten Kosten auch ohne den Solidaritätszuschlag getragen werden könnten.
BGH – Facebook-Datenleck: Der Bundesgerichtshof wies in seiner Verhandlung zum Facebook-Datenleck in einer vorläufigen Einschätzung darauf hin, dass bereits der Verlust der Kontrolle über die eigenen Daten für Schadensersatzansprüche gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta ausreichen könnte. Anders als die Vorinstanz, das Oberlandesgericht Köln, ist der BGH der Ansicht, dass es wohl keines Nachweises etwaiger immaterieller Schäden wie Ängste oder Befürchtungen zur Geltendmachung des Schadensersatzes bedarf. Es berichten Hbl (Laura de la Motte), zdf.de (Daniel Heymann), LTO und beck-aktuell (Pia Lorenz).
BGH zu AfD-Syndikusanwalt: Die Arbeitgeberin eines Syndikusanwalts muss auch dann gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung in dem bundeseinheitlichen Anwaltsverzeichnis gelistet werden, wenn es sich bei der Arbeitgeberin um die AfD-Fraktion im Bundestag handelt. Damit wies der Bundesgerichtshof die Berufung eines AfD-Syndikusanwalts zurück, der selbst kein Parteimitglied ist, aber aufgrund der Wahrnehmung der AfD in der Öffentlichkeit als fremdenfeindliche und rechtsextremistische Partei berufliche Nachteile bei Nennung der AfD im Verzeichnis befürchtet. Die Transparenz der anwaltlichen Tätigkeit gehe hier vor, wie Rechtsanwalt Martin W. Huff auf beck-aktuell die Entscheidung referiert.
StGH Nds – Landtagswahl: Im Interview mit der taz-nord (Benno Schirrmeister) weist die Rechtsprofessorin Sophie Schönberger darauf hin, dass der Stimmenkauf bei parteiinternen Wahlen – im Gegensatz zu staatlichen Wahlen – "nicht spezifisch verboten ist". Der niedersächsische Staatsgerichtshof betrete in dem Verfahren über Wahleinsprüche gegen die letzte Landtagswahl 2022 "Neuland" und müsse entscheiden, ob "die Kandidatenaufstellung der AfD deswegen elementaren demokratischen Grundsätzen nicht genügte" und inwieweit das Verhalten ausreicht, einen Wahlfehler zu begründen. Sollte der StGH die AfD-Liste für unzulässig erachten, müsste "die Wahl wiederholt werden – aber eigentlich ohne den AfD-Wahlvorschlag" – was "politisch allerdings schwierig wäre".
OLG Karlsruhe zu beA-Störung: Einem Rechtsanwalt, der wegen eines auswärtigen Gerichtstermins unterwegs ist, ist es nicht zumutbar, dass er ein Faxgerät mit sich führt, um einen Schriftsatz im Fall einer beA-Störung auf anderweitigem Weg fristgerecht einzureichen. Damit gab das Oberlandesgericht Karlsruhe dem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand statt, so beck-aktuell.
VG Weimar zu AfD-Nichtwahl-Aufruf: Das Verwaltungsgericht Weimar hat entschieden, dass der Leiter der Gedenkstätte Buchenwald durch den Aufruf, die AfD nicht zu wählen, das Neutralitätsgebot verletzte. Auf seinem Brief, der noch auf der Webseite der Gedenkstätte zu lesen ist, muss ein entsprechender Satzteil entfernt werden. Der Gedenkstättenleiter betonte laut beck-aktuell, dass "der Schutz der Stiftung gegen geschichtsrevisionistische Positionen keine Neutralität" zulasse.
LG Berlin I zu "From the river…"/§ 86a StGB: Die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I verurteilte eine Frau wegen der Verwendung eines Kennzeichens terroristischer Organisationen gemäß § 86a StGB, weil sie die "From the river…"-Parole auf ihrem öffentlich zugänglichen Instagram-Profil postete. Ausreichend für die Einstufung der Parole als Kennzeichen einer terroristischen Organisation sei, dass sich die Hamas die Parole durch ständigen Gebrauch zu eigen machte. Das Urteil ist die bundesweit erste erstinstanzliche LG-Entscheidung, die mit der Revision zum BGH angefochten werden kann. beck-aktuell berichtet.
