Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2024: Ver­fas­sungs­klage für Bio­di­ver­sität / BGH zu Pan­ora­ma­f­rei­heit / OLG Köln zu Post­bank-Über­nahme

24.10.2024

Der BUND und Privatpersonen erhoben Verfassungsbeschwerde zum Schutz biologischer Vielfalt. Drohnenaufnahmen von Kunstwerken sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt. Ex-Postbank-Aktionär:innen haben Anspruch auf Differenzzahlungen.

Thema des Tages

BVerfG – Schutz der Biodiversität: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat gemeinsam mit Privatpersonen eine Verfassungsbeschwerde eingelegt, um den Gesetzgeber zu verpflichten, ein "umfassendes gesetzliches Schutzkonzept zum Erhalt der Biodiversität" vorzulegen. Nach Angaben des BUND handelt es sich um die weltweit erste Klage bei einem obersten Gericht auf bessere Naturschutz-Gesetzgebung. Die biologische Vielfalt sei elementare Grundbedingung "menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit". Die Naturzerstörung und das Artensterben schreiten "noch dramatischer als die Klimakrise" voran. Die Naturschutzgesetze von Bund und Ländern seien völlig unzureichend, die EU-Renaturierungsverordnung nur "ein Anfang". Die Beschwerdeführer:innen berufen sich auf ihre Grundrechte auf Leben, Gesundheit und Eigentum sowie die Freiheitsrechte. Die Verfassungsbeschwerde könnte jedoch bereits an der Zulässigkeit scheitern. Das Bundesverfassungsgericht lehnte bei Umweltverbänden bisher (anders als der EGMR) die Beschwerdebefugnis ab. Bei den klagenden Privatpersonen ist die Gegenwärtigkeit der Grundrechts-Verletzung bzw. -Gefährdung fraglich. Außerdem kann nach Karlsruher Rechtsprechung ein gesetzgeberisches Unterlassen nur bei völliger Untätigkeit moniert werden. Es berichten FAZ (Katja Gelinsky), taz (Christian Rath), LTO und beck-aktuell.

Rechtspolitik

Gewalt gegen Frauen: Angesichts der steigenden Gewalt gegen Frauen und Mädchen fordert Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Ergänzung des Entwurfes für ein Gewaltschutzgesetz um verpflichtende Anti-Gewalt-Trainings, die sich in Österreich bewährten, und den Einsatz der elektronischen Fußfessel, für die Spanien als Vorbild gilt. Das Bundesjustizministerium hat hierzu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe eingerichtet. LTO berichtet.

Leihmutterschaft: Im Spiegel-Leitartikel fordert Anne Eberhard eine Legalisierung der altruistischen Leihmutterschaft, wie sie in diesem Jahr von einer Regierungskommission vorgeschlagen wurde. Wunscheltern und Leihmütter sollten sich dabei gut kennen oder eine Beziehung aufbauen, die über die Geburt des Kindes hinausreicht. Die Leihmutter soll nicht entlohnt werden, sondern nur eine Aufwandsentschädigung erhalten.

Asyl und Migration: Im neu gewählten EU-Parlament wurde die künftige Asyl- und Migrationspolitik der EU diskutiert, worüber die FAZ (Thomas Gutschker) berichtet. Dabei zeige sich, dass Christdemokrat:innen (EVP), der rechtsliberale Teil der Liberalen und Nationalkonservative (EKR) eine Gestaltungsmehrheit für einen restriktiven Kurs haben und sich etwa für Abschiebezentren in Drittstaaten einsetzen. Die Rechtsaußen-Fraktionen könnten diesen Kurs unterstützen. Sozialdemokrat:innen, Grüne und Linke lehnen ihn ab.

Asylverfahren in Drittstaaten: Die in Oxford lehrende Rechtsprofessorin Shreya Atrey analysiert auf dem Verfassungsblog (in englischer Sprache) anhand des gescheiterten UK-Ruanda-Abkommens, "warum die Bearbeitung von Asylanträgen außerhalb von Europa rassistisch ist". Zum einen verschiebe sich, woran die "Illegalität" der Migration bemessen wird: "Die Art und Weise, wie eine Person in ein Land einreist, wird zum Maßstab für 'legale' Migration und nicht mehr die Frage, ob die Person einen begründeten Anspruch auf Asyl hat". Zum anderen seien die wenigen "legalen" Aufnahmewege weißen Menschen, beispielsweise Ukrainer:innen, vorbehalten. Menschen aus dem Sudan, Myanmar, Jemen, Syrien, Äthiopien oder Palästina können solche Wege per se nicht in Anspruch nehmen. Atrey kritisiert ferner, dass "die Externalisierung staatlicher Verpflichtungen auch deshalb problematisch ist, weil sie die Grundlage der Menschenrechte, nämlich die Menschenwürde und die Gleichheit, negiert, indem Menschen wie Ware behandelt werden, deren Körper und Rechte zwischen Staaten gehandelt werden können".

