Verkehrsminister Wissing (Ex-FDP) bleibt in der Regierung und übernimmt auch das Justizressort. Das BVerfG hält die Regeln zur strategischen BND-Überwachung für unverhältnismäßig. Erste Strafverfahren gegen Trump sollen eingestellt werden.
Thema des Tages
Bruch der Ampel/Justizminister: Neuer Justizminister wird Volker Wissing, der auch Verkehrsminister bleibt und aus der FDP austrat. LTO und beck-aktuell stellen ihn vor. Der Volljurist war nach seinem Studium als Richter und Staatsanwalt tätig und arbeitete später als Rechtsanwalt. Wie LTO (Markus Sehl) und beck-aktuell berichten, erklärte der bisherige Justizminister Marco Buschmann (FDP) sein Entlassungsersuchen damit, dass er verfassungsrechtliche Zweifel an der von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) vorgeschlagenen Aussetzung der Schuldenbremse habe. Es erschließe sich ihm nicht, warum der Kanzler "den geordneten Weg zu Neuwahlen ausgeschlagen hat".
Bruch der Ampel/Vertrauensfrage: Während Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am Tag nach dem Bruch der Ampelkoalition an seinem Plan festhielt, die Vertrauensfrage erst am 15. Januar zu stellen, drängte Oppositionsführer Friedrich Merz (CDU) auf einen Termin bis Anfang nächster Woche. Da das Grundgesetz kein Selbstauflösungsrecht des Parlaments vorsieht, ist die Vertrauensfrage die einzige Möglichkeit, eine Neuwahl unter einem amtierenden Kanzler herbeizuführen. Nach Art. 68 GG "kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen einundzwanzig Tagen den Bundestag auflösen", wenn dem Kanzler von der Mehrheit der Bundestagsmitglieder nicht das Vertrauen ausgesprochen wird. Das BVerfG stellte 2005 fest, dass eine Vertrauensfrage, die gezielt gestellt wird, um die Auflösung des Bundestages zu ermöglichen, nur rechtmäßig ist, wenn die Stabilität und Handlungsfähigkeit der Regierung in Frage steht. Das ist vorliegend unstrittig der Fall. SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Reinhard Müller), Welt und tagesschau.de (Frank Bräutigam) erläutern die Rechtslage. Stephan Klenner betont auf FAZ-Einspruch, dass Scholz der erste Kanzler sei, der eine auflösungsgerichtete Vertrauensfrage nach einem Koalitionsbruch stelle. Scholz schreibe damit Rechtsgeschichte. bild.de (Angelika Hellemann u.a.) stellt heraus, dass Scholz keine Pflicht trifft, die Vertrauensfrage zu irgendeinem Zeitpunkt zu stellen.
SZ (Georg Ismar), FAZ (Eckart Lohse) und focus.de (Ulrich Reitz) gehen auf die nun relevant werdende Aufgabe des Bundespräsidenten ein, im Falle der verlorenen Vertrauensfrage über die Auflösung des Bundestags zu befinden. Steinmeier ließ in seiner Rede durchblicken, dass er vorgezogene Neuwahlen nicht verhindern werde. Würde Scholz in den nächsten Tagen die Vertrauensfrage stellen, könnte eine Neuwahl rechnerisch schon im Januar stattfinden. Wie LTO schreibt, hält die Bundeswahlleiterin auch einen solch zügigen Wahltermin für organisatorisch möglich.
Bruch der Ampel/Haushalt: Hätte Ex-Finanzminister Christian Lindner (FDP) wirklich seinen Amtseid verletzt, wenn er - wie von Kanzler Olaf Scholz (SPD) eingefordert, eine außergewöhnliche Haushaltsnotlage erklärt hätte? Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG sieht ein Aussetzen der Schuldenbremse "im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen" vor. Diese Frage untersuchen Tsp (Jost Müller-Neuhof) und spiegel.de (David Böcking). Entscheidende Frage ist wohl, ob die Situation in der Ukraine noch als überraschende Notlage akzeptiert wird oder bereits die neue Normalität ist. Die SZ (Benedikt Peters) beschäftigt sich im Aktuellen Lexikon mit dem "Amtseid". Die FAZ (Jasper von Altenbockum) blickt zurück auf die "Suche nach einer neuen Notsituation", die die Ampel seit der BVerfG-Entscheidung zum Haushalt begleitet habe.