LG Kiel zu Haftung für KI-Fehler: Ein Wirtschaftsinformationsdienst, dessen verwendete KI fälschlicherweise ein mittelständisches Unternehmen aufgrund einer Verwechslung als vermögenslos führte, haftet als Störer wegen Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts aus § 1004 BGB analog. Damit gab das Landgericht Kiel der Unterlassungsklage des mittelständischen Unternehmens statt, wie beck-aktuell schreibt. Die Verantwortlichkeit des Wirtschaftsinformationsdienstes für die KI begründet das LG Kiel mit dem bewussten Einsatz der fehlerhaft programmierten KI und damit, dass der Dienst nach außen erkennbar die inhaltliche Verantwortung übernahm.
LG Frankfurt/M. – Insiderhandel/Deutsche Börse AG: Vor dem Landgericht Frankfurt/M. muss sich ein 53-jähriger ehemaliger Mitarbeiter der Deutsche Börse AG wegen Insiderhandels in 14 Fällen verantworten. Der Angeklagte führte die Geschäfte von seinem Arbeitsplatz aus, einem Großraumbüro mit 30 Beschäftigten, ohne dass es auffiel. Er nutzte außerdem das Konto seiner ebenfalls bei der Deutsche Börse AG angestellten Ehefrau, die später – trotz Unkenntnis um die Insidergeschäfte ihres Mannes – ebenfalls entlassen wurde. Bloomberg (Karin Matussek) berichtet.
AG München zu Sturz im Bus: Einem 76-Jährigen, der sich im Bus nur mit einer Hand festhielt, steht kein Schmerzensgeld für Verletzungen zu, die er aufgrund eines Sturzes infolge einer Vollbremsung des Linienbusses erlitt. Den Rentner, der sich weder auf einen der vorhandenen freien Plätze setzte noch sich mit beiden Händen festhielt, treffe ein vollständiges Mitverschulden für den Sturz. FAZ (Karin Truscheit) und LTO berichten.
AG Berlin-Tiergarten zu Hamas-Verherrlichung: welt.de (Frederik Schindler) beschreibt ausführlich den Strafprozess gegen den in Berlin lebenden Künstler Edwin Nasr, der vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen Billigung von Straftaten durch drei social media-Posts zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen verurteilt wurde. Einer der Posts zeigt fliehende Besucher:innen des Supernova-Festivals und ist mit "poetic justice" beschriftet. Der Angeklagte gab an, zum Zeitpunkt des Postings nichts vom Massaker gewusst zu haben und es am 9. Oktober, nachdem er "eine Ahnung bekam, was passiert ist", sofort gelöscht zu haben.
Geschlechterdisparität am EuGH: Die Rechtsprofessorinnen Laure Clément-Wilz und Fernanda G. Nicola monieren auf dem Verfassungsblog die sinkende Geschlechterparität in der EU-Justiz. Derzeit sind nur fünf der 27 Richter:innen des Europäischen Gerichtshofs weiblich. Dabei sei die Repräsentation der Gesellschaft im Spruchkörper essenziell für die Legitimation seiner Entscheidungen.
Recht in der Welt
IStGH - Karim Khan: Das Leitungsgremium des Internationalen Strafgerichtshofs will eine externe Untersuchung gegen den Chefankläger Karim Khan einleiten. Er wurde von dritter Seite beschuldigt, eine Mitarbeiterin zu einer sexuellen Beziehung gedrängt zu haben, dabei sei er übergriffig geworden. Eine interne Untersuchung war eingestellt worden, weil die Frau nicht bereit war, gegenüber dem internen Kontrollgremium auszusagen. Khan weist die Vorwürfe zurück und spricht von politischen Motiven. spiegel.de und bild.de (Markus Kiermeier) berichten.
USA – Trump/Strafprozesse: Nun prognostizieren auch FAZ (Andreas Ross) und Welt ein frühes Ende der Strafverfolgung Donald Trumps nach seiner Wiederwahl ins Weiße Haus. Am heutigen Dienstag wird der Richter des New Yorker Strafgerichts, das Trump wegen der Verschleierung von Schweigegeldzahlungen durch Fälschung von Geschäftsunterlagen für schuldig befand, entscheiden, ob er Ende November einen Strafmaßbeschluss erlässt. Der Sonderermittler Jack Smith könnte zudem seine Anklagen gegen Trump zurückziehen und einen Abschlussbericht verfassen. Das Verfahren in Georgia wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung, dessen Aussichten nach der Supreme Court-Entscheidung zur Immunität von Präsidenten nicht mehr besonders erfolgversprechend sind, werde mindestens suspendiert.