Antisemitismus: Eine Gruppe von sechs Rechtswissenschaftler:innen, Soziolog:innen und Richter:innen (Ralf Michaels, Jerzy Montag, Armin Nassehi, Andreas Paulus, Miriam Rürup und Paula-I. Villa Braslavsky) stellt im FAZ-Einspruch eine Formulierungshilfe für einer Resolution des Bundestags zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland vor. Der Text wurde vor sechs Wochen den Fraktionen der Ampel-Koalition und der CDU/CSU übergeben. Er will die Vielfalt jüdischer Stimmen berücksichtigen, soll mit dem Grundgesetz und dem Völkerrecht vereinbar sein und sich auf die Eigenverantwortlichkeit der Zivilgesellschaft fokussieren.

Justiz

BGH zu Panoramafreiheit/Drohnenaufnahmen: Lichtbildaufnahmen einer Drohne, die öffentlich zugängliche Kunstinstallationen abbilden, sind nicht von der Panoramafreiheit gedeckt und daher urheberrechtlich unzulässig. Damit entschied der Bundesgerichtshof zugunsten der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die gegen einen Buchverlag klagte, der entsprechenden Aufnahmen veröffentlichte. Die in § 59 Abs. 1 S. 1 Urhebergesetz geregelte Panoramafreiheit, wonach Kunstwerke, die dauerhaft an öffentlichen Plätzen installiert sind, lizenzfrei fotografiert werden können, unterliege engen Voraussetzungen und sei nicht einschlägig, wenn die Aufnahme von einem der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Ort – aus der Luft – getätigt werden. Es berichten FAZ (Marcus Jung), LTO, spiegel.de und tagesschau.de (Klaus Hempel).

OLG Köln zu Postbank-Übernahme: In dem jahrelangen Rechtsstreit zwischen ehemaligen Postbank-Aktionär:innen und der Deutschen Bank gab das Oberlandesgericht Köln nun 13 verbliebenen Kläger:innen vollumfänglich recht und sprach ihnen Differenzzahlungen inklusive Zinsen zu. Die Aktionär:innen hatten 2010 ein freiwilliges Übernahmeangebot der Deutschen Bank für 25 Euro pro Aktie angenommen. Laut OLG hatte die Deutsche Bank jedoch bereits 2008, als die Aktien einen Wert von je 57,25 Euro hatten, Kontrolle über die Postbank und hätte ein entsprechendes Übernahmeangebot abgeben müssen. Mit einem Großteil der anderen Kläger:innen hatte die Deutsche Bank bereits zwei Vergleiche geschlossen. Es berichten FAZ (Marcus Jung), Hbl (Dennis Schwarz), LTO, spiegel.de und beck-aktuell.

BVerfG zu Verlegung eines Strafgefangenen: Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen statt, der im Eilrechtsschutz erfolglos die Rückgängigmachung seiner Verlegung in eine andere Haftanstalt begehrt hatte. Das ablehnende Landgericht habe verkannt, dass es hier um Rechtsschutz gegen eine belastende Maßnahmen ging (und nicht um Rechtsschutz auf Verpflichtung zu einer Maßnahme). Weil das Landgericht einen falschen Maßstab anlegte, sah das BVerfG das Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. beck-aktuell berichtet.

BVerfG – Elternschaft: Die Anwältin Lucy Chebout stellte im Verfahren um die Elternschaft lesbischer Ehefrauen, bei der nach geltender Gesetzeslage die Mitmutter das Kind ihrer Ehefrau noch adoptieren muss, um auch rechtlich als Mutter anerkannt zu werden, einen Befangenheitsantrag gegen den federführenden Verfassungsrichter Henning Radtke. Über die im September 2022 erhobene Verfassungsbeschwerde der beiden Mütter hat das BVerfG noch nicht entschieden; Radtke meinte im Juli 2024 bei einer Tagung, dass die Regelung der Co-Mutterschaft eher Sache der Gesetzgebung sei. Doch auch in der Bundesregierung kommt die Neuregelung des Abstammungsrechts nicht voran – trotz entsprechender Koalitionsversprechen – wie die taz (Christian Rath) beschreibt. Am morgigen Freitag will das Bundesjustizministerium in einem neu erfundenen Verfahren seine familienrechtlichen Pläne mit den Ländern diskutieren.