Da bislang weder der Nachtragshaushalt von 2024 noch der Haushalt für 2025 verabschiedet wurde, blicken die taz (Hannes Koch) und die Welt (Karsten Seibel) auf das Finanzverfassungsrecht und erklären, welche Regelungen das Grundgesetz für eine vorläufige Haushaltsführung vorsieht. Artikel 111 GG erlaubt der Regierung auch ohne Haushalt, Geld auszugeben, um "gesetzlich beschlossene Maßnahmen durchzuführen" und "die rechtlich begründeten Verpflichtungen des Bundes zu erfüllen". Gehälter der Beamt:innen und Sozialleistungen würden daher weitergezahlt. Für bestehende Förderprogramme könnte dagegen eine Ausgabenbremse greifen. Jedenfalls dürften keine neuen Fördergelder beschlossen werden.
Bruch der Ampel/Gesetzvorhaben: Einen Überblick über die Gesetzvorhaben, die infolge des Bruchs der Ampelkoalition vor dem Aus stehen, geben Welt (Michael Fabricius u.a.), Hbl (Heike Anger u.a.) und netzpolitik.org (Anna Biselli/Sebastian Meineck). Betroffen sind unter anderem die Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2027, das Quick-Freeze-Verfahren, die Anpassung des Asylrechts an die Regeln des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) und der noch nicht verabschiedete biometrische Teil des Sicherheitspakets. Ob die rot-grüne Minderheitskoalition einige dieser Vorhaben noch mit den Stimmen der FDP- oder der CDU/CSU-Fraktion umsetzen kann, ist noch nicht absehbar.
Rechtspolitik
Antisemitismus: Der Bundestag stimmte mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, Grünen, FDP und AfD für die lange diskutierte Resolution gegen Antisemitismus. Während sich die Abgeordneten der Linken enthielten, stimmten die BSW-Abgeordneten gegen die Resolution. Sie ist vor allem deshalb umstritten, weil sie die IHRA-Definition von Antisemitismus für "maßgeblich" erklärt und damit israelbezogenen Antisemitismus einbezieht. FAZ (Heike Schmoll), taz (Baha Kirlidokme), spiegel.de und LTO berichten.
Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass sich hinter der Resolution die "Illusion" verberge, "man könne Vorurteile und Hass wegverfügen." Wer andere "wegen ihres So-Seins" diskriminiere, verstoße aber schon gegen das Grundgesetz. Deniz Yücel (Welt) sieht in dem verabschiedeten Text eine "gut gemeinte, aber in Teilen vermurkste Resolution". Wegen der Passage zu Kunst und Kultur werde sich künftig "jedes mit öffentlichen Geldern geförderte Festival dreimal überlegen, ob man einen Film des israelischen Regisseurs Yuval Abraham zeigt, der auf der Berlinale mit einem palästinensischen Kollegen einen Waffenstillstand gefordert und von 'Apartheid' in den besetzten Gebieten gesprochen hatte." Yücel vermutet zudem, dass "das erstbeste Verwaltungsgericht die auf Grundlage dieser Resolution getroffenen Maßnahmen einkassieren" werde. Klaus Hillenbrand (taz) lobt die Resolution dagegen als winzigen, aber richtigen Schritt. Sie werde nicht zu Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen, da es sich nicht um eine Rechtsnorm handele, "sondern um einen schlichten Appell".