LTO (Markus Sehl) spricht mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Philippe Matthew Roy ebenfalls über die nun eher wenig Erfolg versprechenden Strafverfahren gegen Trump. Zwar "steht Trump ja nicht über dem Recht, aber er vereinigte 72,5 Millionen Stimmen seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger auf sich für das höchste Amt des Landes". Der gesunde Menschenverstand spreche dafür, Urteile zu suspendieren.
Italien – Asylverfahren in Albanien: Erneut hat ein Gericht in Rom Migranten aus Ägypten und Bangladesch die Einreise nach Italien erlaubt. Die sieben Männer waren vorige Woche von der italienischen Marine aufgegriffen und nach Albanien gebracht worden, in fünf Fällen hatten italienische Beamt:innen dort bereits die Asylanträge abgelehnt. zeit.de berichtet.
EuGH/Italien – Ausschluss von Sozialleistungen: Rechtsanwältin Ilja Lapov-Mudrovcic stellt im Expertenforum Arbeitsrecht eine Ende Juli ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor, wonach es eine ungerechtfertigte mittelbare Diskriminierung von Drittstaats-Angehörigen darstellt, wenn Italien einen mindestens zehnjährigen Aufenthalt in Italien zur Bedingung der Auszahlung von Sozialhilfe mache. Nach der EU-Daueraufenthalts-Richtlinie belege bereits ein fünfjähriger Aufenthalt die "Verwurzelung der betreffenden Person in dem Land".
Juristische Ausbildung
Prüfungs-Panne in Hessen: Auf Anfrage der FAZ (Martin Ochmann) teilte ein Sprecher des hessischen Justizministeriums mit, dass künftig eine zweite Volljurist:in die Unterlagen mit den Prüfungsaufgaben kontrollieren soll. Die Prüfung für das Zweite Staatsexamen musste abgebrochen werden, weil Lösungsskizzen mit abgedruckt waren. In einem Schreiben an die betroffenen Prüflinge entschuldigt sich der Präsident des Justizprüfungsamts für die Panne.
Sonstiges
Döner-Obergrenze: Nach Informationen von LTO (Tanja Podolski) zog die CDU im Heilbronner Gemeinderat ihren Antrag zurückl, eine Obergrenze für Döner- und Barber-Shops festzusetzen. Zuvor waren verschiedene Rechtsgutachten zu unterschiedlichen Ergebnissen über die Rechtmäßigkeit einer solchen Obergrenze gekommen: Während ein PwC-Gutachten die Obergrenze für möglich hielt, zog ein von der Stadt beauftragtes Gutachten differenziertere Schlüsse und stellte hohe Anforderungen für Einschränkungen fest.
Privatermittlungen gegen Sexualstraftäter: Rechtsanwalt Nikolai Odebralski beleuchtet auf LTO die Praxis privater "Pedo-Hunter", die sich mit Fake-Profilen als Minderjährige ausgeben und so Beweise gegen pädophile Täter sammeln wollen. Wenn die "Pedo-Hunter" zum Schein Kinder für sexuelle Handlungen im Internet anbieten, könnten sie sich nach § 176 Abs. 1 Nr. 3 StGB selbst strafbar machen, wenn das Angebot ernstlich gemeint erscheinen kann.
Justizvollzugsanstalten: Im Interview mit der taz (Dominik Baur) fordert der ehemalige Gefängnis-Leiter Thomas Galli, "die Strukturen des Systems grundsätzlich zu hinterfragen". Es brauche mehr Ressourcen, insbesondere in Hinblick auf psychologisch und psychiatrisch geschultes Personal. Resozialisierung werde nicht dadurch gefördert, "Leute einfach nur wegzusperren", im Gegenteil: kriminologischen Erkenntnissen zufolge "wirkt sich die Unterbringung im offenen Vollzug positiv auf die Rückfallquote aus".
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Morgen erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/lh/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
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Die juristische Presseschau vom 12. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 12.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55838 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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