BAG zu tariflichem Abstandsgebot: Außertariflich Beschäftigte haben zwar einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf eine Entlohnung, die die Vergütung tariflich Beschäftigter überschreitet. Sofern der Abstand zur höchsten tariflichen Vergütung nicht weiter konkretisiert ist, kann es auch rechtmäßig sein, wenn die Vergütung des außertariflich Beschäftigten nicht einmal zwei Euro pro Monat über der höchsten tariflichen Stufe liegt. Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Tarifautonomie verbiete eine gerichtliche Nachbesserung, so das Bundesarbeitsgericht laut beck-aktuell.

BVerwG zu Luftreinhaltung/München: Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Nichtzulassungsbeschwerde der Stadt München gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück, das die Stadt zur Reduzierung der Luftverschmutzung durch Stickstoffdioxid verpflichtete. Damit wird die Entscheidung des BayVGH rechtskräftig. Die Deutsche Umwelthilfe, die diese Entscheidung erstritten hatte, fordert nun die Einführung von Dieselfahrverboten. SZ (Andreas Schubert) und LTO berichten.

OVG NRW zu Entfernung aus dem Polizeidienst: Nun schreibt auch LTO über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster, die die Entlassung eines Polizisten, der u.a. durch öffentliches Urinieren die Vorbildfunktion von Polizeibeamt:innen verletzte und seine Machtposition mehrfach unverhältnismäßig ausspielte, aus dem Beamtenverhältnis auf Probe bestätigte. Der ehemalige Polizist, der einen Kollegen in einer Fernsehsendung als "Quotenneger" bezeichnete, hatte vor Gericht argumentiert, dass die charakterliche Eignung gar nicht objektiv überprüfbar sei.

LG Erfurt zu Dieselskandal/Rechte der Natur: Letzte Woche erkannte das Landgericht Erfurt erneut in einem Diesel-Schadensersatz-Fall Eigenrechte der Natur an, die sich "schutzverstärkend" auf den Schadensersatzanspruch von Dieselkäufer:innen auswirken können. Bei dieser Entscheidung vertiefte es die Herleitung der Rechte der Natur. Andere europäische Rechtsordnungen hätten dieses Konzept bereits anerkannt. Außerdem sei nicht nachvollziehbar, warum die EU-Grundrechtecharta juristische Personen, nicht aber Teile der Natur als rechtsfähig erachtet. Gegen das erste im August ergangene Urteil der Kammer ist die Berufung am Oberlandesgericht Thüringen anhängig; ein weiteres Verfahren liegt zur Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof. LTO (Max Kolter/Franziska Kring) berichtet.

LG Erfurt zu Gesichtserkennung bei Prüfungen: Die Universität Erfurt durfte während der Corona-Pandemie Gesichtserkennungs-Software zur Überwachung von Online-Prüfungen einsetzen. Das Landgericht Erfurt wies die von der GFF unterstützte Klage einer damaligen Studentin ab. Die Begründung liegt noch nicht vor. beck-aktuell berichtet. 

LG Stuttgart – SWR-App: Vor dem Landgericht Stuttgart streiten 16 Zeitungsverlage erneut mit dem Südwestrundfunk um die SWR-App "Newszone" und das Jugendangebot "Dasding.de". Dabei geht es um die Frage, ob diese SWR-Angebote das im Medienstaatsvertrag festgelegte Verbot "presseähnlicher" Online-Angebote verletzen. Nachdem im Vorjahr eine Schlichtung scheiterte fand Anfang dieser Woche die mündliche Verhandlung statt, im November soll das Urteil verkündet werden. Wolfgang Janisch (SZ) glaubt, dass das Kriterium der "Presseähnlichkeit" überholt ist. Es müssten neue Konzepte gefunden werden, um private Zeitungsverlage vor dem gebührenfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu schützen. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk solle Vielfalt sichern, nicht reduzieren. 

GBA – Terrorismus-Verfahren: Die Bundesanwaltschaft hat seit Jahresbeginn 97 Verfahren im Bereich des islamistischen Terrorismus eingeleitet. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 356 Verfahren. Außerdem hat die Bundesanwaltschaft sechs Verfahren im Bereich Rechtsextremismus und sieben Verfahren im Bereich Linksextremismus eingeleitet. 75 Verfahren waren "nicht zuzuordnen", womit vor allem Rechtsbürger-Verfahren gemeint sein dürfen. FAZ (Marlene Grunert) und Welt berichten über eine entsprechende parlamentarische Antwort der Bundesregierung.