Unternehmenssanktionen: Rechtsprofessorin Charlotte Schmitt-Leonardy wirbt auf LTO für ein Unternehmenssanktionsrecht jenseits von OWiG und Strafrecht. Es solle die Möglichkeit einer echten Unternehmensverteidigung beinhalten und ein Verfahren eigener Art an spezialisierten Kammern einführen. Es sei plausibel, dass hohe, umsatzbezogene Sanktionen gegen Unternehmen, wie sie im Lieferkettengesetz geregelt seien, mittelfristig zum klassischen Mittel gegen Unternehmenskriminalität würden.
Tierschutz: Die FAZ (Katja Gelinsky) gibt einen Überblick über aktuelle Entwicklungen beim Thema Tierschutz, etwa die Forderung, Tieren Rechte zu verleihen. Was dies für die Haltung von Nutztieren bedeuten würde, sei unter Tierrechtsexperten umstritten. Zudem geht der Text auf die von der Ampel-Regierung entworfenen Änderung des Tierschutzgesetzes ein. Während Tierschützer eine pauschale Feststellung verlangt hatten, dass Zeit- und Kostenersparnisse keine vernünftigen Gründe mehr sein dürften, um Tiere zu töten oder ihnen Schmerzen zuzufügen, habe der Gesetzentwurf bloße Einzelregelungen vorgesehen.
Öffentlich-rechtlicher Rundfunk/Onlineangebote: Rechtsreferendar Heinrich Schmitt-Mücke begrüßt auf beck-aktuell die geplante Einschränkung von Online-Textangeboten der öffentlich-rechtlchen Sender. Da die Presse-Grundversorgung noch durch privatwirtschaftliche Zeitungen gewährleistet werde, bestehe "keine Notwendigkeit für eine öffentlich-rechtliche Presse".
Justiz
BVerfG zu strategischer BND-Überwachung: Die Ausgestaltung der anlasslosen strategischen BND-Überwachung von Kommunikation mit dem Ausland in § 5 G-10-Gesetz ist teilweise verfassungswidrig, soweit sie unverhältnismäßig in die Fernmeldefreiheit eingreift. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht in einem gestern veröffentlichten Senatsbeschluss. Neben einer Verpflichtung, die innerdeutsche Kommunikation bestmöglich aus der Überwachung auszusondern, fehlte dem Gericht auch ein allgemeines Verbot, Auslandskommunikation nach Suchbegriffen aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zu filtern. Zudem müsse die nebenberufliche Kontrolle der strategischen Überwachung durch die G-10-Kommission durch eine hauptberuflich arbeitenden Kontrolle mit richterlichem Sachverstand ersetzt werden. Für eine Anpassung des Gesetzes gab das Gericht dem Bundestag Zeit bis Ende 2026. Geklagt hatten amnesty international und der Anwalt Niko Härting. Es berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Finn Hohenschwert), spiegel.de, tagesschau.de (Philip Raillon), netzpolitik.org (Sebastian Meineck) und LTO (Christian Rath).
Dass das BVerfG die strategische Überwachung von persönlichen E-Mails und Messenger-Nachrichten grundsätzlich billigte, hält Christian Rath (taz) für halbherzig. Schließlich bringe die anlasslose Massenüberwachung kaum Ergebnisse, insbesondere nicht beim Schutz gegen Cyberangriffe.
BVerwG zu BND-Auskunft: Der BND ist nicht verpflichtet, darüber zu informieren, ob er den Staatstrojaner NSO Pegasus nutzt. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht. Geklagt hatte der Journalist Arne Semsrott von FragDenStaat. Obwohl durch Recherchen bereits bekannt wurde, dass der BND den Trojaner nutzt, will er dies nicht bestätigen, weil diese Information "seine Funktionsfähigkeit beeinträchtigen" könne. beck-aktuell und netzpolitik.org (Andre Meister) berichten.