Recht in der Welt

Italien – Asylverfahren in Albanien / Gewaltenteilung: Die italienische Justiz fordert von der Politik, "dass die Gerichtsbarkeit als eine völlig autonome und unabhängige Funktion respektiert wird". Grund hierfür sind verbale Angriffe aus dem Regierungslager auf die Justiz, nachdem ein Gericht in Rom verfügte, dass aus Ägypten und Bangladesch stammenden Flüchtlinge, die in einem in Albanien gebauten Lager untergebracht wurden, unverzüglich nach Italien zu bringen seien. Es berichten FAZ (Matthias Rüb) und spiegel.de (Frank Hornig).

Frankreich – Vergewaltigungen von Gisèle Pelicot: Im Vergewaltigungsstrafprozess wandte sich Gisèle Pelicot nun an ihren Ex-Mann und fragte ihn nach dem Warum der Taten. Sie begründete ihre Entscheidung, den Prozess öffentlich führen zu wollen, damit, dass "nicht wir uns schämen sollten, sondern sie". SZ und spiegel.de berichten.

Ungarn – Souveränitätsgesetz: Die SZ (Cathrin Kahlweit) schreibt über das Ende Dezember 2023 vom ungarischen Parlament beschlossene Souveränitätsgesetz, das die Arbeit der Zivilgesellschaft erheblich gefährdet. Ein neu geschaffenes Amt für Souveränitätsschutz hat nun die Befugnis, NGOs, Medien und andere Organisationen auf einen möglichen Einfluss durch ausländische Kräfte zu untersuchen; Rechtsmittel gegen solche Untersuchungen gibt es nicht.

USA – Wahlrecht von Straftäter:innen: Etwa vier Millionen US-Bürger:innen haben kein Wahlrecht, weil sie als verurteilte Straftäter:innen davon ausgeschlossen sind. Die Regelungen zur Verwirkung des Wahlrechts stammen laut Soziologieprofessor Christopher Uggen häufig aus der Zeit nach dem Ende der Sklaverei. Um die weiße Vorherrschaft zu sichern, erließen viele Südstaaten Gesetze, die zur massenhaften Inhaftierung ehemaliger Sklav:innen führten und den Menschen das Wahlrecht nahmen. Die FAZ (Sofia Dreisbach) erläutert die Hintergründe.

Sonstiges

Partnerschaftsgewalt gegen Frauen: Im Gespräch mit der SZ (Veronika Wulf) erläutert Rechtsanwältin Christina Clemm, dass sich patriarchale Gewalt durch alle Gesellschaftsschichten ziehe, auch in der Justiz sei Frauenhass zu spüren. Clemm fordert "Kampagnen, die problematische Männlichkeit adressieren und die Gewalt nicht auf die anderen schieben" und kritisiert, dass das Gewalthilfegesetz immer noch nicht beschlossen ist.

Datenschutz: Im Interview mit LTO (Hasso Suliak) spricht die neue Bundesdatenschutzbeauftrage Louisa Specht-Riemenschneider über die “große Gefahr von Verhaltensanpassungen durch das Gefühl der Überwachung” und ihre Ambition, dass "Datenschutz als Positivfaktor wahrgenommen wird statt als Hemmschuh". Themen des Interviews sind außerdem unbestimmte Rechtsbegriffe in der DSGVO, Auslegungshilfen der Datenschutzbehörden, neue Gesprächsformate zum Datenschutz und ihre Kritik an der geplanten biometrischen Internetfahndung.

Kirchlicher Datenschutz: Die Datenschutzbeauftragte der Erzdiözese München und Freising, Michaela Hermes, erläutert auf beck-aktuell die Datenschutzregelungen der katholischen Kirche in Deutschland. Die EU-Datenschutzgrundverordnung erlaubt einen Gestaltungsraum bei kirchlichen Datenschutzregelungen, sofern diese im Einklang mit dem "Schutzniveau des staatlichen Datenschutzes" ist.

Recht auf Schule/asylsuchende Kinder: Auf dem Verfassungsblog fordern Kajo Kramp, Johanna Kunzi, Laura Valdivia und Moritz Drescher, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Student:innen, dass die "Schulpflicht für alle gelten muss". Asylsuchende Kinder werden in Deutschland regelmäßig von der Schulpflicht ausgeschlossen. Sie haben jedoch, insbesondere vor dem Hintergrund des vom Bundesverfassungsgericht im Zuge der pandemiebedingten Schulschließungen entwickelten "Grundrechts auf schulische Bildung", einen "derivativen Teilhabeanspruch (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) auf Einbeziehung" in die Schulpflicht.

 

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LTO/lh/chr

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Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 24. Oktober 2024: . In: Legal Tribune Online, 24.10.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/55697 (abgerufen am: 31.10.2024 )

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