BGH – Verkauf am Sonntag: Der Bundesgerichtshof verhandelte über die Frage, ob ein Gartencenter am Sonntag Christbaumkugeln und künstliche Tannenzweige verkaufen darf. In NRW dürfen Gartencenter sonntags öffnen und neben Pflanzen auch ein "begrenztes Randsortiment" verkaufen. Die Vorinstanzen fassten darunter auch den Weihnachtsschmuck. Die SZ (Wolfgang Janisch) erinnert daran, dass der Sonntagsschutz im Grundgesetz über den Weimarer Kirchenartikel 139 verankert ist und 2009 vom BVerfG als Voraussetzung für die "Rekreationsmöglichkeiten des Menschen und zugleich für ein soziales Zusammenleben" bezeichnet wurde.
OLG Stuttgart zu Hilfe bei russischer Waffenproduktion: Ein Unternehmer, der Werkzeugmaschinen zur Produktion von Scharfschützengewehren an einen russischen Waffenhersteller lieferte, wurde vom Oberlandesgericht Stuttgart wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz zu einer siebenjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Lieferung war im Frühjahr 2015 zu einem Zeitpunkt vereinbart worden, zu dem bereits Sanktionen wegen der russischen Annexion der Krim in Kraft waren. spiegel.de berichtet.
OVG Münster zu Wettbüro: Wie das Oberverwaltungsgericht Münster entschied, darf eine Wettvermittlungsstelle nicht eröffnen, weil sich im Umkreis von 200 Metern fünf Schulen befinden. Damit sei der in NRW geltende Mindestabstand von 350 Metern deutlich unterschritten. Mit der unionsrechtlichen Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit sowie der Berufsfreiheit sei die Regelung vereinbar. beck-aktuell berichtet.
LG München I – Cum-Ex/Avana: Im ersten Cum-Ex-Verfahren vor dem Landgericht München I gestand am ersten Prozesstag einer der zwei angeklagten Fondsmanager unter Tränen und entschuldigte sich. Er nannte Gier, übertriebenen Ehrgeiz und Überheblichkeit als Gründe für sein Verhalten. Götz K. und Thomas U. wird vorgeworfen, Cum-Ex-Manipulationen mit einem Schaden von 343 Millionen Euro vorgenommen und damit auch persönlich mehrere Millionen Euro verdient zu haben. Sie müssen mit mehrjährigen Haftstrafen rechnen. FAZ (Marcus Jung) und spiegel.de berichten.
LG München I – Ex-Wirecard-Chef Braun: Ein ehemaliger Wirecard-Mitarbeiter, der als Controller für Abläufe und Zahlungszuströme verantwortlich war, sagte vor dem LG München I aus, Ex-Wirecard-Boss Markus Braun habe "im Jahresverlauf immer wieder Prognosen öffentlich nach oben geschraubt", ohne dies mit dem Controlling abzusprechen. Hätten am Ende Beträge gefehlt, sei stets noch ein "Jan-Marsalek-Projekt" aufgetaucht, zum Beispiel ein Software-Verkauf oder ein neuer, bislang unbekannter Großkunde. Die meisten Vorgänge seien ihm ohne Unterlagen und "auf Zuruf" mitgeteilt worden. Die SZ (Stephan Radomsky) berichtet.
LG Ulm – Tötungsversuch gegen Lehrer: Vor dem LG Ulm begann ein Verfahren gegen den 23-jährigen Yusa-Nezir T., dem vorgeworfen wird, seinen ehemaligen Lehrer mit einem Baseballschläger angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Der Angeklagte bestreitet, die Tat begangen zu haben. Seine Verteidigung wirft dem Lehrer vor, gegenüber Schülern und Schülerinnen sexuell übergriffig geworden zu sein. Die Missbrauchsopfer und ihre Familien seien nicht ausreichend als "mögliche Alternativtäter" berücksichtigt worden. Es berichtet spiegel.de (Wiebke Ramm).
AG Aschersleben zu Volksverhetzung durch CDU-Politiker Gürth: Das Amtsgericht Aschersleben hat einen Strafbefehl gegen den CDU-Politiker Detlef Gürth wegen Volksverhetzung erlassen. Der ehemalige Landtagspräsident von Sachsen-Anhalt soll 90 Tagessätze zu jeweils 200 Euro Strafe zahlen, weil er nach dem Messerangriff eines Afghanen in diesem Sommer unter anderem twitterte: "Dieses Pack muss raus aus Deutschland." Gürth will gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen. Es berichten spiegel.de, bild.de (Mandy Kynast) und LTO.
Vertrauen in die Justiz: Eine repräsentative Studie zu den unterschiedlichen Ansichten der Bürger:innen in Ost und West deutet auf ein steigendes Vertrauen in die Justiz hin, das sich bundesweit annähert. Demnach stieg in den vergangenen 15 Jahren das Vertrauen in das Justizsystem im Westen von 60 auf 70 Prozent und im Osten von 46 auf 68 Prozent. Die FAZ (Tobias Schrörs) berichtet.
Recht in der Welt
USA – Präsidentschaftswahl: Der US-Sonderermittler Jack Smith, der Donald Trump wegen des Sturms auf das US-Kapitol sowie der privat aufbewahrten Geheimdokumente vor Bundesgerichten angeklagt hatte, plant eine rasche Abwicklung der Kriminalverfahren. Grund ist der im Justizministerium verfolgte Grundsatz, amtierende Präsidenten nicht strafrechtlich zu verfolgen. Auch die Verkündung des Strafmaßes im Schweigegeldprozess, die für den 26. November terminiert ist, wird Trump wohl nicht gefährlich werden. Möglicherweise wird der Richter die Strafe bis zum Ende von Trumps Amtszeit aussetzen oder mit Blick auf das Immunitätsprinzip sogar ganz aufheben. Letzteres beantragten Trumps Anwälte bereits. SZ (Fabian Fellmann) und spiegel.de (Marc Pitzke) berichten.
In Kalifornien forderte der demokratische Gouverneur Gavin Newsom, die liberalen Gesetze des Bundesstaates vor der Amtszeit Trumps abzusichern. Zudem solle die Generalstaatsanwaltschaft mehr Mittel erhalten, um etwaigen Bundesklagen entgegenzutreten. zeit.de berichtet.
USA – Hunter Biden: Der amtierende US-Präsident Joe Biden bestätigte, dass er seinen Sohn Hunter Biden nicht begnadigen werde. Auch eine Strafminderung sei nicht geplant. Der 54-Jährige Hunter Biden bekannte sich diesen Sommer wegen Verstößen gegen das Waffen- und das Steuerrecht schuldig. spiegel.de berichtet.
China – Rechtssystem: Daniel Damler (FAZ) rezensiert das Buch "Rechtsherrschaft und Tugendherrschaft. Beobachtungen zur chinesischen Rechtsmodernisierung" von Liang Zhiping, das aus dem Chinesischen ins Deutsche übersetzt wurde. In dem Buch werde auch Kritik am chinesischen Status quo geübt. Vor allem aber überrasche es durch eine "Offenheit und das wache Empfinden für das Prinzipielle, für Funktion und Auftrag des Rechts im Gemeinwesen".
Australien – Social-Media: Die australische Regierung plant ein Gesetz, wonach Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 16 Jahren keinen Zugang zu Social Media erhalten sollen. Dies soll auch gelten, wenn Eltern der Nutzung zustimmen. Konten, die bereits bestehen, sollen gesperrt werden. Die Umsetzung soll durch die Social-Media-Plattformen erfolgen. Es berichten spiegel.de und zeit.de.
Sonstiges
Überstunden: Die Anwält:innen Michaela Felisiak und Stefan Steeger erklären auf LTO-Karriere den Unterschied zwischen "Mehrarbeit" und "Überstunden" und beantworten wesentliche rechtliche Fragen zu diesem Thema.
Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der Printausgabe oder im kostenpflichtigen Internet-Angebot des Mediums.
Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.
LTO/pna/chr
(Hinweis für Journalist:innen)
Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.
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Die juristische Presseschau vom 8. November 2024: . In: Legal Tribune Online, 08.11.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55817 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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